Eure geheimnisvollen Posts von heute Nachmittag haben mich inspiriert mal folgendes Szenario, welches ich schon länger für mich entwickelt habe, darzustellen:
Vielleicht dient es auch einigen hyperventilierenden Foristen zur Entspannung.
Der Einfachheit halber spreche ich von Firma A (Mutter) und B (Tochter).
A hält eine Forderung gegenüber B in Höhe von 3,xx Mrd. B somit eine entsprechende Verbindlichkeit. Darüber hinaus hält A eine 100% ige Beteiligung an B mit einem Buchert von 1 Euro ( es wurde ja alles abgeschrieben).
Diese internen Forderungen/Verbindlichkeiten werden im Wege der Konsolidierung neutralisiert.
Um vorgenanntes zu verhindern, bedarf es einer Umwidmung . A erhält von den Gläubigern die Berechtigung, diese ?werthaltige Forderung? gegen Aktien an den neuen Gesellschaften einzubringen. Dadurch entsteht bei A ein Aktivtausch: Forderungen gegen Beteiligung.
Im Ergebnis findet bei der Konsolidierung keine Verrechnung mehr statt. Die Beteiligungen werden um 3,xx Mrd erhöht, aber auch die Verbindlichkeiten.
Zunächst scheint es, als wäre nichts gewonnen.
Nun kommt das CVA ins Spiel. Nach Beendigung der Wohlverhaltensphase sprechen die neuen Gesellschaften gegen Tausch der 1 Euro Buchwertbeteiligung an B einen Forderungsverzicht aus.
Die neuen Gesellschaften verzichten auf die ?werthaltige Forderung? und erhalten dafür B.
Nun kommt das Zauberwort steuerfreier Sanierungsgewinn bei B zum Tragen. Durch den Forderungsverzicht kann B die Verbindlichkeit ausbuchen; zugunsten des Eigenkapitals.