Oder man liest selbst im Gesetz nach, ob da etwas dazu steht, dass das Gericht den Plan auch ändern kann...
Hier noch ein weiterer link mit Erläuterungen:
www.blenheim.nl/de/blog/...es-aussergerichtlichen-vergleichs/
Daraus:
"Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass keine Ablehnungsgründe vorliegen, wird das Gericht den Vergleich bestätigen.
Sofern das Gericht jedoch der Ansicht sein, dass ein Ablehnungsgrund vorliegt, wird es den Bestätigungsantrag ablehnen."
Dass das Gericht keine weiteren Optionen hat, ergibt sich schon daraus, dass das Whoa ein aussergerichtliches Verfahren ist.