DGAP-Ad hoc: MAN AG
§28.10.2005 12:14:00
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Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Gerichtsentscheidung
MAN AG: Schadensersatzklage gegen Freightliner Ltd.
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Der High Court in London, Großbritannien, hat in einem heute verkündeten
Urteil der Schadensersatzklage der MAN Aktiengesellschaft und der MAN
Nutzfahrzeuge AG gegen Freightliner Ltd., einer zur DaimlerChrysler Gruppe
gehörenden kanadischen Gesellschaft, dem Grunde nach stattgegeben.
Das Gericht hat festgestellt, dass MAN beim Erwerb des englischen Lkw-
Herstellers ERF im Jahr 2000 aufgrund von Bilanzmanipulationen eines
Buchhalters über die tatsächliche Lage von ERF getäuscht, der Betrug
Freightliner als dem Rechtsnachfolger des seinerzeitigen Verkäufers Western
Star zuzurechnen und Freightliner damit uneingeschränkt schadenser-
satzpflichtig ist. Der von MAN geltend gemachte Schaden beläuft sich auf rd.
300 Mio GBP zzgl. Verfahrenskosten und Zinsen. Der konkret von Freightliner an
MAN zu zahlende Betrag wird vom Gericht in einem jetzt folgenden
Nachverfahren festgesetzt. Gegen das Urteil des High Court kann von
Freightliner Berufung einlegt werden.
MAN Aktiengesellschaft
Der Vorstand
MAN AG
Ungererstraße 69
80805 München
Deutschland
ISIN:
DE0005937007 (DAX)
WKN:
593700Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), Hamburg und München; Geregelter Markt in Hannover und Stuttgart;
EUREX; Zürich
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 28.10.2005
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Quelle: Finanzen.net / Aktiencheck.de AG
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