Sehr geehrter Herr XY,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne kann ich Ihnen weitere Informationen
zum Verfahren gegen Steinhoff geben. Hierfür wäre es hilfreich, wenn Sie
mir weitere Details Ihres Falles schildern. Zudem ist es notwendig, dass
Sie mir mitteilen, wie viele Aktien Sie gehalten haben, bzw. zu welchem
Zeitpunkt Sie diese erworben haben. Hierbei ist eine Kopie der
Wertpapierabrechnungen hilfreich. Eine Anmeldung am Musterverfahren
gegen Steinhoff kann noch bis Mitte Januar 2020, so dass uns ausreichend
Zeit zum Handeln bleibt.
Nach dem derzeitigen Stand gehe ich davon aus, dass
Schadensersatzansprüche gegenüber der Steinhoff International Holding
aufgrund der wohl fehlerhaften Geschäftsberichte und einer unrichtigen
Adhoc-Mitteilung bestehen. Ergänzend könnten zudem Ansprüche aus
Prospekthaftung nach Art. 17 MAR (Market Abuse Regulation) hinzukommen.
Zum jetzigen Zeitpunkt wurde bestätigt, dass auch für das Bilanzjahr
2016 die gleichen problematischen Bilanzthemen wie für 2017 relevant
gewesen seinen. Folglich dürften allen Aktionären, die seit dem
Erstlisting an der Frankfurter Börse am 07.12.2015 Aktien der Steinhoff
International Holdings erworben haben, und diese am 05.12.2017 in ihrem
Depotbestand hatten, Schadensersatzansprüche zustehen.
Am Oberlandesgericht Frankfurt können Geschädigte eine Anmeldung für ein
sog. Sammelverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz
(KapMuG) einreichen. Ein ähnliches Sammelverfahren findet bereits gegen
die Volkswagen AG aufgrund des Diesel-Skandals statt. Das Verfahren
dürfte, wie bei VW eine gewisse Zeit anlaufen. Im VW-Verfahren liegt
noch kein verbindliches Vergleichsangebot auf dem Tisch, es ist aber gut
denkbar, dass dies 2020 geschehen wird. Bei Steinhoff hat die
Geschäftsführung bereits signalisiert, an einem Vergleich mit den
Anlegern interessiert zu sein, so dass ich hier die Chancen eines
Vergleiches als wesentlich höher einschätze.
Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an mich wenden. Gerne
erwarte ich Ihre Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Roman Podhorsky
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Sankt-Josefs-Kirchplatz 1
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