Den Antrag von Linklaters ist hoch spannend, danke an @Lazomann für die Auszüge.
Interessant ist, dass im Antrag unmissverständlich klargestellt wird, dass die Hütte brennt:
10§Tag der Homologationsanhörung und Entscheidung
161.§Gemäß der Unterstützungsvereinbarung ist SIHNV verpflichtet, die Transaktion spätestens zum Fälligkeitstermin durchzuführen. Für die Durchführung der Transaktion sind mindestens sechs Geschäftstage erforderlich. Die in Klausel 8 des Vertrags beschriebenen Umsetzungsschritte beginnen mit der Refinanzierung der Kreditfazilität von Capricorn Lux Finco 2 S.à r.l. (Klausel 8.2 des Vertrags und Absatz 147 oben).
162.§Um die Mittel aus der neuen Finanzierung zur Rückzahlung der bestehenden Fazilität in Anspruch nehmen zu können, muss Capricorn Lux Finco 2 S.à r.l. fünf Geschäftstage vor der Refinanzierung einen Antrag auf Inanspruchnahme stellen. Der Ziehungsantrag wird erst gestellt, wenn Ihr Gericht die Vereinbarung genehmigt hat. Damit die Transaktion spätestens am Fälligkeitstag durchgeführt werden kann, muss die Vereinbarung bis zum 22. Juni 2023 (und wenn möglich sogar noch früher, am 19. Juni 2023) homologiert werden.
163.§In diesem Antrag fordert der SIHNV das Bezirksgericht Amsterdam auf, die Vereinbarung zu homologieren, wobei der 22. Juni 2023 (oder ein früherer, von Ihrem Gericht nach billigem Ermessen zu bestimmender Tag) als Endtermin für die Homologationsentscheidung gilt.
Man fordert vom Gericht, das WHOA-Verfahren bis zum 22. Juni 2023 durchzuwinken. Denn sonst würden die Gläubiger Insolvenzantrag stellen und dann würde für die Gläubiger viel weniger rausspringen, als im WHOA.
Quelle: Petition to request confirmation of the restructuring plan, www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
Aus meiner Sicht sind die Kernpunkte, warum das hier *in dieser Form* vor Gericht scheitern wird, dass Steinhoff ganz offensichtlich
a) ausschließlich im Interesse der Gläubiger und nicht der Eigentümer handelt
b) keine Alternativen zur geplanten Enteignung vorlegt (das ist schließlich nicht die Aufgabe der Aktionäre oder der SdK)
c) ganz offensichtlich unfähig war, seitens der Gläubiger auch nur ein einziges Zugeständnis als Alternative zur entschädigungslosen Enteignung und Verwertung zu verhandeln.
Ich habe schon viele Gerichtsverhandlungen erlebt. Es wird sehr schwierig werden und der Ausgang ist unsicher. Aber ich kann mir weder vorstellen, dass das Gericht innerhalb von drei Wochen diesen Antrag durchwinkt noch kann ich mir vorstellen, dass das Verfahren ohne Zugeständnisse an die Anteilseigner durchgeht, die den Plan mit großer Mehrheit abgelehnt haben.
Sollte es dennoch so kommen, hat der Wirtschaftsstandort Niederlande, der gerade versucht, sich als führender Standort für Kapitalmarkt-Transaktionen zu etablieren und das Image eines Steuerhinterziehungsparadieses abzuschütteln, ein riesiges Problem.
Das wird ein heißer Juni!