www.hekkelman.nl/kennis/...tureringsdeskundige-of-observator/
Hereby the difference between 'observator' and 'herstructureringsdeskundige'
Translated:
Um einen Vergleich erstellen zu können, muss der Sanierungsexperte detailliert über den Geschäftsbetrieb des Schuldners informiert werden. Schließlich muss sie/er ein klares Bild des erzielbaren Wertes für die Gläubiger vermitteln. Während der Entwurf einer Vereinbarung erarbeitet wird, muss der Sanierungsexperte auch im Auge behalten, wie lange die aktuellen Verpflichtungen noch erfüllt werden können. Artikel 371 Absätze 7 und 8 des Insolvenzgesetzes legen fest, dass der Restrukturierungsexperte Anspruch auf alle Informationen hat, die für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Bei Bedarf kann ein Restrukturierungsexperte auch Maßnahmen wie eine Karenzzeit beim Gericht beantragen.
Ein Beobachter hat eine begrenztere Aufgabe. Im Interesse der Gesamtgläubiger überwacht der Beobachter die Durchführung eines vom Schuldner selbst vorbereiteten Vergleichs. Wenn der Beobachter feststellt, dass es dem Schuldner nicht gelingt, einen akzeptablen Vergleich herbeizuführen, oder wenn er feststellt, dass die Interessen der Gläubiger durch die Handlungen des Schuldners gefährdet werden, informiert er das Gericht. Das Gericht verknüpft die vom Beobachter erhaltenen Informationen mit den Konsequenzen, die das Gericht für angemessen hält. Dies geschieht, nachdem das Gericht auch den Standpunkt des Schuldners angehört hat.
Hereby the difference between 'observator' and 'herstructureringsdeskundige'
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Um einen Vergleich erstellen zu können, muss der Sanierungsexperte detailliert über den Geschäftsbetrieb des Schuldners informiert werden. Schließlich muss sie/er ein klares Bild des erzielbaren Wertes für die Gläubiger vermitteln. Während der Entwurf einer Vereinbarung erarbeitet wird, muss der Sanierungsexperte auch im Auge behalten, wie lange die aktuellen Verpflichtungen noch erfüllt werden können. Artikel 371 Absätze 7 und 8 des Insolvenzgesetzes legen fest, dass der Restrukturierungsexperte Anspruch auf alle Informationen hat, die für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich sind. Bei Bedarf kann ein Restrukturierungsexperte auch Maßnahmen wie eine Karenzzeit beim Gericht beantragen.
Ein Beobachter hat eine begrenztere Aufgabe. Im Interesse der Gesamtgläubiger überwacht der Beobachter die Durchführung eines vom Schuldner selbst vorbereiteten Vergleichs. Wenn der Beobachter feststellt, dass es dem Schuldner nicht gelingt, einen akzeptablen Vergleich herbeizuführen, oder wenn er feststellt, dass die Interessen der Gläubiger durch die Handlungen des Schuldners gefährdet werden, informiert er das Gericht. Das Gericht verknüpft die vom Beobachter erhaltenen Informationen mit den Konsequenzen, die das Gericht für angemessen hält. Dies geschieht, nachdem das Gericht auch den Standpunkt des Schuldners angehört hat.