Hätten die HFs nicht auch eigentlich einschreiten müssen bei der Expansion? Ich meine: Selbstverständlich ist der Expansionskurs deutlich positiv zu werten aber kurzfristig betrachtet kostet er eben Geld, was ja mit Fälligstellung eben kurzfristig aufgebracht werden MUSSTE (!).
Hätten die Geldgeber also bei ihrem Ziel, dass Unternehmen in Unternehmenssinne (also Eigentümerinteresse) nicht zu unterstützen darauf hinarbeiten müssen, dass das fremde Geld eben nicht investiert würde? Frage anders gestellt: Muss man es nicht als arglistig beschreiben, wenn die Geldgeber (durch payment in kind) die Expansion fördern und gleichzeitig letztlich auch deshalb das Ende besiegelt wird. Natürlich muss man das, denn sie haben sich dadurch den langfristigen Nutzen gesichert.
In diesem Zusammenhang: Ist es rechtens, dass man die Kläger so viel schlechter stellt (Reduzierung der Klagesumme von 10 Mrd auf etwa 1 Mrd) wenn man als Grund dafür aufführt, dass nur so die Zukunft des Unternehmens gesichert werden kann?
Diesbezüglich: Ist das der Grund, weshalb es nichts werden konnte mit der zügigen Abarbeitung (Schritte sollten ja tlw. zeitgleich abgearbeitet werden)? Dann wäre zu offensichtlich, dass die Kläger über den Tisch gezogen wurden.
Hätten die Geldgeber also bei ihrem Ziel, dass Unternehmen in Unternehmenssinne (also Eigentümerinteresse) nicht zu unterstützen darauf hinarbeiten müssen, dass das fremde Geld eben nicht investiert würde? Frage anders gestellt: Muss man es nicht als arglistig beschreiben, wenn die Geldgeber (durch payment in kind) die Expansion fördern und gleichzeitig letztlich auch deshalb das Ende besiegelt wird. Natürlich muss man das, denn sie haben sich dadurch den langfristigen Nutzen gesichert.
In diesem Zusammenhang: Ist es rechtens, dass man die Kläger so viel schlechter stellt (Reduzierung der Klagesumme von 10 Mrd auf etwa 1 Mrd) wenn man als Grund dafür aufführt, dass nur so die Zukunft des Unternehmens gesichert werden kann?
Diesbezüglich: Ist das der Grund, weshalb es nichts werden konnte mit der zügigen Abarbeitung (Schritte sollten ja tlw. zeitgleich abgearbeitet werden)? Dann wäre zu offensichtlich, dass die Kläger über den Tisch gezogen wurden.
