soetwas grundsätzlich erzwingen. Ich weiß es nicht.
Nur warum in aller Welt soll eine unproduktive und nur mit einer geringen Workforce ausgestatteten Beteiligungsholding so schützenswert sein, dass man die Eigentumsrechte der Gläubiger derart beschneidet, und dann nur zum Wohle der Risikofinanziers, den Aktionären?
Bezeichnet es als kapitalistischen Klassenkampf, aber jede einzelne Beteiligung von Steinhoff Holding ist ohne Steinhoff Holding bestens überlebensfähig. Es bedarf der Steinhoff Holding einfach nicht mehr, wenn sie nicht in der Lage ist, die Finanzierung der Geschäfte als ureigene Aufgabe sicherzustellen. dann geht sie unter, ein paar wenige Arbetisplätze in Südafrika fallen weg und die vitalen eingenständig operativen Töchter bekommen schlicht gesagt nur neue Eigentümer.
Würden wir hier bei einer VW mit untrennbarem Stammhausgeschäft sein, dann könnte ich mir zum Schutz von Hunderttausenden Arbeitsplätzen sehr gut vorstellen, dass ein unabhängiger Richter zu der Entschiedung kommt einen Haircut für die Gläubiger anordnen zu müssen, um die Fortführung einer großen operativen Gesellschaftsgruppe UND den Erhalt der Arbeitsplätze sicherzustellen.
Leider liegt der Fall hier anders. Die Holding hat nur noch einen Überlebenswert für Steinhoff selbst und aus Sicht einer Gesamtunternehmensbewertung i.W. nur durch die in Mrd.-Höhe angehäuften Verlustvorträge, die unterzugehen drohen.
Ein Richter wird sich meines Erachtens zu keinem Zeitpunkt die Frage stellen müssen, nach welchem Szenario könnten die Alt-Eigentümer noch eine Abfindung von x oder y erhalten und wie hoch müsste ich dafür einen Haircut für die Gläubiger anorden. Diese Frage ist aus meiner Sicht für ihn irrelevant...
Deshalb gibt es einen de facto erzwungenen Vergleich der SdK, dann wäre das ein riesen Erfolg. Das erfolgt dann mit Sicherheit nicht, um einen Ausgleich für erlittene Kapitalverluste zu schaffen, sonder nur, um den Neueigentümern die Verlustvorträge zu bewahren...
Nur warum in aller Welt soll eine unproduktive und nur mit einer geringen Workforce ausgestatteten Beteiligungsholding so schützenswert sein, dass man die Eigentumsrechte der Gläubiger derart beschneidet, und dann nur zum Wohle der Risikofinanziers, den Aktionären?
Bezeichnet es als kapitalistischen Klassenkampf, aber jede einzelne Beteiligung von Steinhoff Holding ist ohne Steinhoff Holding bestens überlebensfähig. Es bedarf der Steinhoff Holding einfach nicht mehr, wenn sie nicht in der Lage ist, die Finanzierung der Geschäfte als ureigene Aufgabe sicherzustellen. dann geht sie unter, ein paar wenige Arbetisplätze in Südafrika fallen weg und die vitalen eingenständig operativen Töchter bekommen schlicht gesagt nur neue Eigentümer.
Würden wir hier bei einer VW mit untrennbarem Stammhausgeschäft sein, dann könnte ich mir zum Schutz von Hunderttausenden Arbeitsplätzen sehr gut vorstellen, dass ein unabhängiger Richter zu der Entschiedung kommt einen Haircut für die Gläubiger anordnen zu müssen, um die Fortführung einer großen operativen Gesellschaftsgruppe UND den Erhalt der Arbeitsplätze sicherzustellen.
Leider liegt der Fall hier anders. Die Holding hat nur noch einen Überlebenswert für Steinhoff selbst und aus Sicht einer Gesamtunternehmensbewertung i.W. nur durch die in Mrd.-Höhe angehäuften Verlustvorträge, die unterzugehen drohen.
Ein Richter wird sich meines Erachtens zu keinem Zeitpunkt die Frage stellen müssen, nach welchem Szenario könnten die Alt-Eigentümer noch eine Abfindung von x oder y erhalten und wie hoch müsste ich dafür einen Haircut für die Gläubiger anorden. Diese Frage ist aus meiner Sicht für ihn irrelevant...
Deshalb gibt es einen de facto erzwungenen Vergleich der SdK, dann wäre das ein riesen Erfolg. Das erfolgt dann mit Sicherheit nicht, um einen Ausgleich für erlittene Kapitalverluste zu schaffen, sonder nur, um den Neueigentümern die Verlustvorträge zu bewahren...