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Steinhoff International Holdings N.V.


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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
iudexnoncalc.:

Restrukturierung bei SH

2
27.08.19 10:12
keine Ahnung ob dieser Artikel von gestern schon gepostet wurde, falls ja habt Nachsicht :-)

www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/...anzskandal/?r=rss

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Tradernumber.:

@Trash,

3
27.08.19 10:13
sind es denn wirklich Verbrecher? Wären Verbrecher nicht schon längst verurteilt? So eindeutig scheint die strafrechtliche Relevanz doch gar nicht zu sein.

Staatsanwaltschaft Oldenburg, Strafverfolgung in Südafrika ermitteln seit Jahren und keine beschuldigte Person ist bislang verurteilt oder gar in U-Haft (wegen Flucht- oder Verdunklungsgefahr). Das sagt doch schon etwas aus, vll hilft es ja auch dem Unternehmen, dass alles bislang gar nicht so strafrechtlich klar abgeurteilt worden ist und ermöglicht SH somit eine bessere Chance auf einen Vergleich.

So das war es von mir zu diesem Thema.
Antworten
BobbyTH:

@Trash

4
27.08.19 10:13
schön das du das nochmal postest. Aber die Antwort der IR ist seit Monaten bekannt.
Nur ein paar Unverbesserliche versuchen immer wieder Unruhe mit Falschmeldungen zu entfachen.
Antworten
Brätscher:

Ein User hier im Forum,

2
27.08.19 10:14
hat es treffend formuliert:
"Steinhoff wurde arm gerechnet"
Da wurden ziemlich alles abgeschrieben und mager bewertet.
Das kleine Problem, man kann nicht alles auf die Manipulation schieben.
Auch Jooste wundert sich, wenn er nach einer konkreten Anschuldigung nachfragt.  

Klar hät ich mir einen schnellen Anstieg gewünscht, damit ich mal die Miete im voraus bezahlen kann.
Nun hab ich mich gut positioniert, und warte geduldig.

Wenn es dann soweit ist, hol ich den Konfettisack und.......ihr wisst schon..:-)
Antworten
positiv5:

Hallo

2
27.08.19 10:15
Bezüglich einer KE dachte ich bis jetzt ,dass es zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt keinen Sinn macht, da viel zu wenig Geld dabei reinkommen würde.

Was ist aber wenn die zusätzlichen Aktien nur für die Alt-Aktionäre als Entschädigung gedacht sind.
Ich denke zwar nicht das es bei einem Vergleich sich diese nur mit Aktien abspeisen lassen.
Aber die Hälfte cash und die andere Hälfte Aktien wäre für mich denkbar.

Beispiel:
Jemand hatte vorher 10000 Stk. zu 4 €
Verlust also ca. 40000 €
Da Steinhoff nicht die einzige beklagte Partei sind würde ich annehmen sie tragen etwa 3/4 davon.
Also 30000€
Bei einem Vergleich wird das Ergebnis sicher nicht 100% Entschädigung betragen.
Ich gehe von 50% aus .
Jetzt sind wir bei 15000€
Davon gibt es die Hälfte in bar und die andere in Aktien
Also Aktien im Wert von 7500 €.
Jemand hat heute geschrieben das die KE schon eingepreist ist- das denke ich bis zu einem gewissen
Bereich auch.
Darum würde ich den Wert einer Aktie für die Entschädigung mit 5 Cent bewerten.
Würde also für dieses Beispiel 150.000 Stk. Aktien bedeuten und 7500 € in cash.
Jetzt könnte man hochrechnen was benötigt wird.
Ich habe aber keine Ahnung wie viele Aktien an den Klagen dranhängen.

Vorteil von dem ganzen: Klagen wären beseitigt
Nachteil: Verwässerung und es kommt Null Geld herein

Hinterher könnte man umschulden und der Kurs könnte wieder steigen allerdings niemals wieder auf die alten Höchstwerte.
Und diesen Satz habe ich doch schon mal gehört?

Was denkt ihr dazu?
Antworten
BobbyTH:

@positiv5

 
27.08.19 10:17
Es gibt keinen Antrag auf der diesjährigen HV, also muss man darüber erst gar nicht nachdenken.  
Antworten
dr_jek:

STA und weitere Gerichte

 
27.08.19 10:23
"Staatsanwaltschaft Oldenburg, Strafverfolgung in Südafrika ermitteln seit Jahren und keine beschuldigte Person ist bislang verurteilt oder gar in U-Haft (wegen Flucht- oder Verdunklungsgefahr)."

ich bin davon überzeugt (zumindest was die OL's STAA betrifft), dass die einfach keine Mittel haben, um diesen Fall hieb und stichfest zu prüfen und entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten.. dies ist mit Sicherheit dem personalmangel wie auch der kompletten englischsprachigen Dokumentation geschuldet..sehr überzeugt im übrigen..
deswegen ist der PWC Report, sofern er denn iwann komplett zugänglich ist, so interessant..

time will tell
Antworten
Tradernumber.:

@positiv5,

 
27.08.19 10:24
exakt meine Denkrichtung. Ich denke aber, dass dein Zahlenbeispiel zu hoch ausgefallen ist. Die Entschädigung für Alt-Aktionäre wird nun nicht so üppig ausfallen können. Es muss „bezahlbar“ bleiben, um allen Stakeholdern (natürlich damit auch den Neu-Aktionären) Mehrwert zu generieren...
Antworten
Trash:

Trader

2
27.08.19 10:25
Jooste wurde nachgewiesen, dass er die Transaktionen delegierte. Die Transaktionen hatten nur den Zweck , das bilanzielle Gesamtbild zum Positven zu verzerren und wirtschaftlichen Betrug zu begehen. Hierzu musste Transaktionen "reinwaschen" (verdächtig nah an Geldwäsche), zu was anderem machen und/oder in dubiose "Kanäle" ableiten. Die Dokumente dazu können nur gefälscht sein, es ist bereits bekannt ,dass sie rückdatiert wurden.Muss man da noch wirklich überlegen, ob das Verbrechen sind ? Die Beweislage liefert der Report.

Warum keine Verurteilungen ? Weil alle genug Asche haben, sich hinter einem Wall von Rechtsverdrehern zu verstecken. Wenn einer in SA ein Ü-Ei an der Tanke klaut und sich keinen Anwalt leisten kann, wird der wohl eher verurteilt als ein reicher Milliarden-Verbrecher  .
100 % food speculation free - Don`t let your money kill people ! Respect Africa !
Antworten
Freizeit_Invest.:

Das Problem hier ist, das zu viele zu viel denken,

4
27.08.19 10:27
aber nicht nachdenken. Mensch Leute, Freitag ist HV und am Donnerstag kommen die Q-Zahlen.
Wer bis jetzt durchgehalten hat, sollte wirklich mal Pause machen. Ab Samstag ist dann erst
richtig viel Zeit zum Nach- und überdenken. Obacht, nur denken bringt nichts, Freunde.
Antworten
busi25:

Schaden ?

6
27.08.19 10:27
Welcher Schaden ist denn bisher eingetreten, wenn der BUCHWERT im DEPOT rot markiert ist.....und nicht verkauft wurde !?
Juristisch gesehen sehr zweifelhaft und in der KAUSALKETTE beim Betrug fehlt doch der Schadenseintritt.

Nur meine Meinung

Antworten
Pershing:

@positiv5

 
27.08.19 10:31
Der Markt übertreibt doch eh immer Maslos wenn irgendwo Klagen im Raum stehen. Am ende des Tages wird nicht so heiß gegessen wie gekocht ! SH wird sich mit den Klägern schon einig werden, die haben doch auch keine Lust 10 Jahre von einer zur nächsten Gerichtsverhandlung zu taumeln.
Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. (soll heißen, dass man sich lieber mit etwas Kleinem und sicher Erreichbarem zufrieden geben soll, als etwas Größeres und Wertvolleres zu wollen, dessen Erreichbarkeit nicht sicher ist. )  
Antworten
Trash:

Trader

 
27.08.19 10:36
"Das sagt doch schon etwas aus, vll hilft es ja auch dem Unternehmen, dass alles bislang gar nicht so strafrechtlich klar abgeurteilt worden ist und ermöglicht SH somit eine bessere Chance auf einen Vergleich."

Guter Punkt, letztlich der Umkehrschluss. Keiner wurde bisher einkassiert, also kann "so schlimm oder klar nicht sein".

Warten wir es ab...
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Antworten
Tradernumber.:

@BobbyTH,

 
27.08.19 10:36
die allermeisten KEs werden vom Vorstand nach Genehmigung durch den AR ausgeführt, damit das möglich wird, soll der Nennwert ja reduziert werden. Die Anzahl ausgebbarer Stücke ist doch schon vorhanden. Und die Ausführbarkeit wird nunmehr durch HV-Beschluss herbeigeführt.

So und Du glaubst, weil es zur HV hierzu keinen Antrag auf KE gibt, hat sich das bis zur übernächsten HV erledigt oder wie?

Ich kenne Gesellschaften, die innerhalb von ein paar Monaten zwei KEs mit und ohne Bezugsrechte durchgeführt haben. Nach deutschem Recht (weiß nicht wie es in NL ist) kannst Du ja bis zu 10% ohne BZR ausgegeben. Aber ich denke, welche Strategie angewandt werden könnte, wird mit Sicherheit auf der HV am Freitag diskutiert. Warum sollte die Gesellschaft dazu keine Stellung beziehen.
Antworten
Herr_Rossi:

Positiv5

 
27.08.19 10:43
...selten so einen Krampf gelesen...
Antworten
Pershing:

Wieos wird

 
27.08.19 10:44
immer davon ausgegangen das eine KE per se schlecht sein soll ??? Wenn SH es schafft damit Klagen / Gläubiger zu bedienen sind wird doch mal einen guten schritt voran gekommen, klar sehen wir dann in langer absehbarer Zeit keine Kurse von 5€, aber mir reicht es, wenn der Ausblick in die Zukunft gesichert ist SH vorankommt und der Schuppen wieder Profitabel wird !  
Antworten
Pershing:

Nachtrag

 
27.08.19 10:46
aktuell sehe ich es persönlich aber auch nicht kommen, da zu wenig Cash in die Kassen gespült werden würde.  
Antworten
Freizeit_Invest.:

Klagen sind wichtig um die ganze Geschichte

 
27.08.19 10:48
abzuschließen. Ob am Ende wirklich ein Herr Jooste oder Herr Wiese oder ein anderer den Kopf hin hält.
Ich glaube da nicht dran. Da wird es wie bei unseren Klägern wahrscheinlich eine Zahlung geben und die
Herren leisten dazu noch ein paar Stunde wohltätige Arbeit im CountryClub und Ende der Geschichte.
Oder man spendet großzügig oder stiftet Geld an Bedürftige. Die leben in Südafrika und sind weiß, Glaubt Ihr wirklich, die fahren irgendwo ein.
Antworten
Trash:

#203771

 
27.08.19 10:49
Theoretisch könnte man deswegen sagen, dass deswegen nur Entschädigungen  in Frage kommen, wenn der Schaden verursacht wurde. Allerdings würde der Geschädigte diesen Zwangsläufig durch einen Verkauf selbst verursachen müssen.  

So oder so, das wird ohne Vergleich zäh ohne Ende.

100 % food speculation free - Don`t let your money kill people ! Respect Africa !
Antworten
BobbyTH:

@ Tradernumber

 
27.08.19 10:50
Ich weiß dass es jeweils zur HV einen Beschluss nach Antrag geben kann eine KE durchzuführen. Solch ein Beschluss wird üblicherweise nicht nur auf den Zeitraum von 12 Monaten bezogen. Bei der Lufthansa liegt solch ein Beschluss auch vor der zeitlich, sofern ich mich richtig erinnere ohne nachzulesen, auf Dauer von 3 Jahren bestätigt wurde.

Bei Steinhoff lag ebenso ein Beschluss vor der, und wieder soweit ich mich richtig erinnere, bis September 2019 galt. Galt, deshalb weil auf Anfrage bei der IR dieser Beschluss keine Gültigkeit mehr hat. Warum und Weshalb der Beschluss nicht mehr gültig ist, hatte die IR nicht beantwortet.

Hinweise zum Beschluss einer KE finden sich in der Bilanz 2017 und 2018.

Da der Beschluss nicht mehr gültig ist, muss erst wieder ein neuer Antrag gestellt und beschlossen werden.

Aus diesem Grund sehe ich dass sich die KE Sache bis übernächste HV erledigt hat.

 
Antworten
BobbyTH:

@Tradernuber - hier die Email der IR

10
27.08.19 10:55
Dear Mr XXX

Thanks for your email.

An additional shareholders’ resolution is required to issue additional shares. No such proposal is on the agenda of the coming AGM

I hope that helps.

Kind regards


From: googlemail.com>
Sent: 21 July 2019 02:13 PM
To: Steinhoff Investors
Subject: Inssuance of shares

Ladies and Gentlemen,

   The Articles of Association No. BJK/PS/L-221356 refer to the possibility of issuing new shares.

   I refer to Chapter 6.1 and the notice that a resolution at a general meeting is required.

   My question in this regard is:
   Has a final resolution been passed in the period 2014 to today that would allow your company to issue new shares?

   As an invested shareholder of your company I ask for an answer to my question.

   Best regards
   XXX
Antworten
Tradernumber.:

Passt doch BobbyTH,

 
27.08.19 10:58
wenn das stimmt, was Du geschrieben hast, nämlich:
„Bei Steinhoff lag ebenso ein Beschluss vor der, und wieder soweit ich mich richtig erinnere, bis September 2019 galt.“

September 2019 liegt doch in der Zukunft, wieso brauchste denn auch noch eine neue Ermächtigung. Dann könnte ja alles ruckzuck gehen und spätestens Ende September 2019 herrscht Klarheit..:-)
Antworten
BobbyTH:

@Tradernumber

 
27.08.19 11:02
deshalb hatte ich die IR angeschrieben. Ich wollte wissen ob der Beschluss noch Bestand hat. Laut Rückantwort gilt der Beschluss aber nicht mehr. Zumindest verstehe ich die Antwort so.
Antworten
aboutback:

Zu den KLAgen

3
27.08.19 11:07

auf Grund des heute von @WulfBley in der FRühe  eingestelletn Dokuments eine sehr vereinfachtes Modell was das ökonomisch für SH bedeuten   kann.                                                                                                                                                        Auszug:

4.19.
Während des Klagegrundes erklärte der VEB, dass beim VEB (niederländische und ausländische) Aktionäre Opfer gemeldet haben, die schätzungsweise 3% der Anteile an[Beklagten] ausmachen. Damit hat der VEB hinreichend nachgewiesen, dass er einen Wahlkreis hat, der ein konkretes Interesse an einer gemeinsamen Stellungnahme zu dem Hauptthema hat.

Angenommen es würde ein Gesamtschaden von 10 Mrd. festgetellt.

3% = 300Mio.

Angenommen zu 9% verglichen = 27 Mio.

(Ach...das Dokument beinhaltet auch noch wen der VEB vor Gericht vertereten wird....viel Spass beim Lesen)


Antworten
etf_like:

@aboutback

 
27.08.19 11:11
danke für deine Einschätzung die VEB betreffend.
die VEB deckt nur einen Teil des Klagevolumens :-)

LdP hat am Analyst Day von "seven Action Groups" gesprochen.
Antworten
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