Gericht: Telekom-Treueaktien dürfen nicht besteuert werden
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Bonusaktien für treue Telekom-Anleger dürfen vom
Fiskus nicht besteuert werden. Mit diesem Urteil gab das Finanzgericht
Düsseldorf am Mittwoch der Klage eines T-Aktionärs statt, dessen Finanzamt die
Treueaktien als einkommensteuerpflichtige Kapitalerträge eingestuft hatte. Gegen
das Urteil ist nach Justizangaben Revision beim Bundesfinanzhof
möglich. (Az. 2 K 4068/01 E).
www.agora-direct
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Bonusaktien für treue Telekom-Anleger dürfen vom
Fiskus nicht besteuert werden. Mit diesem Urteil gab das Finanzgericht
Düsseldorf am Mittwoch der Klage eines T-Aktionärs statt, dessen Finanzamt die
Treueaktien als einkommensteuerpflichtige Kapitalerträge eingestuft hatte. Gegen
das Urteil ist nach Justizangaben Revision beim Bundesfinanzhof
möglich. (Az. 2 K 4068/01 E).
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