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Steinhoff International Holdings N.V.


Thema
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Beiträge: 361.311
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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
silverfreaky:

Wulf sagt in seinem Video

 
01.10.21 15:07
das Managment sollte Tekkie auf Schadenersatz verklagen.Das passt alles mit meinen Thesen zusammen.
Nur aussprechen tut er es nicht.Das ist genau diese Mgm.-Passivität die ich meine.
Im Grunde habe ich nur seine Ausführungen zu Ende gedacht und das schon vor Jahren.
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Oldtimer70s:

@Pit zum Kursverlauf

 
01.10.21 15:12

1. Bewegung mit Rebound durch das Forum:

Gestern gingen die Steinis nach Rtyde‘s Info von 18,5 auf knapp über 17 Cent runter.

Kamen aber gegen Mittag auf etwa 18 Cent wieder zurück.


2. Bewegung (mit aktuellen Auswirkungen):


Direkt nach der DGAP gegen gestern Mittag ging dann der Fall erneut los bis auf kurzfristig unter 16 Cent heute morgen.

Und jetzt pendeln wir gerade um die 17 Cent.


Glaub mir, ich will weder bashen sondern nur informieren … ich kenne die Aktie schon zu lange und die täglichen Bewegungen (leider) viel zu gut.
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Terminus86:

Klage

3
01.10.21 15:16
Wenn das SoP heute Nacht rechtswirksam wird, also unanfechtbar und für alle Prozessbeteiligten bindend, dann sollte doch Steinhoff wirklich erwägen zum Gegenangriff zu starten. Die ExTekkies vor einem niederländischen Gericht auf genau den Milliardenbetrag verklagen, den man eigentlich mit dem SoP Verfahren aus der Welt schaffen wollte. Mal schauen welche Klage dann mehr wiegt, die paar Millionen von Tekkie oder Steinhoffs Milliarden im SoP ;)
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silverfreaky:

Im Nachhinein hat sich dummerweise alles

 
01.10.21 15:19
genauso entwickelt, wie ich es prophezeite.Wäre mir lieber gewesen, wenn ich falsch gelegen hätte.
Ich erinnere an Markus Kralls Aussage:"Das Managment fühlt sich nicht mehr den Aktionären verpflichtet".
Antworten
Dirty Jack:

@isostar100

10
01.10.21 15:23
Richtig,  Tekkiegesellschaften und Lamprecht behaupten in ihrem Einspruch gegen das s155 (SIHPL) MPC zu sein.
Mit dem Tekkiedeal hätte das erst mal nix zu tun, dafür hätten sie das SoP nutzen müssen.
Wenn sie denn doch vor dem 06.12.2015 SIHL Aktien über den Markt gekauft hätten, kann das ja durchaus sein, aber dafür gab es zur Anmeldung im s155 gewisse Fristen einzuhalten und der s155 Richter Saldhana hat zu Beginn extra noch mal auf die Veröffentlichung dieser Fristen in allen Medien, auch den wichtigsten Zeitungen auf der ganzen Welt hingewiesen.
Also so, dass auch der letzte Tagträumer oder dessen Anwalt davon hätte Kenntnis bekommen müssen.
Und als stiller Mitleser hier im Forum, ob angemeldet oder nicht, wird es Herrn Mostert wohl nicht entgangen sein, was in ZA i.S. SIHPL s155 läuft.
Also wären seine nachträglichen Einspruchsmeldungen wenn sie denn überhaupt stimmen nur noch für eine Teilnahme an der Auszahlung aber nicht an der Abstimmung von Bedeutung.
Und die Begründungen für die Einsprüche wurden ja noch nicht angeliefert.
Bei Zeitspiel gibt es irgendwann auch die rote Karte!
Antworten
silverfreaky:

Blos gehst du dann gegen das Gericht.

 
01.10.21 15:25
Die hätten ja diesen Tekkie Quatsch gar nicht zulassen dürfen.
Und hier werde ich halt stutzig.
Antworten
Dirty Jack:

@Silverfreaky

 
01.10.21 15:31
Der Quatsch wurde doch erst mal nur behauptet, die Begründung haben sie ja noch gar nicht geliefert.
So wie unsere liebe Frau Slingers, erst mal einen Spruch raushauen und Begründung folgt später.
Antworten
silverfreaky:

Eine Insolvenz kann eh nur die Firma

 
01.10.21 15:31
oder der Gläubiger beantragen.Das ist in SA nicht anderst.Versteht ihr
solangsam die Widersprüche?
Antworten
Seppo-:

Sens von Shff

 
01.10.21 15:34
Geht aber nur um Dividende für Preference Shareholders
WWW.Steinhoffinternatinal.com
Antworten
silverfreaky:

Ja wenn ein Gericht irgend etwas nicht entscheiden

 
01.10.21 15:35
kann, brauche ich auch keine Begründung.Vor allem nicht wenn der Spass Millionen kostet.
Steinhoff hätte sofort mit einer Gegenklage auf Schadenersatz antworten müssen.Da hat der Wulf schon recht.
Antworten
Seppo-:

link noch mal

 
01.10.21 15:37
www.steinhoffinternational.com/sens.php
Antworten
AlSteck:

NeXX222 das ist kein Witz, sondern ein

9
01.10.21 15:37
rechtsstaatliches Verfahren. Bei einem solchen Verfahren muss eben geprüft und es darf nicht einfach nach gutdünken entschieden werden.
Dem Case Management habe alle Parteien zugestimmt.

Man sollte, man könnte,  man müsste, hat da alles nichts zu suchen.
Steinhoff ist mit den Anwälten dabei das was möglich ist zu tun um das S155 zügig zum Abschluss zu bringen.

Egal was die User hier im Forum meinen, was man noch alles tun sollte/könnte am Ende des Tages passiert das was die Anwälte und das Management für richtig halten.

Wer ein Unternehmen mit solche einem Verlust und einem vorherigen Bilanzskandal wieder so auf Linie bringt wie das aktuell Management von SH, der hat auch mein Vertrauen, dass er die restlichen Schritte gebacken bekommt.

Ich denke, dass ihr permanent enttäuscht seid, weil ihr einfach nicht versteht, was rechtlich möglich ist und wieviel Hirnschmalz in dem Vorgehen von SH steckt.
Antworten
silverfreaky:

PitBaumann

 
01.10.21 15:38
Kennen wir uns?
Antworten
Long John Silv.:

AlSteck

 
01.10.21 15:44
Das dir dieses schmieren Theater in SA gefällt ist schon seltsam.  
Antworten
Terminus86:

Pref. Dividende

 
01.10.21 15:45
Auf das Jahr hochgerechnet bei gleich bleibender Dividende sind das ca 34 Cent, was beim aktuellen Kurs von 4,19 Euro eine Dividendenrendite von 8% für die SIHL Preference Shares ausmacht. Schon beachtlich.

irhosted.profiledata.co.za/steinhoff/...ds/n09_sens_mob.aspx#
Antworten
Dirty Jack:

@silverfreaky

11
01.10.21 15:45
Das s155 ist eine Form der Insolvenz, nämlich aussetzen an Gläubigerzahlungen, Einigung auf einen gemeinsamen Vorschlag (s155-Proposal) und entweder Zustimmung über 75 % oder eben weiterführen eines Konkursverfahrens.
Also beantragt hat das s155 die SIHPL.
Und das SoP in NL, welches die SIHNV beantragt hatte, ist ein s.g. Pre-Insolvenzverfahren, was aber bei Nichtzustimmung der Gläubiger zum Sanierungsvorschlag in der Endkonsequenz auch in ein Konkursverfahren münden kann.
Nun haben die Gläubiger in beiden Verfahren mit jeweils großer Mehrheit den jeweiligen Sanierungsvorschlägen der beiden Gesellschaften zugestimmt.
Damit können beide Gesellschaften am Ende per Gerichtssanktionierung saniert aus dem jeweiligen Verfahren hervorgehen.
Jetzt kommt bestimmt wieder die Leier mit den Schulden.
SIHNV und auch SIHPL sind nicht die Primärschuldner unter den CVA Dokumenten.
Sie sind auf Grund ihrer bedingten Zahlungszusagen CPU Sekundärschuldner, als nicht der erste Ansprechpartner der CVA Gläubiger.
Primäransprechpartner sind die Steenbok Lux Finco 1 und 2.
In diesem Konzern kann jede einzelne Holding insolvent oder auch sogar liquidiert werden.
Von letzterem wird sogar schon fleißig Gebrauch gemacht ohne großen Einfluss auf den Gesamtkonzern zu nehmen.
Beste Beispiele waren die Einzel CVA der SFHG oder der SEAG.
CH 11 für MF ist auch ein kleines Beispiel.
Dass die SIHNV über die CPU´s auch irgendwann bedingt zahlen müsste, ist zwar klar, aber solange die die Primärschuldner dies tun, geht aus dem Taschengeld der NV kein Cent an die Gläubiger.
Antworten
dermünchner:

@ AlSteck: NeXX222 das ist kein Witz, sondern ein

 
01.10.21 15:48
Buchbinder " Wanninger " von Südafrika..... :-).....
Antworten
Shoppinguin:

Terminus86: Auf 1,49 EUR

2
01.10.21 15:48
Kurs wären dass eventuelle 12 Cent Dividende ;)
Antworten
NuRa:

Terminus

 
01.10.21 15:49
ja für den scheiss ist scheinbar Geld da
Antworten
dermünchner:

@ Dirty Jack: @silverfreaky

 
01.10.21 15:50
daran schließt sich die Frage welche der einzelnen Holdings denn in größter Gefahr ist ..." bewußt " insolvent gehen zu lassen oder liqudiert zu werden.... :-)
Antworten
AlSteck:

Long John Silv, dass du nicht verstehst

 
01.10.21 15:52
dass Rechtsprechung Regeln benötigt, ist aus meiner Sicht seltsam.
Gerade weil Südafrika keine Bananenrepublik ist müssen sich die dortigen Richter an die Regeln halten.

Ob das mir gefällt oder nicht spielt hier keine Rolle und ich habe dazu auch nie etwas geschrieben.
Ich beschreibe nur Abläufe und Vorgehensweisen.

Ist mir aber schon klar, dass nicht jeder weiß wie die wahre Welt funktioniert.
Antworten
silverfreaky:

Nein keine Insolvenz.

 
01.10.21 15:54
Insolvenz muss beantragt werden.Siehe oben.Vertraglich kann man das so regeln.Wenn sich 2 einigen wieso nicht.Das ist bei allen Verträgen so, solange sie keine anderen Gesetze verletzen.
Das Wort gefällt mir nicht.

Wenn eine Holding insolvent geht, dürfte sich die Einnahmesituation wohl nicht verbessern?
Antworten
Terminus86:

@NuRa

 
01.10.21 15:54
Wenn das Geld da ist, kanns ja garnicht so schlecht um unsere Steinhoff stehen ;)

Alle Stakeholder erhalten monatlich pünktlich ihr Geld und das seit Jahren. Zahlungsunfähigkeit, so wie Mostert behauptet, sieht jedenfalls anders aus.
Antworten
Berliner_:

NuRa

3
01.10.21 15:55
für welchen Scheiß?
und warum ein Scheiß?
jeder Aktionär wünscht sich gute Dividende.
außerdem die 229.1c x 15Mio sind peanuts!  
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