Es ist keine Anleihe allein, sondern ein Anleiheprogramm, welches die Möglichkeit einräumt, verschiedene einzelne kleinere Anleihen aufzulegen.
Das begeben von nachrangigen Anleihen ist für Partial und Global Settlement ausdrücklich erlaubt (Permitted Settlements).
Gerade in ZA erlaubt dies die finanzielle Lösung von Klagen, ohne mit gewissen finanziellen Bestimmungen bzgl. SARB Kapitalexport zu kollidieren.
Eine weitere Summe (676 Mio €) aus dem internen Altdarlehen von SFHG an SIHNV wäre dann für Klagelösungen außerhalb ZA vorhanden.
So ganz ungeschoren werden wir wohl doch nicht aus der Sache kommen.
Vielleicht ist aber auch ein Teil der Zweckbestimmung des Anleiheprogramms in ZA für Refinanzierungen bei Pepkor oder anderen ZA-Gesellschaften gedacht.
Wie gesagt, das Programm macht flexibel.
Das begeben von nachrangigen Anleihen ist für Partial und Global Settlement ausdrücklich erlaubt (Permitted Settlements).
Gerade in ZA erlaubt dies die finanzielle Lösung von Klagen, ohne mit gewissen finanziellen Bestimmungen bzgl. SARB Kapitalexport zu kollidieren.
Eine weitere Summe (676 Mio €) aus dem internen Altdarlehen von SFHG an SIHNV wäre dann für Klagelösungen außerhalb ZA vorhanden.
So ganz ungeschoren werden wir wohl doch nicht aus der Sache kommen.
Vielleicht ist aber auch ein Teil der Zweckbestimmung des Anleiheprogramms in ZA für Refinanzierungen bei Pepkor oder anderen ZA-Gesellschaften gedacht.
Wie gesagt, das Programm macht flexibel.
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