Guten Morgen,
ich möchte hier möglicherweise mal ein paar Illusionen zerstören, aber ich glaube es würde hier einigen gut tun, wenn sie wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden:
Hier im Forum wird ständig das Stichwort Global Peace zitiert und darauf gewartet, dass ein Global Peace kommt (einige Kandidaten sind ja Meister im heraufbeschwören von Deadlines). Tatsächlich hat Steinhoff diesen Begriff niemals auch nur so angedeutet wie er im Forum gebraucht wird (alle Kläger verzichten auf ihre Forderungen für 20% von Pepkor und die Welt ist wieder in Ordnung). Tatsächlich hat TILP diesen Begriff gebraucht, nicht Steinhoff. Warum ich das weiß? Weil ich ihnen letztes Jahr im September Fragen zum Vergleich (Höhe, Dauer, Umfang) gestellt habe und am 19.09.2019 eine Antwort erhalten habe, die ich auch hier im Forum geteilt habe. Ich darf euch an den Wortlaut erinnern:
"(...) Den Großteil können bzw. müssen Sie abschreiben. 30% halte ich nach derzeitigem Stand - und auch je nachdem, wann exakt die Aktien erworben wurden - für das absolute Maximum. Selbst dies ist für Steinhoff allein zu viel. Wir arbeiten insoweit an einer Lösung, welche auch Dritte als Geldgeber beinhaltet und möglichst Steinhoff und diesen weiteren Parteien im Gegenzug "global peace" verschafft.
(...)" Anlegerverfahren können in der Tat sehr lange dauern. Hier bestehen aber sehr gute Aussichten darauf, dass wir innerhalb eines Jahres zu einer Lösung gelangen."
https://www.ariva.de/forum/...dings-n-v-531686?page=8314#jump26439601
Seit dieser Antwort ist Global Peace hier im Forum als eine Art Lösung aller Probleme hochgeschaukelt worden. Dabei kann hier keiner sagen was für TILP ein Global Peace bedeutet. Global Peace bei Klägern in den Niederlanden? Global Peace bei Klägern in Deutschland? Global Peace in Südafrika? Oder doch Global Peace bei den Shareholder Claims, oder doch Global Peace für die Vendor Claims? Keiner hier kann das so genau beantworten. Könnte genauso gut sein, dass Global Peace bei Shareholder Claims in Deutschland gemeint ist. ;-)
Dieser Info (und den weiteren Informationsflüssen durch TILP) können wir nur entnehmen, dass es zum 5.2.2020 zu einer Art Anmeldung für einen Vergleich (wie dieser auch immer gestaltet sein mag) gekommen ist. Tilp hat damals Rechtsmittel gegen Steinhoff in Deutschland angekündigt und fällt unter die Kategorie Shareholder Claims. Zu den Shareholder Claims zählen z.B. auch die Herrschaften von VEB die bei der letzten ordentlichen Hauptversammlung durch ihre Vertreter in Erscheinung getreten sind. Möglicherweise bahnt sich mit diesen Parteien ein Vergleich an? Fakt ist: Wir wissen es nicht und werden es erst erfahren sobald es soweit ist.
Die einzige weitere Information die uns hinsichtlich der Klagen zur Verfügung steht ist eine Präsentation des PIC bei der dieser ominöse White Knight ins Spiel gebracht wurde. Der PIC zählt ebenfalls zu Shareholder Claims, allerdings hat dieser meines Wissens in Südafrika geklagt. Auch hier sollte sich ein Vergleich finden lassen, soweit konnte man das schon herauslesen.
Wir wissen also, dass an umfassenden Vergleichen der Shareholder Claims in Deutschland und auch Südafrika gearbeitet wird. Du Preez hat einmal bei einem Interview nach einem Hearing im südafrikanischen Parlament gemeint, dass er sich bis dato keiner rechtlichen Schritte in den Niederlanden bewusst ist, wir gehen also davon aus, dass für die europäischen Shareholder Claims (TILP, VEB) tatsächlich in Deutschland der Ort des Gefechts ist.
Wir haben somit also alle relevanten Shareholder Claims abgehakt, ganz ohne das Wort "Global Peace" zu verwenden. Bleibt noch der interessante Brocken der Vendor Claims, die sich meines Wissens überwiegend in Südafrika bündeln. Für alle die nicht wissen was das ist: Hierbei handelt es sich im Gegensatz zu den Shareholder Claims nicht um Personen oder Institutionen die an einer Börse Aktien von Steinhoff erworben haben. Vendors haben Geschäfte (z.B. Tekkie Town) in Steinhoff oder einer Steinhoff Tochter eingebracht und dafür vom Unternehmen Steinhoff Aktien erhalten, die nun wertlos sind, obwohl das eingebrachte Geschäft sich noch immer in der Holding befindet. Hier dreht sich auch das meiste um Pepkor, sowohl als ganzes (Wieses Titan Klage) als auch Teile von Pepkor selbt (z.B. Tekkie Town). Darin liegt die wirkliche Komplexität, denn im Grunde behauptet der vermeintliche Eigentümer von Pepkor, dass er von Steinhoff beschissen wurde, während der Eigentümer von z.B. Tekkie Town behauptet, dass er von Pepkor beschissen wurde.
Von diesen Vendor Claims haben einige in der Tat gute Chancen. Ich habe bereits Tekkie Town angesprochen, wo schon ein Gericht in SA festgestellt hat, dass dieses Geschäft im Grunde rückabgewickelt werden könnte (wenn auch nur theoretisch). Andere wie Wiese, der im Aufsichtrat saß und der eigentlich den größten Teil der Vendor Claims ausmacht (habs mir mal anhand der Bilanz 2018 ausgerechnet, er macht fast 2/3 der Forderungssumme der Vendor Claims aus) hat nach Meinung vieler eher schlechte Chancen. Somit würde es auch für Steinhoff durchaus Sinn machen z.B. Tekkie Town (die fast nichts zum Ergebnis von Pepkor beitragen) den Eigentümern zurückzugeben, bzw. diese mit einer kleinen Summe zu entschädigen. Bei Wiese macht es durchaus Sinn vor Gericht zu gehen, weil er als ehemaliger Aufsichtsrat von Steinhoff selbst im Skandal verwickelt ist.
Es ist also nicht alles so eindeutig wie hier immer geschrieben wird - und schon garnicht kann man einen Vergleich in einem Einzeiler beschreiben und das Ganze "einfach" nennen. Wir haben es mit unterschiedlichen Klägern unter unterschiedlichen Rechtssystemen zu tun. Man kann diese teilweise zusammenfassen (z.B. TILP und VEB in Deutschland, PIC und Kleinaktionäre in Südafrika, oder Vendors wie Wiese und Tekkie in Südafrika). Und es macht auch aus Sicht von Steinhoff durchaus Sinn nicht alle gleich mit einem Global Peace abzuspeisen, sondern zwischen Shareholder und Verdor, bzw. Deutschland und Südafrika zu unterscheiden - und andere (wie z.B. Wiese) garnichts vom Kuchen zu geben.
Liebe Grüße
stksat