Neulich gab es ja einen Post, in dem deutlich wurde, dass Kanzleien noch gewillt sind Mandanten für den Fall Steinhoff anzunehmen. ( Vermutlich in Bezug auf das Musterklageverfahren)
Wieso sollten wir also davon ausgehen, dass ein GP zum 30.11. überhaupt im Bereich des Möglichen ist, wenn doch noch nicht mal alle Klagenden beisammen sind?
Angenommen, 70 % der Klagesumme geht auf den "günstigen" Vergleich ein, so dass Steinhoff eine gute Zukunft hat. Gerade dann macht es doch für die restlichen Kläger Sinn, das komplett durch zu ziehen, denn dann ist ja auch was zu holen.
Ein GP macht doch nur Sinn, wenn alle zeitgleich am Tisch sitzen, oder?
Kenn mich in diesen Dingen leider nicht so aus, daher verzeiht bitte meine naive Frage .-)