Umfrage: Sind die Deutsche Inso-Aktien am Ende ?

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Pennyjoker:

Umfrage: Sind die Deutsche Inso-Aktien am Ende ?

 
22.06.16 14:56
Aktuell  notieren fast alle Deutsche Inso-Aktien auf Allzeittief.
Warum die Zocker interessieren sich mehr für OTC-WERTEN und egal wie hoch die bewertet sind ?

Kann der Deutsche Pennystocks Markt noch mal beleben?

Über eine rege Diskussion  werde mich sehr freuen.
Pennyjoker:

Bleibt spannend

 
24.06.16 09:34
Kann der Deutsche Pennystocks Markt noch mal beleben??

Pennyjoker:

Viele werden sich nachdenken

 
24.06.16 09:39
Welche Aktien sind zur Zeit  günstig
Hier sind unsere Deutsche inso-werten in erste Stelle.  
Pennyjoker:

Brexit positiv für die Deutsche Tech

 
24.06.16 10:32
www.finanznachrichten.de/...ech-startups-szene-deutsch-016.htm
Pennyjoker:

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Delisting

 
02.08.16 16:46



Gesetz zur Umsetzung der geänderten Transparenzrichtlinie beschlossen (BT-Drucksache 18/6220). Mit diesem Gesetz ist eine Verbesserung des Anlegerschutzes, beim Widerruf der Zulassung eines Wertpapiers zum Handel am regulierten Markt (Delisting/Downlisting) beabsichtigt. Der Börsenrückzug bedeute für den Aktionär den Verlust der Handelbarkeit der Aktien im regulierten Markt. Nach Ankündigung des Delisting habe der Aktionär zwar noch die Möglichkeit, die Aktie zu verkaufen, allerdings könne es bereits unmittelbar nach Ankündigung zu erheblichen Kursverlusten kommen. Deshalb solle es eine Abfindung für die betroffenen Aktionäre geben, so wie es in der früheren Macroton-Rechtsprechung des BGH gewesen sei.[1] Das Börsengesetz (§ 39 Abs. 2 BörsG) schreibt vor, dass der Widerruf der Zulassung (Delisting) nicht dem Anlegerschutz widersprechen darf. Voraussetzung für ein Delisting ist ein Angebot zum Erwerb aller Wertpapiere nach den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes. Die Gegenleistung bzw. Abfindungszahlung muss im Regelfall mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten sechs Monate entsprechen. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Unternehmensbewertung erforderlich. Die Regelungen nach § 39 Absatz 2 Satz 3 BörsG finden auch auf laufende Delisting-Verfahren Anwendung, die nach dem Tag der öffentlichen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 7. September 2015 eingeleitet worden sind.
Pennyjoker:

Keine Delisting ohne Abfindung

 
02.08.16 16:47
Pennyjoker:

Jetzt wissen wir warum manche 24h sich einsetzen

 
02.08.16 16:50
Die Gegenleistung bzw. Abfindungszahlung muss im Regelfall mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs während der letzten sechs Monate entsprechen.  
Pennyjoker:

Versuch jemand die Pennystocks

 
02.08.16 18:01
Der letzte Zeit die Kurse unten zu halten um die Abfindung nicht zu teuer werden??
Pennyjoker:

Die meisten Pennystocks

 
02.08.16 18:05
Notieren zu Zeit eine MK von  ca 100T
Nie wieder waren so billig .
Pennyjoker:

Tiscon Heute mit Umsatz

 
23.09.16 11:52
Help123:

Lohnt leider nicht bei so wenig Umsatz!

 
23.09.16 12:14
tbhomy:

Richtigstellung

 
23.09.16 12:35
Das Thema Delisting wurde in diesem Thread nicht korrekt und auch nicht vollständig wieder gegeben.

1. In Posting #5 wurden die Delistings nach §39 Absatz 1 Börsengesetz (BörsG) nicht erwähnt.

2. Die Aussage in Posting #6 ist nicht korrekt.

Denn a) gibt es Ausnahmen, wie auch in Posting #5 im Wiki bereits erwähnt und b) gibt es Fälle nach §39 Absatz 1 BörsG, wo ebenfalls keine Abfindung gezahlt wirdl. Zum Beispiel nach Vermögenslosigkeit und Löschung einer AG aus dem Handelsregister nach §394 FamFG.

Ergo: Es gibt Delistings OHNE Abfindung !
tbhomy:

Pennyjoker...#8

 
23.09.16 14:25
Werden denn im Falle des Widerrufs der Börsennotierung durch einen Insolvenzverwalter überhaupt Abfindungen fällig ?

Und falls ja. wer zahlt diese ?
tbhomy:

Pennyjoker...#3

 
23.09.16 14:38
Was bezeichnest du im Falle einer deutschen Insolvenzaktie als "günstig" ? Meinst  du, dass man alle "Inso-Werte" gleich bewerten kann oder sollte man eher individuell bewerten ?
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