Guten Morgen Jacson, du hast richtig gelesen und ich mich in meiner gestrigen Müdigkeit verschrieben.
Der Satz in meinem Post #173946
"Das ergibt sich in der EU strengen Anlagegrundsätzen die es verbieten unter anderem keine Anlage bei fehlendem Rating zu erwerben."
Muss heissen:
Das ergibt sich in der EU strengen Anlagegrundsätzen die es verbieten unter anderem EINE Anlage bei fehlendem Rating zu erwerben.
Zusätzlich noch ein Ausriss der Moody Einstufung zu Steinhoff:
"Moody's Investors Service hat das Emittentenrating der Steinhoff International Holdings N.V. (Steinhoff) und der Steinhoff Investment Holdings Limited sowie das Senior Unsecured Notes Rating der Steinhoff Europe AG von Baa3 um vier Stufen auf B1 herabgestuft. Gleichzeitig wurde das langfristige Emittentenrating der Steinhoff Investment Holdings Limited auf nationaler Ebene von Aa1.za auf Baa3.za herabgestuft. Gleichzeitig wurden die Ratings auf weitere Herabstufungen überprüft.
Die Herabstufung des Steinhoff-Ratings und die Überprüfung auf weitere Herabstufungen spiegeln die Unsicherheiten und Auswirkungen auf die Liquiditäts- und Fremdkapitalstruktur des Unternehmens wider, die sich aus einer Mitteilung des Steinhoff-Aufsichtsrats vom 6. Dezember 2017 ergeben. Der Aufsichtsrat teilte mit, dass neue Informationen über weiter zu untersuchende Bilanzierungsunregelmäßigkeiten mit der Möglichkeit der Anpassung des Vorjahresabschlusses bekannt geworden sind. Dies führte zum sofortigen Rücktritt des CEO.
Da Vorwürfe von Rechnungslegungsunregelmäßigkeiten im August 2017 und erneut im November 2017 erhoben und widerlegt wurden, stellt sie die Qualität der Aufsicht und Governance bei Steinhoff in Frage."
Und nochmal zu Andylatte`s Frage: Nach Veröffentlichung der 2017ner Bilanz wird der Zusatz dass die Anleger Vorsicht walten sollen, nicht zwangsläufig entfallen. Steinhoff wird sich auch noch die nächsten Monate vor möglichen Klagen im Zeitraum Dezember 2017 bis ultimo damit schützen.
Hier noch die Quelle zu Moody´s