|
84. Bei der Aufteilung des Liquidationswerts und des Reorganisationswerts entsteht für die Anteilseigner kein Wert, da dieser Wert in die über ihrer Klasse liegenden Schulden „zerfällt“. Die Aktionäre sind in beiden Szenarien „Pleite“. Den Anteilseignern geht es daher auf der Grundlage der Vereinbarung nicht schlechter, als wenn die Vermögenswerte im Rahmen einer Insolvenz liquidiert würden. Im Falle derPunktschätzungdes Liquidationswerts schätzt Analysis Group den Fehlbetrag auf etwa 4,3 Milliarden Euro (oder 5,2 Milliarden Euro für den unteren Bereich und 3,4 Milliarden Euro für den hohen Bereich), bevor eine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgen kann.
85. Schließlich gibt es noch einen weiteren möglichen Vorteil der Vereinbarung für die Klasse der Anteilseigner. Sowohl die betroffenen CPU-Gläubiger als auch die Anteilseigner erhalten im Rahmen der Vereinbarung CVRs, auf deren Grundlage sie 80 % bzw. 20 % an jedem wirtschaftlichen Wert teilen, der in der umstrukturierten Steinhoff-Gruppe verbleibt, nachdem alle externen Konzernschulden beglichen wurden (die „ Optionswert“ gemäß Absatz 10 oben). Bevor es dazu kommt, müssen also zunächst alle Schulden im Konzern vollständig beglichen werden. Umgekehrt verbleibt im Falle der Geltendmachung von Sicherungsrechten im Rahmen der Insolvenz der SIHNV kein Wert – auch kein „Optionswert“ – in der Steinhoff-Gruppe für die Gesellschafter. Dies geht aus Folgendem hervor:
Quelle :
www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
7.5 Diskussion des Farber-Berichts
7.5.1 Allgemein
120. SIHNV hat den Bericht vom 8. Mai 2023 zur Kenntnis genommen, den Farber im Namen von SdK
erstellt hat (der „Farber-Bericht“). SdK teilte den Farber-Bericht mit einem Schreiben von AMS
Advocaten vom 9. Mai 2023 mit und wurde als Anlage 14 zum Antrag von SdK vom 16. Mai 2023
auf Ernennung eines Restrukturierungsexperten eingereicht (Anhang 8 ).
121. SIHNV hat den Farber-Bericht und das Anschreiben von AMS Advocaten studiert. SIHNV hat
den Farber-Bericht auch mit BFI und Analysis Group geteilt.
Sowohl BFI als auch Analysis Group sind mit den Schlussfolgerungen von Farber nicht
einverstanden und weisen auf erhebliche Mängel im Farber-Bericht hin. SIHNV verweist auf die
Seiten 19–38 des ergänzenden BFI-Berichts und Abs. 10–23 des Begleitschreibens zum
ergänzenden Analysegruppenbericht, in denen die Aussagen von AMS Advocaten und Farber
zu den Bewertungen entkräftet werden. Farber verwendet daher selektive und unrealistische
Annahmen, die die Vermögenswerte überbewerten (z. B. willkürlich gewählte Gewichtungen
von Bewertungsmethoden und unrealistisch kurze Fristen für den Verkauf von Beteiligungen).
122. Der Farber-Bericht weist viele Mängel auf, von denen die wichtigsten im Folgenden zusammengefasst
werden. Im Allgemeinen bedeuten sie, dass der Farber-Bericht das Abkommen ignoriert und zu
zeigen versucht, dass die Beteiligungen schneller und zu deutlich höheren Preisen verkauft werden
können, als dies aufgrund der Marktbedingungen realistisch ist.
Der Farber-Bericht ignoriert auch die Tatsache, dass die Auslandsschulden am 30. Juni
2023 fällig werden und nach einer Insolvenz von SIHNV und bei der Durchsetzung von
Sicherungsrechten zwangsläufig Liquidationsrabatte gelten. Die Annahmen von Farber
sollen fälschlicherweise implizieren, dass die Aktionäre „im Geld“ sind.
Quelle :
www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
|
| Wertung | Antworten | Thema | Verfasser | letzter Verfasser | letzter Beitrag | |
| 7 | 2.280 | Steinhoff Topco B.V. - CVR - die goldene Zukunft? | NeXX222 | horst10 | 23.12.25 11:56 | |
| 126 | 89.342 | Steinhoff Informationsforum | DEOL | tikay2 | 30.11.25 18:41 | |
| 4 | 205 | LdR-Forum | Inlfu | Berliner_ | 26.08.25 17:49 | |
| 318 | 361.308 | Steinhoff International Holdings N.V. | BackhandSmash | BackhandSmash | 31.07.25 18:50 | |
| 7 | 33 | Steinhoff: Konstruktiver Informationsthread | trttl | Berliner_ | 29.07.25 18:15 |