„Dirty, with all due respect, it's totally clear that you are not a lawyer……“
Korrekt, das bin ich nicht, ich schreibe hier nur für mich und nutze diese Plattform um meine Meinung kund zu tun.
„But okey, good to read you here again, many thanks, only it should be better for these warnings about the possibility and succes of lawsuits if you had expressing your opinion a few weeks ago, especially if you believe now that it is too late for lawsuits. Interesting that no word of disgust from your mouth till today.“
Ich hatte vor „few weeks“ geschrieben, dass ich mich hier erstmal aus gewissen Gründen zurückziehen werde.
Die Gründe sind noch nicht weg, aber schreiben und meine Meinung sagen kann ich schon wieder.
Ich sehe dieses ganze Verfahren rund um Steinhoff nüchtern und versuche Bauchgefühle, die Empörungen hervorrufen auszublenden.
Nichtsdestotrotz habe ich hier auch mehrfach kundgetan, dass mir die ganze Angelegenheit nicht gerade die besten Düfte in die Nase treibt.
Ich sehe es nicht als Warnung vor Klagen, ich gebe nur meine Einschätzung zu Erfolgsaussichten rein aus meiner persönlichen Sicht kund.
Auch meine persönliche Sicht ist die, dass man bevor man jemand einer Straftat bezichtigt, zuvor entsprechende Beweise, die frei von irgendwelchen Gefühlswallungen sind, zusammenstellen sollte.
Hast du diese?
Würde bestimmt jeden hier interessieren.
Du beziehst dich auf irreführende Aussagen und andere Verstöße des MGM.
Ich habe nie geschrieben, dass diese verjährt sind.
Gefühlsmäßig würde hier fast jeder unterschreiben, dass er betrügerisch enteignet wurde.
Nur das bringt uns eben nicht viel weiter, wenn nicht entsprechende Beweismittel auf dem Tisch liegen.
Alle Straftaten, auf die du dich hier beziehst, betreffen Personen.
Diese in Haftung zu bekommen dürfte schwierig werden, ich sage nicht erfolglos.
Letztendlich hast du gesehen, was die „schlagkräftige“ Justiz bisher in Oldenburg verhängt hat.
Dass Jooste hier natürlich bei seiner ersten Einreise in den Kallabusch wandern würde, ist bekannt.
Dürfte aber nicht weiter seiner Person schaden. Er bleibt halt außerhalb der deutschen Lande.
Gegen SIHNV sind natürlich auch nach dem 30.06.2023 Klagen und Forderungsstellungen möglich, aber in dieser Holding befinden sich eben kaum noch Werte zur Verteilung, hauptsächlich Werte um die Forderungen aus der Liquidation zu begleichen.
„After the formal liquidation: The 'books' and accounts must be available for inspection for a period of at least two months. After completion of the liquidation, the company's books must be kept for another seven years. In the upcoming AGM shareholders have to determine who should take care of this.“
Sollte Punkt 3.1 auf der HV angenommen werden, was bei der jetzigen Stimmrechtsverteilung sicher ist (Auflösung SIHNV) steht 3.2 zur Abstimmung, welcher dann auch angenommen werden wird:
„3.2 Proposal to appoint Steinhoff Topco B.V. as custodian of the books, records and other data carriers of the Company, with effect as of the Dissolution (only to be discussed and voted upon if agenda item 3.1 is adopted) (voting item)“
Topco als Verwahren der Bücher.
EGM Notice
www.steinhoffinternational.com/shareholder-meeting.php
„But, please note: discharge does not work if external parties want to hold the director/Board liable.“
OK, für die Entlastung braucht man eine Stimmrechtsmehrheit oder gerichtliche Titel, die das verhindern.
So wie 2021, als Trevo mit einem laufenden Verfahren gegen die SIHPL CPU aufschlug oder Tekkie, die gleich die SIHNV in ZA liquidieren lassen wollten.
Die Tekkie Burschen wußten ganz genau, was eine vollständige Liquidation damals gebracht hätte.
Schade dass dieser Weg nicht von Anfang an in 2023 beschritten wurde.
Zumindest ein laufendes Verfahren zur Infragestellung der NV CPU hätte, rechtzeitig begonnen, einigen Wirbel in die Sache gebracht und eventuell das WHOA aufgestoppt.
Nun verlief es anders, auch als ich mir das letztendlich gewünscht und unterstützt hatte und nun steht ein Gerichtsentscheid, der den Reorg Plan sanktioniert.
„deception and deceit are not covered by this“
Ohne Beweise eine reine Bauchbehauptung und leider für eine Klage unzulässig.
Damit ist für mich diese Klagerichtung als Plan A erledigt, ich widme mich nun dem Plan B.
Ob er aufgehen wird, werden wir sehen, aber da muss sich jeder selbst ein Bild machen und entscheiden ob für oder gegen.