Um das nochmal für alle klar formuliert zu haben:
Das Grundkapital einer Gesellschaft ist, abgesehen von Kapitalmaßnahmen, konstant.
H7, manchmal schreibst Du auch Unsinn oder liest nur die Hälfte des Eingangsposts ;-)
Bei SNH haben wir nun für 2017 den konkreten Fall, dass das verbliebene Eigenkapital, was den Aktionären zuzuordnen ist, deutlich unter das Grundkapital abgesunken ist. Mir ist derzeit nicht bekannt, ob die im Finanzbericht beschriebene 50%-Regel rechtlicher oder praktischer Natur ist. Das wäre auch holländisches Recht.
Als Gegenmaßnahmen gäbe es nun eine Kapitalherabsetzung (Nominalwert einer Aktie und damit Grundkapital würde herabgesetzt) oder eine Kapitalerhöhung (um mit dem neu hinzugefügten Eigenkapital wieder über die 50% Schwelle zu kommen; natürlich ist die Gesamtsumme und die Quote unter dem EK entscheidend) oder eine anderweitige Erhöhung des Eigenkapitals selbst (Gewinne, Asset-Verkäufe über Buchwert).
Eine Neuausgabe von Aktien ist aber nur über pari, also über dem Nominalwert von aktuell 50 Cent möglich. Ein Rückkauf von Aktien ist ebenfalls nur über dem Nominalwert möglich, anscheinend sind aber Tauschgeschäfte oder Vollkonsolidierungen von Unternehmensanteilen im Besitz von SNH-Aktien möglich (siehe Beispiel GT Branding).
Eventuell reicht Letzteres zusammen mit einer geschickten Schuldenrestrukturierung aus, um das EK wieder über 50% des Grundkapitals zu heben, das wäre mein Ansatz.
Sollte das nicht möglich sein, so wären die alternativen hier genannten Maßnahmen leichter und aus der Sicht eines Aktionärs verträglicher mit einem höheren Kurswert der Aktie zu realisieren. Bei Bedarf kann ich das nochmal ausführen, sollte den meisten hier aber klar sein.