Ich hab eben die Mail mit dem Gedanken an die SdK gesendet. Hier meine Mail im Wortlaut :
" Hallo, eine Bitte, falls die SdK das noch nicht auf dem Schirm hat. Ich finde folgendes als ein sehr schlagkräftiges Argument bei der Anhörung am 15.6. 2023 :
Steinhoff sah sich nach dem Bilanzskandal berechtigten (!) Klagen in Höhe von 10 Mrd. Euro gegenüber. Beim sogenannten Global Settlement Ende 2021/Anfang 2022 wurden diese 10 Mrd. auf etwa 1,2 Mrd. Euro herunter verglichen.
Mit Sicherheit hätten die geschädigten Altaktionäre nicht auf ca. 90% bei der Begleichung ihres Schadens verzichtet, wenn nach dem Vergleich der Rauswurf der Anteilseigner zur Debatte gestanden hätte.
Der Verzicht beruhte also auf dem Sanierungsversprechen in 3 Schritten und somit der Möglichkeit über Partizipation an wieder steigenden Kursen nach erfolgter Refinanzierung die Differenz zum tatsächlichen Schaden zu egalisieren.
Die Aktionäre kamen damit SH entgegen im eignen Interesse und im Interesse des Fortbestandes der Holding : Sie verzichteten auf die Begleichung des absoluten Anteils ihrer berechtigten Schadensersatzforderungen, damit SH überleben kann. Das war demzufolge angedacht als ein Win-Win - Agreement und keine Zustimmung zum Verzicht auf Wiedergutmachung von 90% des erlittenen Schadens durch anschließenden Rauswurf.
Darauf sollte SH und das Gericht deutlich hingewiesen werden. "
" Hallo, eine Bitte, falls die SdK das noch nicht auf dem Schirm hat. Ich finde folgendes als ein sehr schlagkräftiges Argument bei der Anhörung am 15.6. 2023 :
Steinhoff sah sich nach dem Bilanzskandal berechtigten (!) Klagen in Höhe von 10 Mrd. Euro gegenüber. Beim sogenannten Global Settlement Ende 2021/Anfang 2022 wurden diese 10 Mrd. auf etwa 1,2 Mrd. Euro herunter verglichen.
Mit Sicherheit hätten die geschädigten Altaktionäre nicht auf ca. 90% bei der Begleichung ihres Schadens verzichtet, wenn nach dem Vergleich der Rauswurf der Anteilseigner zur Debatte gestanden hätte.
Der Verzicht beruhte also auf dem Sanierungsversprechen in 3 Schritten und somit der Möglichkeit über Partizipation an wieder steigenden Kursen nach erfolgter Refinanzierung die Differenz zum tatsächlichen Schaden zu egalisieren.
Die Aktionäre kamen damit SH entgegen im eignen Interesse und im Interesse des Fortbestandes der Holding : Sie verzichteten auf die Begleichung des absoluten Anteils ihrer berechtigten Schadensersatzforderungen, damit SH überleben kann. Das war demzufolge angedacht als ein Win-Win - Agreement und keine Zustimmung zum Verzicht auf Wiedergutmachung von 90% des erlittenen Schadens durch anschließenden Rauswurf.
Darauf sollte SH und das Gericht deutlich hingewiesen werden. "