. . . . absolut richtig.
Außenhaftung: Haftung der AG gegenüber Dritten
Sind dritte Parteien außerhalb des Unternehmens von schuldhaften Handlungen des Aufsichtsrats betroffen, spricht man von Außenhaftung. Bei den Betroffenen kann es sich um Personen oder Firmen handeln, die mit dem Unternehmen in Kontakt stehen, die eigenen Aktionäre und Arbeitnehmer oder Personen, die nichts mit dem Unternehmen zu tun haben.
Für Aufsichtsräte ist die Außenhaftung eher untypisch, da sich in erster Linie die Vorstände mit dem operativen Geschäft und somit der Außenwelt auseinandersetzen. Jedoch können auch Mitglieder des Aufsichtsrats von einer Haftung betroffen sein, wenn sie bspw. an einem Verstoß gegen gesetzliche Regelungen beteiligt sind. Solche Gesetzesverstöße sind beispielsweise bewusste Falschinformation des Kapitalmarktes, Untreue oder Betrug.
Mit anderen und klaren Worten: Die AG haftet bei Verfehlungen von Organen der Gesellschaft jedenfalls.
Ich sehe die Klagen VORERST als bloßes Damoklesschwert, welches dem Kurs nicht gut tun kann.
Dass der Kurs heute fast nicht reagiert hat, freut mich zwar, aber logisch ist das nicht . . . . . . hoffentlich bleibt es so !