Zürich (awp) - Die UBS hat sich in einer branchenweiten Lösung im Fall um Devisenmanipulationen (FS) mit den US-Behörden geeinigt. In diesem Fall muss sie zwar keine Busse zahlen, dafür widerruft das US-Justizdepartement das sogenannte Non-Prosecution Agreement (Nicht-Anklageerhebung) im Fall der Libor-Manipulationen. Ausserdem muss die Bank Bussen von knapp 550 Mio USD bezahlen. Auswirkungen auf das Zweitquartalsergebnis hat die Einigung aber keine.
Im Detail beinhalten die Einigung laut Mitteilung der UBS vom Mittwoch, dass gegen sie im FX-Fall keine Strafklage erhoben wird. Hinsichtlich der Untersuchungen der V10 FX-bezogenen strukturierten Produkte sowie des Edelmetallgeschäfts der Bank wird das DOJ ebenfalls keine Klage erheben. Ausserdem erhielt die Bank in FX-Angelegenheit bedingte Immunität vor Strafverfolgung im Zusammenhang mit EUR/USD-Absprachen. Die Kartellabteilung des DOJ verzichtet ausserdem auf die Strafverfolgung im Zusammenhang mit sonstigem FX-Verhalten. Diese Immunität reflektiere die Tatsache, dass UBS als erste Bank das DOJ über potenzielles Fehlverhalten informiert und mit dem DOJ und anderen Behörden weltweit umfassend kooperiert habe, heisst es.
Allerdings haben die Behörden laut Mitteilung festgestellt, dass UBS im Zusammenhang mit ihrem FX-Geschäft unsichere und unkorrekte Geschäftspraktiken betrieb. Die Bank wird daher eine Busse von 342 Mio USD an die US-Notenbank Fed zahlen und habe sich zu einer Reihe von Korrekturmassnahmen verpflichtet, wie es heisst.
SCHULDBEKENNTNIS IM LIBOR-FALL
Anders als im Devisenfall sieht es bezüglich des bereits abgeschlossen geglaubten Libor-Falls aus. Das US-Justizministerium habe das Non-Prosecution Agreement mit UBS von 2012 bezüglich Libor widerrufen, schreibt die Grossbank. Dieser Entscheid beruhe auf dem alleinigen Ermessen des DOJ. Als Folge davon muss sich die UBS AG in einem einzelnen Anklagepunkt bezüglich des Missbrauchs elektronischer Kommunikation (Wire Fraud) schuldig bekennen. Zusätzlich wird eine Busse 203 Mio USD ausgesprochen und die UBS akzeptiert eine dreijährige Bewährungsperiode. Das Schuldeingeständnis der UBS für Libor beziehe sich auf das gleiche Verhalten, welches dem Schuldeingeständnis der japanischen Tochtergesellschaft in der 2012 erzielten Libor-Einigungen zugrunde gelegen habe, schreibt die UBS weiter.
UBS-FÜHRUNG BEKRÄFTIGT NULLTOLERANZ
Die UBS-Führung bekräftigt gemäss Mitteilung einmal mehr die Nulltoleranz der Grossbank gegenüber Fehlverhalten: "Unser Vorgehen unterstreicht unsere Nulltoleranz gegenüber Fehlverhalten und unser Bestreben, die richtige Kultur in unserer Branche zu fördern", werden Verwaltungsratspräsident Axel Weber und Group CEO Sergio Ermotti zitiert. Das Verhalten einer kleinen Anzahl von Mitarbeitenden sei inakzeptabel. Die Bank habe entsprechende Disziplinarmassnahmen ergriffen und viel in die Stärkung der Kontrollprozesse und Compliance- Programme investiert. "Und wir haben diese Angelegenheit selbst aufgedeckt und dem US-Justizministerium sowie weiteren Behörden gemeldet", so die Bankführung weiter.
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