In dem Bericht der Kanzlei zu Steinhoff stand ja, dass der Vergleich vermutlich als Aktienrückkauf zu einem definierten Preis abläuft.
Aussage war: Die Ansprüche zielen auf eine Rückabwicklung des Aktienkaufes ab, folglich wird der Kaufpreis gegen Rückgabe der Aktien erstattet (#206227)
1. Folglich würde also doch Steinhoff im Rahmen eines Vergleichs seine eigenen Aktien zurückkaufen oder nicht?
(Wenn man diesem Gedanken folgt, ist für mich auch verständlich, warum die oft als Lösung propagierten Aktienrückkäufe durch das Unternehmen nicht stattfinden)
2. Frage: Wenn man als Altaktionär die Aktien bereits verkauft und der Verlust von der Bank mit verrechnet wurde und man dann im Zuge des Vergleichs Schadensersatz gezahlt bekommt, wie wird diese Zahlung dann steuerlich behandelt?