"Die zuständige Richterin soll unter anderem Bedenken geäußert haben, ob Steinhoff nicht einfach weitere Assets hätte verkaufen können. Anmerkung: So sah auch der ursprünglich kommunizierte Plan des Unternehmens aus, bevor sich die Lage kurz vor dem Jahreswechsel plötzlich geändert hatte (siehe weiterführende Beiträge am Artikel-Ende).
Das Gericht soll auch nachgehakt haben, wer eigentlich die Stiftung leiten wird, die im Rahmen des WHOA verwaltend tätig werden soll. Unter anderem wohl Louis du Preez, der derzeitige Steinhoff-Chef. Auch das würde unterstreichen, dass das Vorgehen Steinhoffs und der Gläubiger ein gewisses Geschmäckle hat. Einige Anleger hoffen nun offenbar, dass auch das Gericht zu diesem Schluss kommen könnte und Themen wie Zinssenkungen, Schuldenschnitt, Abfindung oder Vergleich auf die Tagesordnung kommen könnten.
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