Bei vielen Diskussionsbeiträge merke ich relativ schnell, ob der Verfasser bilanzsicher argumentiert oder nicht. Besonders viele Ableitungsfehler bei den dargestellten Argumenten geschehen, da teilweise Sachverhalte der Einzelbilanz mit dem des Konzernabschlusses gleichgesetzt werden. Das ist aber nicht so, die Rechenwerke weisen elementare Unterschiede auf!
Meine Empfehlung ist, da hier auch einige mit Haus & Hof engagiert sind, dass ihr Euch ein Grundlagenbuch kaufen solltet, welches die Unterschiede herausstellt. Mit entsprechendem Grundlagenwissen hat man m.E. erst die Chance, tolle Beiträge mit grünen Sternen > 20 vollständig für sich zu verstehen zu nutzen. Dann werden auch schnell Fehler bei Seeking Alpha oder auch bei unseren juristisch ausgebildeten Usern deutlich...:-).
Nur kurz ein paar wenige wichtige Unterschiede (nicht vollständig):
Forderungen/Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen:
Im EA sind diese bei Werthaltigkeit in voller Höhe aktiviert/passiviert.
Im KA werden diese (bei SH Mrd.beträge in den EAs) gegeneinander aufgerechnet. Es folgt der Fiktion, dass man keine Ford./Schulden gegen sich selbst (Konzern) haben kann, sondern nur ggü. Dritten. Die maßgebliche Beteiligungsquote dafür ist idR > 50%.
Vermögen und Schulden aller 700 Tochtergesellschaften:
Im EA SH Holding sind nur die direkten Beteiligungswerte zu AK (bzw. um Wertberichtigungen vermindert) aktiviert. Im KA erfolgt zunächst die Aufsummierung aller Vermögens- und Schuldposten aller vollkonsolidierten Tochterfirmen (700x), danach sind die Verbundbeziehungen zu eliminieren.
Bewertung von Analysten:
Professionelle Analysten bewerten SH immer auf der Grundlage des KA!
Der Buchwert je Aktie (auch eine gern diskutierte Größe hier) ermittelt sich aus dem KA. Bei SH gibt es 2 Besonderheiten, nämlich a) Konzern-EK ist exklusiv des hohen Minderheitenanteils anzusetzen und b) die im eigenen Bestand gehaltenen Aktien sind im Nenner auszuklammern.
Gewinne/Verluste
Sind im Konzern vollständig und periodengerecht enthalten
Im EA Holding sind nur die G/V aus den zu verbuchenden Geschäftsvorfällen der Einzelgesellschaft enthalten.
Ich hoffe, dass das ein erstes Gefühl für den Umfang des einen zum anderen Rechenwerk vermittelt.
Ach und im GB von Steinhoff sind immer beide Rechenwerke enthalten. Vergleicht sie doch mal..:-)
usw.