Hinweis: Antrag eines Gläubigers oder stimmberechtigten Aktionärs auf Ablehnung des Antrags auf Bestätigung des Vergleichs (383 Abs. 8 Fw); Gerichtsgebühr basierend auf bestimmter Wert; Anknüpfung an die Höhe ihrer Forderung bzw. den Nennbetrag ihres Anteils (§ 19a Abs. 3 Wgbz), siehe Sätze unten.
Übersetzt mit derpl.com
www.rechtspraak.nl/Naar-de-rechter/...riffierecht-civiel.aspx
Ich frage mich ernsthaft, ob sich bei Gericht eventuell erst dann mit den Anträgen auf Abweisung beschäftigt wird, wenn die Gerichtskosten bezahlt sind.
Habt ihr auch was mitgesendet, woraus für das Gericht eindeutig hervorgeht, mit wieviel Stimmen ihr gegen den Akkoord gestimmt habt?
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www.rechtspraak.nl/Naar-de-rechter/...riffierecht-civiel.aspx
Ich frage mich ernsthaft, ob sich bei Gericht eventuell erst dann mit den Anträgen auf Abweisung beschäftigt wird, wenn die Gerichtskosten bezahlt sind.
Habt ihr auch was mitgesendet, woraus für das Gericht eindeutig hervorgeht, mit wieviel Stimmen ihr gegen den Akkoord gestimmt habt?