Ich hab hier eine Frage an dirty:
Eine Schuldentilgung ist ja, so wie ich es verstanden habe, nur möglich, wenn alle Gläubiger der jeweiligen Gesellschaft gleichmäßig befriedigt werden.
Davon ausgehend ist die nicht anerkannte LSW Forderung ein Übel, denn die müsste dann wohl vor Abschluss eines Verfahrens mitberücksichtigt werden. Es müsste also der aliquote Anteil von LSW berücksichtigt und auf die Seite gelegt werden. Bis es also ein Urteil gibt, wäre dieser Betrag auf einem separaten Konto, da es mangels Anerkenntnisses der Forderung aber nicht getilgt wird, würden die 10% Zinsen für LSW weiterlaufen.
Ich glaube, dass dieses Verfahren für eine mögliche Tilgung sehr wichtig ist.