@eckert, gute und berechtigte Frage. Mir fehlt die Zeit dazu, das im Detail zu beantworten, will aber zumindest ein paar Denkanstöße geben:
1) Du müsstest unterscheiden zwischen dem Konzern IFRS Eigenkapital und dem Eigenkapital im Einzelabschluss der TUI AG. Als Beispiel: Zum Ende des letzten Geschäftsjahres lag das TUI AG HGB Eigenkapital bei 3,0 Mrd. Euro, während das EK im Konzern (IFRS) bei -0,4 Mrd. lag.
2) Eine Boeing läuft seit Jahren mit zweistellig neg. EK im Mrd-Bereich rum.
3) Insolvenz musst Du anmelden, wenn du nicht mehr zahlungsfähig bist (ist bei TUI mit 1,7 Mrd. Cash und >3 Mrd. Zugriff auf Liquidität insgesamt nicht gegeben) oder wenn man überschuldet ist bei KEINER positiven Fortbestehensprognose. Letzteres ist bei einer TUI aktuell nicht gegeben, hier gibt es eine solche positive Prognose zumal der Bund auch mit dabei ist.
In mehr Detail wird das hier beschrieben, u.a. in dem Absatz:
„Wann liegt eine insolvenzrechtliche Überschuldung vor?
Die Definition liefert in diesem Fall das Gesetz selbst. Demnach liegt eine Überschuldung gem. § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.“
(www.buchalik-broemmekamp.de/...enzberatung/ueberschuldung/#5)