Da das gesamte Verfahren Wohlwollen und Hilfestellung FÜR ! Steinhoff voraussetzt,
und dies schon bislang in Südafrika nicht ansatzweise zu sehen war,der Satz von Richter Bozalek
hat eine viel tiefere Bedeutung,als wir annehmen konnten ( a la es läuft noch viel Wasser den Main runter,
bevor eine Sanktionierung in Frage kommt.Sinngemäß) ,und es hierfür aber keinen Grund gibt,
die Gerichte in der Bewertung Dinge vermischen,sich nicht an den reinen Erfüllungen der Formalien des eigentlichen Verfahrens orientieren,wäre es schon sensationell wenn Ende Januar denen dann alles passen würde und prompt die Sanktionierung des S 155 erfolgen würde.
Ja,leider bleibt uns nur die Hoffnung.