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Steinhoff International Holdings N.V.


Thema
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Beiträge: 361.311
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
iudexnoncalc.:

@dago

 
26.06.19 17:15
Vollkommen richtig, hier wird über einen willensmangel rück/abewickelt! Alles andere macht für die Kläger keinen Sinn!  
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Dollarblick:

Kleinerinvestor:

 
26.06.19 17:18
da muß ich zuerst den vollständigen Sachverhalt kennen, aber frage doch einmal Dagobert, er ist ja auch Jurist und wahrscheinlich kennt das Problem besser als ich.....
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algomarin:

@_Dagobert

2
26.06.19 17:19
"..., so entsteht für ihn keine Verbindlichkeit, falls der Irrtum durch den anderen veranlaßt war, oder diesem aus den Umständen offenbar auffallen mußte oder noch rechtzeitig aufgeklärt wurde."

Muss man hier nicht unterscheiden, wer überhaupt der Vertragspartner beim Aktiengeschäft war?
Und zwar entweder Steinhoff selbst (IPO) oder eben nur ein anonymer anderer Aktienveräußerer. Letzterer wird sich nicht zurechnen lassen müssen, dass er irgendeine sonstige Veranlassung für einen Irrtum bot.
Antworten
__Dagobert:

@kleininvestor

5
26.06.19 17:24
MMn haben sie keine Chance auf Erfolg. Deshalb wurden die Forderungen bereits abgeschrieben. Eine Pflicht zum Verkauf der Anleihen ist nicht Gegenstand des Vertrages zwischen den Anleihegläubigern und Steinhoff. Ein Schaden der mir hieraus entsteht, kann also aus dem Vertrag heraus sicher nicht geltend gemacht werden (vertragliche Haftung).

Zu einer deliktischen Haftung komme ich aber auch nicht, da kein Schaden entstanden wäre, würden sie die Anleihen über die Laufzeit einfach weiterlaufen lassen. Käme es dann doch zu einem Schaden am Ende der Laufzeit würde das bedeuten, dass Steinhoff insolvent ist - dann ist es also hinfällig etwas geltend zu machen.
Antworten
__Dagobert:

@algomarin

 
26.06.19 17:26
wir sprechen hier nur von jenen Aktionären, die im Zuge der Emission FSE Listing gekauft haben - ich jedenfalls. da ist natürlich Steini der Vertragspartner.
Antworten
HE1050HS:

ein Trost für uns alle

 
26.06.19 17:27
im Tageschart war heute jedenfalls mehr Bewegung drinne, als gestern.
Antworten
Dollarblick:

Dagobert:

 
26.06.19 17:31
die Anfechtung wegen Irrtums nach § 119 BGB wäre zu kompliziert birgt, wie alle Prozesse, enorme Risiken. Ich habe mich durch meinen Beitrag nur auf das Schadensersatzrecht gemäß §826 BGB ganz bewußt beschränkt. Natürlich haben wir noch weitere Möglichkeiten darüber uns juristisch auszutauschen, das würde aber den Rahmen sprengen und vermutlich  auch niemand im Forum verstehen. Danke aber für deinen Gedanken.......
Antworten
Fun_trader99:

CVA Consent Request 4

12
26.06.19 17:53
In 24 Stunden läuft die Frist für die Zustimmung aus. Bitte stellt euch darauf ein, dass auf Freitag verlängert wird. Das war die letzten male immer so. Jedenfalls ist am Sonntag der Monatsletzte, somit sollte am Freitag sowohl die Zustimmung als auch das monatliche Restrukturierungsupdate kommen.
Antworten
Dollarblick:

Dagobert:

 
26.06.19 17:55
Ich hatte ganz bewußt das Problem wie folgt beschrieben:

"Ein Problem ist, dass der Wertpapierkauf auf dem Kapitalmarkt zwischen Käufer und Verkäufer anonym stattfindet. Insbesondere die haftungsbegründende Kausalität im Zivilrecht aus der «face-to-face» Situation lässt sich nicht ohne weiteres auf Aktiengeschäfte übertragen. Das klassische Kausalitätserfordernis, wonach der Anleger darlegen und beweisen muss, dass ihm die konkrete Falschmeldung bekannt war und er aufgrund dieser Tatsache seine Investitionsentscheidung getroffen hat oder nicht getroffen hat, ist äusserst schwierig. Ad hoc Mitteilungen sind an die Allgemeinheit gerichtet, sodass schon allein der «Nachweis der Kenntnis der konkreten Falschinformation» für den einzelnen Anleger äusserst schwierig ist."

Für den Fall, dass den Erklärenden (in unserem Fall B) ein Verschulden trifft, so besteht zwar neben dem An­spruch aus § 122 BGB ein Anspruch aus dem sog. „Verschulden bei Vertragsschluss“  Dabei ist zu beachten, dass dieser Anspruch ist nicht auf das Erfüllungsinteresse begrenzt ist. Außerdem ist bei Mitverschulden eine Schadensteilung nach § 254 BGB möglich, im Gegensatz zu § 122 II BGB, der im Rahmen der c.i.c. nicht anwendbar ist. Auch hier wird eine Anspruchsbegründung nicht einfacher......

Antworten
Taylor1:

letzte 20min wurde versucht

 
26.06.19 17:56
zu drücken ist doch offensichtlich,
wer gibt billiger ,wenn es mehr gibt?
Antworten
Taylor1:

Xetra Sk sieht man sehr schön

 
26.06.19 17:56
offensichtlich!.LV?
Antworten
manham:

Gedanken zu den juristischen Möglichkeiten.

 
26.06.19 18:02

Ist durch die Tatsache, das Steinhoff in Frankfurt gelistet ist, auch die Folge gegeben, dass sich bei Klagen auch deutsches Recht anzuwenden ist ?
Die Zulassung der Feststellungsklage in Frankfurt läßt dieses vermuten.

Andererseits ist doch überwiegend der Sitz des Beklagten ausschlaggebend.
Also Niederlande, ZA oder sonstwo .
Antworten
DerFuchs123:

Klagen

 
26.06.19 18:06

Wenn, dann führt der Weg zu einem eventuellen Erfolg sicherlich über die List - und Irrtumsanfechtung  und somit zu einer Rückabwicklung ex tunc.

Aber soweit sind wir noch lange nicht, da ja derzeit lediglich Feststellungsbegehren angestrengt wurden, deren Tenor in weiten Passagen fragwürdig ist, zumal es die unterschiedlichsten Einkaufspreise bei den jeweiligen Klägern geben wird.

Antworten
KleinerInvestor:

@Dagobert

 
26.06.19 18:13
Vielen lieben Dank für deine Einschätzung! Da fällt mir ein Steini vom Herzen, dass die Alt-Anleihen-Gläugier keinen Schaden geltend machen können, das hätte die Rechnung massiv beeinflusst.
Antworten
Hai123456:

Klagen ist doch Unsinn

3
26.06.19 19:00
1. kann sowieso nur Klagen, wer bei der Neuemission 2015 Aktien gekauft hat. Stichwort Prospekthaftung
2. gegen Steinhoff gab es sogar schon vor der IPO Ermittlungen seitens der Staatsnwaltschaft
Die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit obliegt immer dem Käufer einer Aktie
Und selbst wenn Sammelklagen zugelassen werden, müsste jeder Einzelne selbst noch vor Gericht ziehen.
Es würden Jahre vergehen.
Bisher ist nicht ein einziger Verantwortlicher des Skandals verurteilt worden.
Daher wird Steinhoff was die Klagen angeht in den nächsten Jahren kaum einen Schaden erlangen
Mit freundlichen Grüßen
Hai

Antworten
Der Pareto:

@Taylor:

 
26.06.19 19:07
"wurde versucht     drücken ist doch offensichtlich"

Drück mal deine Frau - dann wird alles gut!
Antworten
LuckyPunch79:

yes!! ein guter Tag!

24
26.06.19 19:20
Nabend zusammen


Lazoman hatte es ja heute gepostet! Steinhoff geht in die Offensive und verklagt u. A. Jooste.

Möglicherweise ist heute der Tag, den man sich im Kalender ankreuzen sollte, da er die Trendwende einläutet!
Greenday ist ebenfalls. Schön, schön aber es geht ja noch weiter!

Wie auch schonmal heute angeregt wurde, könnte bei Verurteilung von Jooste und dem Rest der Bande die Schuld abgewälzt werden.

Welches Recht gilt ?

Das Niederländische Recht ! ( Ausnahme US ansässige Firmen)

Hier die Quelle:
Das offizielle Verkaufsprospekt von der Steinhoff Aktie
www.steinhoffinternational.com/downloads/...020%20November.pdf

Leider Schreibgeschützt. Aber jeder kann ja die Seiten aufrufen.

Seite 1 Hinweis auf Risiken beim Traden dieser Aktie

Seite 60 : Es gilt das Niederländische Recht!


Und nun wird es weiter spannend:

Die Klagewelle aus DE wird es schwer haben in den Niederlande Erfolg zu haben - meine Meinung.

Und im Prospekt wurde auf die Risiken hingewiesen

Und es gibt ein Passus, dass ein Risiko ebenfalls besteht, dass man auf die Erfahrungen des Vorstandes vertraut:

Seite 50
abgeschriebene Passage : the group depends on the skills and experience of its senior ...


Damit ergibt es noch mehr Sinn, dass Steinhoff Jooste und Co. ins Visier nimmt!

Hat der Vorstand den Laden gegen die Wand gefahren, wurde ausdrücklich im Verkaufsprospekt darauf hingewiesen!!!

Aber Steinhoff hat noch ein Ass im Ärmel.

Nach Niederländischem Recht kann auch der Vorstand verklagt werden!

Haftung: Die Gesellschaft hat ein eigenes Vermögen, welches für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Die Gesellschafter haften nur für die Einzahlung ihrer Einlage. Ihre Haftung übersteigt die Höhe der Einlage nicht. In besonderen Einzelfällen können die Vorstandsmitglieder der N.V. persönlich haften.

www.hk24.de/produktmarken/...ellschaftsformen-haftung/1156860

Yes!



Gruss Lucky

keine Kauf oder Verkaufsempfehlung.

Bitte nehmt ab jetzt den 8 Cent Deckel runter und lasst den Kurs gen Norden steigen ;) !




Antworten
LuckyPunch79:

Ganz genau Hai!

 
26.06.19 19:23

die Geschosse der Kläger werden nur gefährlich ausschauen. Letztendlich werden nur Platzpatronen verschossen.

Eher wird es die ehemaligen Vorstände treffen!

Auch meine Meinung!
Antworten
mitera:

Grün

 
26.06.19 19:33
Was denkt ihr wie das Plus heute zustande kommt? Und wie geht es morgen weiter?
Antworten
Manro123:

@mitera

4
26.06.19 19:44
mindestens 1€ wenn nicht sogar mehr.... Man man man Leute Leute sollche blöden Fragen...
Antworten
Tradernumber.:

Ja stimmt,

 
26.06.19 19:47
auch morgen bestimmt Angebot und Nachfrage den Kursverlauf!

...und ja: Auch morgen werden wieder Kurse gestellt..:-)
Antworten
Endstation:

Wer veklagt wen

3
26.06.19 20:01
und warum und wo und wann .
Da könnt Ihr gerne ahnen und glauben und meinen und vermuten und posten noch und nöcher .

Dazu habe ich aus gutem Grund ( eigene Erfahrungen)  eine ganz klare Meinung.

Römische Juristenweisheit: Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus.
Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.

Es gibt da doch immer die Anwälte , die es schaffen völlig unterschiedliche Rechtauffassungen zu vertreten obwohl die Gesetze für Kläger und  Beklagten doch eigentlich
gleich sein sollten .

Für mich  sind das alles  Rechtsverdreher und Winkeladvokaten ,
Foristen aus dem Steini Forum natürlich ausgeschlossen  :-)

„Das haben wir gleich!“ sagt der Anwalt zu seinem völlig verunsicherten Mandanten... Obwohl dieser noch nicht einmal wusste, dass in Wahrheit von seinem Geld die Rede war.

Trotzdem wünsche ich Euch viel Spass beim diskutieren .

Ich hoffe , bei Steinhoff raus zu sein , bevor es da irgendwann in 10 Jahren mal irgenwo irgendeine
Entscheidung zu Irgendwas gibt.

Antworten
featuring:

@MITERA

 
26.06.19 20:02
Heute ist der letzte Tag an dem Du noch unter 8 Cent kaufen kannst. Streich Dir den Tag im Kalender an und ärgere Dich hinterher nicht.
Antworten
Loenne:

Ich würde mich glücklich schätzen...

 
26.06.19 20:06
...wenn die offensichtlich seit 18 Monaten gültige Regel, dass „man immer noch mal wieder günstiger rein kommt“ gebrochen wird und der Kurs langsam aber sicher nach oben geht.

Eine Rakete oder Rackete muss gar nicht sein.

Lieber ein überzeugter Anleger mehr, als zehn Zocker. ;-)

„Weak hands“ brauchen wir hier nicht. Grins  
Antworten
tom.tom:

Wer seine SH Aktien..

4
26.06.19 20:12
..verscherbeln möchte ich kaufe seit heute wieder:

Kauf
26.06.2019 STEINHOFF INT.HLDG.EO-,50
NL0011375019
51.000  Stück
0,0781
28.06.2019
offen

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Habe seit 6 Wochen nichts mehr gekauft, werde jetzt aber "Sonderangebote" wieder mitnehmen,
also wem die Aktie eine Belastung ist...ich kaufe gerne an.
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