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Steinhoff International Holdings N.V.


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Beiträge: 361.311
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Dan9080:

Bisschen konkreter nochmal

 
10.06.23 00:00
Hinweis: Antrag eines Gläubigers oder stimmberechtigten Aktionärs auf Ablehnung des Antrags auf Bestätigung des Vergleichs (383 Abs. 8 Fw); Gerichtsgebühr basierend auf bestimmter Wert; Anknüpfung an die Höhe ihrer Forderung bzw. den Nennbetrag ihres Anteils (§ 19a Abs. 3 Wgbz), siehe Sätze unten.

Übersetzt mit derpl.com

www.rechtspraak.nl/Naar-de-rechter/...riffierecht-civiel.aspx

Ich frage mich ernsthaft, ob sich bei Gericht eventuell erst dann mit den Anträgen auf Abweisung beschäftigt wird, wenn die Gerichtskosten bezahlt sind.

Habt ihr auch was mitgesendet, woraus für das Gericht eindeutig hervorgeht, mit wieviel Stimmen ihr gegen den Akkoord gestimmt habt?



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Investor Global:

Steinhoff

 
10.06.23 01:10
Wenn man die Geschichten der Puscher geistig überleben möchte dann hilft nur noch .....

https://www.youtube.com/watch?v=bGhJbr7DMmg
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#359053

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#359054

Investor Global:

Steinhoff

 
10.06.23 11:29
#359098
Hier mal was kulturelles für dich, statt immer nur in den Steinhoff Foren unterwegs zu sein.

www.ardmediathek.de/video/rockpalast/...WE5LWJkZDI2Njg1NmNkNA

Kultur hätte ein abrutschen in die Steinhoff Aktie verhindern können.

Nur wenn man an der Nadel hängt, wird immer wieder nachgekauft und die Anzahl der Steinhoff Aktien hat sich sehr erhöht.
Antworten
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#359056

Fighter07:

359100

 
10.06.23 13:02
mir schwimmen keine Felle weg, sondern mein Gehirnwasser, wenn ich das verlinkte Video ( versuchter Gesang)
anschaue.
Frage hatte ich eigentlich keine gestellt.

Zitat:
Ich war kulturell unterwegs.
arte. Motörhead: Louder than Noise ...

Eben deswegen,Rentner :)
Antworten
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#359058

Dan9080:

10974

 
10.06.23 13:35
Es wäre nur noch ärgerlicher wenn man dann noch 314€ bezahlen muss.

314€? Wie kommt man darauf?

Wenn jemand einen Antrag auf Abweisung Homogolatie stellt muss er Griffierechte bezahlen. Steht so im Gesetz.

wetten.overheid.nl/...l=19a&z=2023-05-01&g=2023-05-01

Lid 3 ist zutreffend.

Zur Höhe bitte den letzten Satz selbst übersetzen.

Beitrag kann man hier sehen.

www.rechtspraak.nl/Naar-de-rechter/...riffierecht-civiel.aspx

Für den genauen Betrag erhält man eine Griffienota.

Normalerweise mWn innerhalb 4 Wochen zu bezahlen. Ich bin mir da aber nicht sicher, ob das bei so kurzfristigen Sachen auch so ist. Ich kenne es so, wie es unten im rechtbank Link steht.

Wenn Sie die Gerichtsgebühr nicht rechtzeitig bezahlen:
kann sich das Gericht nicht mit dem Inhalt der Klage befassen
wird das Gericht Ihre Verteidigung nicht berücksichtigen, sondern der Klage oder dem Antrag stattgeben
Sie müssen die Gerichtsgebühr trotzdem zahlen. Das Datum, an dem die Gerichtsgebühren beim Gericht eingegangen sein müssen, ist auf dem Vermerk der Gerichtskanzlei zusammen mit der IBAN angegeben.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)

Kurz gesagt, nur meine persönliche Meinung!

Kommt keine Rechnung, wird das Schreiben auch nicht als Antrag auf Abweisung gewertet. Ein Antrag auf Abweisung der Homogolatie zieht mWn Kraft Gesetzes immer eine Griffienota nach sich.

Meine Meinung, keine Rechtsberatung usw.

Antworten
Investor Global:

Steinhoff

 
10.06.23 14:05
#359103
"mir schwimmen keine Felle weg, sondern mein Gehirnwasser, wenn ich das verlinkte Video ( versuchter Gesang)
anschaue."

Tja, mein lieber "Fighter" uns trennen einfach Welten.

Deshalb bin ich an der Börse erfolgreich und du in Steinhoff investiert.
Nur wie du am 15.06.2023 amtlich feststellen wirst, ist die Börse nicht unbedingt dein Ding.

Versuche es in der Zukunft lieber mit dem guten alten Sparbuch.
Da ist dein Geld sicher und die Kapitaleinlage auch gesetzlich garantiert.

Zu der Garantie muss ich aber auch sagen, das diese begrenzt ist.
Nur da du nach Steinhoff nicht mehr so viel an  Cash haben dürftest, brauchst du dir diesbezüglich wohl eher keine Sorgen machen.

Dies ist Keine Provokation.
Nur ein gut gemeinter Ratschlag von einem erfolgreichen Anleger.

Wir Realisten wollen nur aufklären.

Die Herkunft der Interessierten hat für uns keine relevante Bedeutung.

Antworten
Fighter07:

359106

4
10.06.23 14:28
Danke wie immer für die Ratschläge, und ich würde eher sagen
uns trennen Universen
Zitat:

Dies ist Keine Provokation.
Nur ein gut gemeinter Ratschlag von einem erfolgreichen Anleger.

Wir Realisten wollen nur aufklären.

Irgendwas am Selbstwert zwickt da glaub ich, wenn man immer wieder sich selbst loben muss ;)
Antworten
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#359062

also so:

Ach ja Investor G

 
10.06.23 14:43
.....,, Die Herkunft der Interessierten hat für uns keine relevante Bedeutung "......
Ihr spielt also sozusagen in derselben Liga wie der weltberühmte Sozialarbeiter
aus England, der gegen Steinhoff gewettet hat. Es ist auch schwer erraten wer er ist: Sozialarbeiter oder überqualifizierte Anlageberater oder Journalist oder Banker, vielleicht sogar ein König.  
Antworten
Investor Global:

Steinhoff

 
10.06.23 15:31
#359109
"Ihr spielt also sozusagen in derselben Liga wie der weltberühmte Sozialarbeiter
aus England, der gegen Steinhoff gewettet hat. Es ist auch schwer erraten wer er ist: Sozialarbeiter oder überqualifizierte Anlageberater oder Journalist oder Banker, vielleicht sogar ein König."


Ich bin in Punkto Aktien schon sehr an Gewinne interessiert.
Meine soziale Ader ist mehr auf der Ebene, Hilfe zur Selbsthilfe angesiedelt.

Gegen Steinhoff habe ich ja auch nie gewettet.

Eher Steinhoff Aktien gehalten und mit guten Gewinnen wieder rechtzeitig abgestoßen.
Davon habe ich auch nie ein Geheimnis gemacht.

Somit konnte ich dazu beitragen das so manche Investierte ihre Positionen in Steinhoff ausbauen konnten.

So gesehen solltet ihr mir doch eher dankbar sein.

Ein paar Tage noch, dann dürften sich die Gespräche in andere Richtungen bewegen.

Nur Zeitreisen sind nicht möglich.
In die Zukunft schon, jedoch nicht in die Vergangenheit.
Antworten
Thor Donnerk.:

Ich gehe davon aus

 
10.06.23 17:35
Dass wir am 15.6. noch gar nichts erfahren. Interessanter als dieser Tag dürften die Folgetage sein, da man halt nicht weiß, wann der Urteilsspruch fällt. Aber eins ist für mich klar: definitiv wird das kein Selbstläufer. Weder in die eine noch in die andere Richtung. Ausgang für mich völlig offen (egal was hier oder in anderen Foren geschrieben wird). Ihr wißt ja: Bei Gericht und auf hoher See .....
Antworten
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#359066

also so:

AuP

3
10.06.23 19:52
Und eure Meinungen über den Aktienmarkt sind genauso viel wert wie Filmkritken?
Antworten
Dan9080:

10989

 
10.06.23 20:33
Ich habe dadurch sichergestellt, dass ich unter Einbeziehung der Fachleute bei SdK und unseren niederländischen Anwälte dazu beigetragen habe, dass der Whoa-Antrag abgewiesen wird.

Ist schon entschieden? Ja dann Glückwunsch!

Können wir uns ja die Sitzung am 15.06.23 sparen oder?

Darf ich fragen wie hoch das Griffierecht, für deinen Antrag bei Gericht, auf Abweisung der Homogolatie waren?
Antworten
Dan9080:

10994

 
10.06.23 20:48
Das WHOA-Verfahren fällt unter das Zivilrecht. Sie sind (mit Ausnahme der Einreichung der Einleitungserklärung) verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.


Bezieht sich mWn aber nur auf den Schuldner.

Verzoekschrift kannst du als betroffener Aktionär mWn schon ohne Anwalt einreichen.  
Antworten
123456a:

Ich denke das ist eindeutig....

 
10.06.23 20:58
Zitat:
Sind nicht alle Gläubiger mit Ihrem Plan zur Umstrukturierung Ihres Unternehmens und zur Tilgung Ihrer Schulden einverstanden (private Vereinbarung)? Dann können Sie das Gericht um eine eindeutige Antwort bitten. Genehmigt der Richter Ihren Plan (Homologation)? In diesem Fall gilt der Vergleich weiterhin für alle beteiligten Gläubiger.

Das WHOA-Verfahren fällt unter das Zivilrecht. Sie sind (mit Ausnahme der Einreichung der Einleitungserklärung) verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Antworten
Dan9080:

10997

 
10.06.23 21:01
Aber die Richter werden den Plan nicht ablehnen sondern einen Vergleich anstreben ("Friedenspflicht").

Ok. Dafür bitte mal die gesetzliche Grundlage in einem WHOA Traject.

Seit wann dürfen Richter ( es sind drei hier mWn) in einer WHOA procedure einen Vergleich in einer Sitzung zum Antrag auf Homogolatie vorschlagen?

Wie kommt ihr auf solche Ideen?

Antworten
Dan9080:

88031

 
10.06.23 21:13
Es erstaunt mich mich, das soviele hier Aktien kaufen und überhaupt keine Ahnung haben wie alles funktioniert.
Eigentlich müsste der Staat die Menschen davor schützen und solchen Personen den Aktienerwerb verbieten, bis eine Schulung durchgeführt worden ist.


Du sprichst mir aus dem Herzen. Ich bin wirklich fassungslos, was ich hier teilweise in den Steinhoff Threads lesen muss von Seiten scheinbar hoch investierter Aktionäre.

Antworten
Dan9080:

11000

 
10.06.23 21:42
11000
"Denke, die werden uns noch einen Vergleich vorschlagen."

Echt? Könnte der Vergleich lauten, ihr dürft eure Steinhoff Aktien kostenlos gegen CVR‘s eintauschen und macht dafür eine Fortbildung? Thema…

Gesetze mit Bezug zum Emittenten in der Landessprache kennen und lesen lernen. Damit verbunden eine realistische Einschätzung der eigenen Risikoklasse beim Broker?
Antworten
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#359074

IVGIRRTUM:

SDK, DEOL, DIRTY JACK alle abgetaucht.

 
11.06.23 08:53
Weiß man im inner circle, dass es am Donnerstag richtig weh tun wird? Die holländischen Anwälte dürfte das ihnen wohl endlich klar gemacht haben.

Tja, 300 TSD -Euro an die SDK in den Sand gesetzt …
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