"So wie es verstehe, muss eine ausserordentliche Versammlung einberufen werden, wenn 50% des Kapitals verbraucht ist. Dies ist so und das Management hat reagiert."
--> Ja, so sehe ich das auch.
"Aber die Info Eigenkapital negativ wurde doch schon für den Annual Report 2017 angemerkt oder doch nicht ?"
--> Das Eigekapital in der 2017er Bilanz ist positiv. Siehe Seite129 im Annual Report 2017: Das "Total ordinary equity attributable to the owners of Steinhoff N.V." beträgt € 924 Mio. und ist somit positiv. Da das "Ordinary Share Capital" aber € 2.155 Mio beträgt, liegt das Eigenkapital mit € 924 (42% des Stammkapitals) somit unterhalb der Threshold von 50% des Stammkapitals, wodurch die von dir zitierten Maßnahmen in Gang gesetzt wurden.
"Wenn es negativ ist, ist es eher eine Insolvenz. Dann müsste aber längst eine DGAP kommen, da der Vorstand hier nicht auf den ordentlichen Abschluss der Bilanz warten darf...denke ich."
--> Eine bilanzielle Überschuldung ist ein Indiz für eine (drohende) Insolvenz. Spätestens wenn eine solche bilanzielle Überschuldung vorliegt, muss das Management entsprechende Schritte einleiten und vor allem das tatsächliche Vorliegen einer Insolvenz überprüfen. So lange die Zahlungsfähig allerdings gegeben ist, liegt grds. keine Insolvenz vor. So lange wir also die großen Gläubiger auf unserer Seite haben, diese die Füße still halten und der riesige Schuldenbetrag somit nicht kurzfristig fällig gestellt wird, liegt keine Insolvenz vor. Durch die getroffenen Vereinbarungen mit den großen Gläubigern liegt aktuell somit keine Insolvenz vor und es besteht daher auch keine Notwendig einer entsprechenden DGAP.