Von Wolfgang Schäfer
Viele Steuerzahler haben in diesen Tagen ihre Lohnsteuerkarten vom Arbeitgeber erhalten und schwitzen jetzt über der Steuererklärung. Was die meisten nicht wissen: Beiträge für private Versicherungspolicen sollte man unbedingt angeben. Das bringt zur Zeit zwar keine Steuerersparnis, da die Finanzämter die Beiträge nur im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen berücksichtigen. Das könnte sich aber bald ändern. Denn der Bundesfinanzhof prüft in einem laufenden Verfahren (XI R 17/00), ob die Finanzämter viel mehr abziehen müssen. Finanzbeamte erlassen die Steuerbescheide für 2001 bei den Vorsorgekosten deshalb nur noch vorläufig. Das bedeutet: Entscheidet der Bundesfinanzhof zu Gunsten der Steuerzahler, winken Steuererstattungen.
Arbeitnehmer, Rentner, Schüler und Studenten sollten daher alle Beiträge, die sie 2001 für Versicherungen und Vorsorge ausgegeben haben, als Sonderausgaben in das Erklärungsformular eintragen.
Diplom-Finanzwirt Markus Kahr rät Steuerzahlern: "Entscheidet das Gericht, dass die Finanzämter höhere Beiträge anerkennen müssen, sollten Steuerzahler bei den Vorsorgekosten eine Änderung beantragen und die Belege ans Finanzamt schicken. Dazu genügt ein formloser Antrag, ein Einspruch ist nicht erforderlich."
Welche Versicherungen und Vorsorgeleistungen Sie angeben sollten, verrät Ihnen unser Überblick.
Bislang gewähren die Finanzämter bei Vorsorgekosten nur die so genannte Vorsorgepauschale. Die ist oftmals niedriger als die Versicherungsbeiträge, die ein Steuerzahler tatsächlich ausgegeben hat. Und mehr als die Pauschale darf der Fiskus nach derzeitiger Rechtslage nicht berücksichtigen.
Arbeitnehmer, die im Jahr 2001 Arbeitslohn von mindestens 37.500 Mark/75.000 Mark (Singles/Verheiratete) bezogen haben, erhalten eine Vorsorgepauschale von 3.915 Mark/7.830 Mark.
Beamten gesteht der Fiskus eine Vorsorgepauschale von 2.214 beziehungsweise 4.428 Mark (Singles/Verheiratete) zu, wenn sie die Vorsorgekosten nicht nachweisen. Belegen die Staatsdiener die Ausgaben, können auch sie nur maximal 3.915/7.830 Mark von der Steuer absetzen.
Günstiger fällt die gesetzliche Regelung für Rentner und versicherungsfrei beschäftigte Schüler und Studenten aus. Sie erhalten nämlich keine Vorsorgepauschale. Sie dürfen bei den Vorsorgekosten maximal 9.915 beziehungsweise 19.830 Mark (Singles/Verheiratete) abziehen. Höhere Beiträge erkennt der Fiskus aber auch bei ihnen nicht an.
Quelle: Capital.de
Viele Steuerzahler haben in diesen Tagen ihre Lohnsteuerkarten vom Arbeitgeber erhalten und schwitzen jetzt über der Steuererklärung. Was die meisten nicht wissen: Beiträge für private Versicherungspolicen sollte man unbedingt angeben. Das bringt zur Zeit zwar keine Steuerersparnis, da die Finanzämter die Beiträge nur im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen berücksichtigen. Das könnte sich aber bald ändern. Denn der Bundesfinanzhof prüft in einem laufenden Verfahren (XI R 17/00), ob die Finanzämter viel mehr abziehen müssen. Finanzbeamte erlassen die Steuerbescheide für 2001 bei den Vorsorgekosten deshalb nur noch vorläufig. Das bedeutet: Entscheidet der Bundesfinanzhof zu Gunsten der Steuerzahler, winken Steuererstattungen.
Arbeitnehmer, Rentner, Schüler und Studenten sollten daher alle Beiträge, die sie 2001 für Versicherungen und Vorsorge ausgegeben haben, als Sonderausgaben in das Erklärungsformular eintragen.
Diplom-Finanzwirt Markus Kahr rät Steuerzahlern: "Entscheidet das Gericht, dass die Finanzämter höhere Beiträge anerkennen müssen, sollten Steuerzahler bei den Vorsorgekosten eine Änderung beantragen und die Belege ans Finanzamt schicken. Dazu genügt ein formloser Antrag, ein Einspruch ist nicht erforderlich."
Welche Versicherungen und Vorsorgeleistungen Sie angeben sollten, verrät Ihnen unser Überblick.
Bislang gewähren die Finanzämter bei Vorsorgekosten nur die so genannte Vorsorgepauschale. Die ist oftmals niedriger als die Versicherungsbeiträge, die ein Steuerzahler tatsächlich ausgegeben hat. Und mehr als die Pauschale darf der Fiskus nach derzeitiger Rechtslage nicht berücksichtigen.
Arbeitnehmer, die im Jahr 2001 Arbeitslohn von mindestens 37.500 Mark/75.000 Mark (Singles/Verheiratete) bezogen haben, erhalten eine Vorsorgepauschale von 3.915 Mark/7.830 Mark.
Beamten gesteht der Fiskus eine Vorsorgepauschale von 2.214 beziehungsweise 4.428 Mark (Singles/Verheiratete) zu, wenn sie die Vorsorgekosten nicht nachweisen. Belegen die Staatsdiener die Ausgaben, können auch sie nur maximal 3.915/7.830 Mark von der Steuer absetzen.
Günstiger fällt die gesetzliche Regelung für Rentner und versicherungsfrei beschäftigte Schüler und Studenten aus. Sie erhalten nämlich keine Vorsorgepauschale. Sie dürfen bei den Vorsorgekosten maximal 9.915 beziehungsweise 19.830 Mark (Singles/Verheiratete) abziehen. Höhere Beiträge erkennt der Fiskus aber auch bei ihnen nicht an.
Quelle: Capital.de