Das Gerücht macht seit längerem die Runde, jetzt verdichtet es sich zur Gewissheit: T-Online mahnt seine User ab, die über P2P-Börsen copyrightgeschütztes Material tauschen - und das unter konkretem Hinweis auf getauschte Dateien.
Die Wände, sagte man früher, haben Ohren - vorzugsweise im Plattenbau. In diesen Tagen wird zahlreichen Kunden von Deutschlands größtem Net-Provider T-Online klar, dass ihre Auffahrt zum Datenhighway auch nur aus Kleenex und Spucke gefertigt ist: Irgendwer hört, sieht, riecht und registriert durchaus, was der User in der scheinbaren Anonymität des Netzes so alles unternimmt.
Zu Surfers Lieblingsbeschäftigungen gehört seit geraumer Zeit das Tauschen von Dateien über angeblich anonyme P2P-Börsen. Doch so anonym, dürften in den nächsten Tagen zahlreiche T-Online-Kunden feststellen, sind die auch nicht: Zumindest der Provider kann jederzeit erfahren, wer da wohin surft, und was er dort tut. Davor schützt auch die Zuteilung so genannter dynamischer IP-Adressen nicht: Zumindest für die jeweilige Online-Sitzung ist diese Adresse fest der Telefonnummer des Nutzers zugeordnet, und das wird sogar protokolliert und - zumindest für rund 80 Tage - archiviert.
Wer hier "Datenschutz!" schreit, hat die rechtliche Entwicklung der letzten Jahre verschlafen, denn diese Praxis ist nicht nur legal, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben: Das Telekommunikationsdienstegesetz verlangt von den Providern, Fahndern im Bedarfsfall entsprechende Auskünfte geben zu können.
Wenn man also nicht nur darf, sondern muss, dann kann man die abgegriffenen Daten ja gleich auch konstruktiv nutzen, muss man sich bei T-Online gedacht haben: "PC Welt Online" berichtet von einer drohenden Mahnbrief-Serie, von denen eine erste Welle wohl schon verschickt worden ist. Demnach beschränkt sich T-Online in seinen Abmahnungen bisher auf Fälle von Software-Tausch.
"Von Ihrem Account", heißt es in dem Serienbrief, "wurde mehrfach durch das Copyright geschützte Software angeboten". Es folgen Beispiele der durch den Anwender zum Tausch angebotenen Programme. Selbst den Hinweis, wer der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte dieser Software ist, erspart sich T-Online nicht: Wir wissen Bescheid, soll das wohl heißen. Und: "Es liegen noch andere Fälle zu anderen Zeiten vor, diese Meldungen lassen auf keinen Zufall schließen".
Drohend heißt es weiter, jeder weitere Verstoß gegen das Tauschverbot copyrightgeschützter Software werde "Folgen nach sich ziehen".
T-Online gibt an, zu diesem Schritt durch eine Beschwerde eines Copyright-Rechteinhabers gezwungen worden zu sein, der Tauscher im Morpheus-Netzwerk als T-Online-Kunden habe identifizieren können. Von sich aus, versichert ein T-Online-Sprecher, suche T-Online "nicht gezielt" nach Copyright-Verstößen im Datenverkehr von Kunden. Auch werde T-Online keine entsprechenden Kundendaten weitergeben - das verstieße gegen das Datenschutz-Gesetz.
Dazu könnte es jedoch trotzdem kommen, falls jemand mit einem "berechtigten Interesse" erfolgreich auf Herausgabe der Daten klagt: Insofern ist der scharf formulierte T-Online-Brief als Mahnung zur Enthaltsamkeit zu verstehen.
Zu einer weiteren Kontrolle des Netzverkehres auch von identifizierten Tauschern werde es vorerst nicht kommen. Ernst zu nehmen sei die briefliche Warnung trotzdem: Wer permanent auffällig werde, könnte durchaus erleben, dass T-Online ihm den Netzzugang sperre. Schließlich gehe es um den Ruf von Deutschlands größtem Serviceprovider.
Quelle: www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,180163,00.html
Die Wände, sagte man früher, haben Ohren - vorzugsweise im Plattenbau. In diesen Tagen wird zahlreichen Kunden von Deutschlands größtem Net-Provider T-Online klar, dass ihre Auffahrt zum Datenhighway auch nur aus Kleenex und Spucke gefertigt ist: Irgendwer hört, sieht, riecht und registriert durchaus, was der User in der scheinbaren Anonymität des Netzes so alles unternimmt.
Zu Surfers Lieblingsbeschäftigungen gehört seit geraumer Zeit das Tauschen von Dateien über angeblich anonyme P2P-Börsen. Doch so anonym, dürften in den nächsten Tagen zahlreiche T-Online-Kunden feststellen, sind die auch nicht: Zumindest der Provider kann jederzeit erfahren, wer da wohin surft, und was er dort tut. Davor schützt auch die Zuteilung so genannter dynamischer IP-Adressen nicht: Zumindest für die jeweilige Online-Sitzung ist diese Adresse fest der Telefonnummer des Nutzers zugeordnet, und das wird sogar protokolliert und - zumindest für rund 80 Tage - archiviert.
Wer hier "Datenschutz!" schreit, hat die rechtliche Entwicklung der letzten Jahre verschlafen, denn diese Praxis ist nicht nur legal, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben: Das Telekommunikationsdienstegesetz verlangt von den Providern, Fahndern im Bedarfsfall entsprechende Auskünfte geben zu können.
Wenn man also nicht nur darf, sondern muss, dann kann man die abgegriffenen Daten ja gleich auch konstruktiv nutzen, muss man sich bei T-Online gedacht haben: "PC Welt Online" berichtet von einer drohenden Mahnbrief-Serie, von denen eine erste Welle wohl schon verschickt worden ist. Demnach beschränkt sich T-Online in seinen Abmahnungen bisher auf Fälle von Software-Tausch.
"Von Ihrem Account", heißt es in dem Serienbrief, "wurde mehrfach durch das Copyright geschützte Software angeboten". Es folgen Beispiele der durch den Anwender zum Tausch angebotenen Programme. Selbst den Hinweis, wer der rechtmäßige Inhaber der Urheberrechte dieser Software ist, erspart sich T-Online nicht: Wir wissen Bescheid, soll das wohl heißen. Und: "Es liegen noch andere Fälle zu anderen Zeiten vor, diese Meldungen lassen auf keinen Zufall schließen".
Drohend heißt es weiter, jeder weitere Verstoß gegen das Tauschverbot copyrightgeschützter Software werde "Folgen nach sich ziehen".
T-Online gibt an, zu diesem Schritt durch eine Beschwerde eines Copyright-Rechteinhabers gezwungen worden zu sein, der Tauscher im Morpheus-Netzwerk als T-Online-Kunden habe identifizieren können. Von sich aus, versichert ein T-Online-Sprecher, suche T-Online "nicht gezielt" nach Copyright-Verstößen im Datenverkehr von Kunden. Auch werde T-Online keine entsprechenden Kundendaten weitergeben - das verstieße gegen das Datenschutz-Gesetz.
Dazu könnte es jedoch trotzdem kommen, falls jemand mit einem "berechtigten Interesse" erfolgreich auf Herausgabe der Daten klagt: Insofern ist der scharf formulierte T-Online-Brief als Mahnung zur Enthaltsamkeit zu verstehen.
Zu einer weiteren Kontrolle des Netzverkehres auch von identifizierten Tauschern werde es vorerst nicht kommen. Ernst zu nehmen sei die briefliche Warnung trotzdem: Wer permanent auffällig werde, könnte durchaus erleben, dass T-Online ihm den Netzzugang sperre. Schließlich gehe es um den Ruf von Deutschlands größtem Serviceprovider.
Quelle: www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,180163,00.html