"Die Richterin sagte, es sei nun Sache des Obersten Gerichtshofs, zu prüfen, ob die wiederholten Anträge auf Zulassung der Berufung und die Verschiebungen durch Steinhoff und eine Gruppe, die behauptet, die Finanzgläubiger zu vertreten, eine kluge und solide Rechtsberatung darstellten oder an einen "Missbrauch des Verfahrens" grenzten."
In dem Fall ist die Richterin nämlich eindeutig befangen, da sie etwas suggeriert.
Es ist jetzt bei einem anderen Richter, dennoch finde ich diese Aussage sehr tendenziös. Genausogut könnte man - also der Artikel oder die Richterin - auch die fragwürdigen Motive der Kläger hervorheben.