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Steinhoff International Holdings N.V.


Thema
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Beiträge: 361.311
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
langolfh:

Vielleicht hat Steinhoff ein As im Ärmel

3
28.10.21 21:03
Wenn die Zuständigkeit nicht gegeben ist,oder auch nur die Verhältnismäßigkeit für die Prüfung der Insolvenz nicht gesehen wird,dann könnte Steini gegen Tekkie Ansprüche haben,bzw.diese geltend machen.Das könnte tatsächlich ,neben den Gerichtskosten Tekkie zum Zurückziehen des Antrages bewegen.Zumindestens kommt Fahrt in die ganze Sache.Und vielleicht verhandelt man dann so,das das bisherige Verfahren einbezogen wird,und mit einer Entschädigung erledigt wird,mit einer Aussicht auf baldige Genehmigung des S155.Selbst wenn das im Januar passiert und das dann final ist,ist das besser als es bisher war,mit einer Aussicht auf den Sommer oder gar nicht.
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Dr.Biber:

@Dirty

 
28.10.21 21:11
wenn wir keinen Slot im November bekommen wäre es doch nicht so schlimm oder? Dann würde das S155 im Februar vor der Entscheidung sanktioniert werden. Oder hast du bedenken dass dann das S155 eher nochmal verschoben wird?
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Dirty Jack:

@Dr. Biber

2
28.10.21 21:20
Diese Frage ist nicht eindeutig zu klären, da sich der s155 Richter schon am offenen Verfahren orientieren könnte.
Auch wenn TTC nicht zum s155 dazugehören, so sind die SIHNV und die SIHPL letztendlich voneinander abhängig, erst Recht ihre beiden Verfahren.
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Dr.Biber:

ja das ist korrekt.

 
28.10.21 21:30
Ich denke auch das es der Grund für die letzte Verschiebung war. Die Frage ist leider auch welche störfeuer TT noch hat. Ist und bleibt spannend.
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bigmanni:

Weiterer Verlauf

2
28.10.21 21:33
Was mir nicht klar ist-da keinerlei Ahnung vom Prozessrecht in SA: besteht die Möglichkeit, das wir zurück gewiesen werden zu Slingers, oder ist die Richterin nun definitiv raus ?
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langolfh:

Das müsste

6
28.10.21 21:42
bei einer möglichen Zurückverweisung eine andere Kammer,bzw.ein anderer Richter tun.
Da in SA wohl alles anders läuft als hier,und bei Steinhoff insbesondere,würde ich persönlich,(haben Foristen aber bereits aufgegriffen)über das Mittel der Befangenheit Frau Slingers loswerden,wenn es sich nicht anders erledigen lässt.Die Parteinahme und Zueigenmachen oder zumindestens zitieren der Argumente der Gegenseite,einseitig ohne auf die guten Argumente von RA Subel einzugehen,oder diese gegenüberzustellen,kann man wohl erfolgversprechend für einen Befangenheitsantrag nehmen.>Es lassen sich aber noch andere Gründe finden.Die Nichtanhörung von Hamilton oder des PIC,aber einseitig sich auf eine "eidesstattliche Versicherung" in einer so komplexen Angelegenheit wie die Plausibilität einer Insolvenz zu stützen.Die Nichtberücksichtigung der extremen Vermögensschädigung durch den Zeitfaktor,etc.( Insolvenzdrohung durch die Hintertür schrieb ich einmal )
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__Dagobert:

@DJ

6
28.10.21 21:47
Sehe keinen Grund warum das S155 nicht sanktioniert werden sollte. Dieses Verfahren betrifft unsere Steini ja überhaupt nicht. Ich sehe eher, dass das S155 völlig losgelöst vom Liqui fall entschieden wird, die Gelder aus dem Vergleich fließen, Umschuldung bei FC zu besseren Konditionen und dann wird der Liquifall weitergeführt…
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Drohnröschen:

Langolfh

3
28.10.21 21:50
Befangenheitsanträge, die nicht durchgehen, können aber ordentlich nach hinten losgehen.  
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ARKU.75:

@Dagobert

2
28.10.21 22:01
Natürlich betrifft s155 unsere NV. Nur erfolgreich abgeschlossenes s155 plus SoP gleich GS. Das hängt doch alles miteinander zusammen.  
Antworten
langolfh:

Natürlich

 
28.10.21 22:01
Deshalb wird ja auch gewartet,ob es nochmal zu einer Richterin Slingers kommt.
Wenn dies unberechtigt wäre,dann kann man darauf hinweissen,es gibt ja wohl ein Prozeß-und Verfahrensrecht,eine Gerichtsordnung auch für Südafrika.^^
Ansonsten entscheidet eine andere Person .
Und sollte berechtigt Fr.Slingers zuständig sein,über Sinnhaftigkeiten oder Erwägungen des zuständigen "Verteilungsrichters,Präsidenten "kann man sich streiten,dann müssen Steinis Anwälte natürlich schauen,ob da der Befangenheitsantrag zum Bumerang werden könnte.Abwägen und dann ja oder nein.Ich persönlich tendiere dazu,jeden Bumerang in Kauf zu nehmen.Diese Frau hat kein Gefühl fürs Große Ganze und sähe Steinhoff wohl am liebsten abgewickelt.Rein subjektive Einschätzung von mir.
Antworten
__Dagobert:

Arku

3
28.10.21 22:14
Hat SIHPL und die SIHNV die gleiche Firmenbuchnummer?
Nein, also sind es rein rechtliche gesehen zwei unabhängige Gesellschaften. Das SOP das unser SIHNV betrifft ist abgeschlossen. Das das alles irgendwie zusammenhängt - ja und? was soll das im S155 Verfahren, in welchen die Gläubiger der SIHPL abgestimmt haben, dass sie einen Vergleich = GS haben wollen.

Alles weitere ist dann ein Mechanismus: SOP+S155 abgeschlossen, Auszahlungsbedingungen erfüllt und Ende. Das war ja auch das Hauptbestreben von unserem Subel, denn wenn das heute schief gegangen wäre, kann das  GS im worst case nicht erfüllt werden und alle bisherigen Bemühungen wäre für Umsonst gewesen.
Antworten
ARKU.75:

@Dagobert

 
28.10.21 22:16
Hast dich aufs liqui Verfahren bezogen, habe ich gerade nochmal gesehen. Dann hat sich mein Post erledigt...
Antworten
fob229357651:

!

 
28.10.21 22:31
FB_SH_Aktionäre : @fob

Du kannst auch bestimmt erklären, wieso du die News nicht als gut erachtest oder?

*******


Da kommt man nicht auf einen Nenner, denn das würde ja immer wieder verneint, für mich ist es halt negativ, ich akzeptiere aber ja auch eure positiven Meinungen drüber, genauso o.k  
Antworten
fob229357651:

!

 
28.10.21 22:34

39 Postings, 35 Tage Joe1974 : 0,1xxx
Granate? 0,1000 oder 0,1999?  

::::::::::::::::::::::

Musste ich so schreiben ,weil davor hatte ich Zahlen drin, hat man gleich löschen lassen, daher halt xxx, hier ist es egal , weil es wird eh alles anders hin gedreht  
Antworten
Dirty Jack:

@__Dagobert

3
28.10.21 22:51
Ich gehe mal davon aus, dass der s155 Richter die zur Abstimmung gestandene Unterlage "SIHPL Proposal" als Leitfaden für seine Entscheidung nutzt.
Die überwiegende Mehrheit der s155 Kläger hat dem zugestimmt.
Verbindungen zwischen SIHPL und SIHNV, letztere mit noch offenen Verfahren bzgl. der Liquidierung, bestehen allein schon durch interne Darlehensverträge, die im Liquifalle entsprechend in die Bewertung hineinspielen könnten.

Bsp.: SIHNV Loan:
"This is a loan agreement to be entered into between SIHPL and SIHNV, which sets out the terms and conditions pertaining to the payment by SIHPL of the consideration payable by it to SIHNV for the settlement by SIHNV of the SIHPL Market Purchase Claimants' claims on SIHPL's behalf. The principal amount under such agreement will be €164,000,000.00.

The repayment terms of the SIHNV Loan include a zero coupon, a repayment date being the final maturity date of 6 months after the Titan Receivable final maturity date, quarterly cash sweeps at SIHPL (as described above) and limited recourse to the available assets of SIHPL and a solvent winding up of SIHPL."

Aus Sicht des s155 Richters würde ich es mal so interpretieren:
Der mögliche Liquidation-Kandidat erhält von SIHPL ein Darlehen als Gegenleistung für die Begleichung der SIHPL-MPC Forderungen durch SIHNV.
Komplizierte Kiste würde ich mal sagen.

s. 51/52
www.steinhoffsettlement.com/media/3535959/_third_1.pdf
Antworten
__Dagobert:

@DJ

2
28.10.21 22:58
Ja, aber sehr spannend. Die Beurteilung des Richters wird von jenen Unterlagen abhängen, welche zeigen, dass sich SIPHL eben kein großes Vermögen auf die Seite schafft. Aber auch das Liquiszenario, das er bedenken könnte (glaube nicht, dass es ja nicht schlagend ist und auf Basis ist-Stand entscheidet und keine Zukunftsmusik hineinfließt), würde SIPHL ja nur ärmer als reicher machen, weshalb der angebotene Vergleich für die Gläubiger ja nur noch günstiger wäre. Das ist aber auch das einzige, das er hier mitbeurteilt- werden die Gläubiger durch das Anbot über den Tisch gezogen.
Antworten
Dirty Jack:

@Dago

 
28.10.21 23:08
Lt. dieser Unterlage übernimmt SIHNV dadurch die Auszahlung der SIHPL MPC.
"SIHNV Loan" – the loan note to be issued by SIHPL to SIHNV in consideration for the settlement by SIHNV of the SIHPL Market Purchase Claimants' claims, which loan note will be €164,000,000.00 (one hundred and sixty four million Euros)" S. 20, Link wie oben.
Diese Auszahlung könnte der s155 Richter als Hinderungsgrund für die Sanktionierung bei offenem SIHNV Liquiverfahren ansehen.
Denn die MPC der SIHPL wären im Liquifalle der SIHNV eben weit hinter den FC der SIHNV.
Antworten
tues:

Henne Ei

2
28.10.21 23:13
Der S155 kann doch die Liqui verunmöglichen.
Antworten
__Dagobert:

@DJ

 
28.10.21 23:23
Ich glaube wirklich nicht, dass er einen möglichen Liquifall der SIHNV bei seinem Verfahren berücksichtigen darf.
Antworten
sam90:

# IPO MF

6
28.10.21 23:45
Ein IPO von MF in diesem Jahr steht noch auf meiner Wunschliste.

Vielleicht klappt es ja noch-:)

Gn8

LG Sam



Antworten
Coppi:

... weiß denn jemand,

 
28.10.21 23:49
was der Richter bei 155 zu prüfen hat? Er wird ja wohl kaum im Termin eine Bilanzprüfung vornehmen, zumal die ja gar nicht verfahrensgegenständlich ist. Dirty, war Dein Punkt dann im SoP nicht relevant, wurde er übersehen? Wir reden von ein und demselben Unternehmen, richtig?  
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Proty1:

Neues Interview mit Mostert

15
29.10.21 05:08
m.youtube.com/watch?v=dC65XnMZ-3U&feature=youtu.be
Antworten
dercooleH7:

Proty

 
29.10.21 07:13
Ja sehr einseitige Sichtweise von Hr. M., trotzdem interessant
Antworten
cocobongo:

Heute dann tutut

 
29.10.21 07:26
Hier geht was
Antworten
derHaendler:

Interview

5
29.10.21 07:33
Fürchterliche Interview, ich kann mostert echt nicht mehr sehen. Hoffe da schreiben ein paar sachliche Kommentare etwas drunter, mache ich auch später am PC.  
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