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Steinhoff International Holdings N.V.

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Passende Knock-Outs auf Mercedes-Benz Group AG

Strategie Hebel
Steigender Mercedes-Benz Group AG-Kurs 5,00 9,94 14,44
Fallender Mercedes-Benz Group AG-Kurs 4,98 9,92 15,69
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VX8A4D0 , DE000VK18LH4 , DE000VJ2SA73 , DE000VD35B16 , DE000VJ6K6S2 , DE000VJ7DWP4 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Inhibitor:

Wenn...

 
13.09.21 15:23
...ich mir den Kursverlauf von 12:00 bis jetzt ansehe frage ich mich wer hier investiert ist?

Dem Anschein nach traden hier nur Algorithmen, sonst kann ich mir den Anstieg um 12:00 nicht erklären.
Denn lesen-verstehen-handeln dauert Minimum 3‘
:0)
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derHaendler:

@himself

7
13.09.21 15:24
sop und s155 können ausschließlich zusammen funktionieren.
sollte die Richterin im fall tekkie ein Urteil fällen zugunsten Tekkie bevor beide (sop und s155) vom richter unterzeichnet sind gibt es probleme.
das ist meine angst. nicht weniger und nicht mehr. und ich finde es sehr sehr ungünstig jetzt zu behaupten (nicht du sondern viele andere) dass tekkie nur ein nebenschauplatz ist  
Antworten
Inhibitor:

Ich halte

2
13.09.21 15:28
TT auch nicht für einen Nebenschauplatz, aber die 100% Zustimmung der Anwesenden Gläubiger
sind dennoch eher ein As im Ärmel als ein Klotz am Bein.
Antworten
Stein_der_We.:

@SIlver

3
13.09.21 15:28
Wo sollen die Privat-Käufer herkommen?
Steinhoff ist in keinem Index gelistet, die Banken stellen - wenn überhaupt - nur Infos von Anne Dunnemal bereit, DGAPs werden nicht mehr öffentlich herausposaunt. Positive und aktive Öffentlichkeitsarbeit seit Jahren gleich Null.
Sofern man sich nicht selbst für Steinhoff interessiert, werden einem die Informationen nicht unbedingt nachgetragen. Die unseriösen Börsenblättchen sorgen auch nicht gerade für positive Bekanntheit.

Solange sich dieses nicht ändert, werden hier vornehmlich Zocker unterwegs sein, die von wilden Schwankungen profitieren.
Antworten
derHaendler:

chancen

 
13.09.21 15:31
und alles was ich gerade schreibe nicht falsch verstehen, ich habe immernoch eine sehr große long position, aber es ist eben nichts sicher gerade. versuche nur einige mal zurück auf den boden der tatsachen zu bringen.  
Antworten
himself81:

Nebenschauplatz @ derHaendler

7
13.09.21 15:32
Das habe ich nie behauptet. Sieht man ja förmlich an den Ängsten hier im Forum.

Ich sehe es so:
Es gibt hier 99 Lösungswege für SNH. Auf dieser Seite stehen außerdem die Gläubiger, die Zulieferer, die Mitarbeiter, die Kläger mit 100% Zustimmung und die allermeisten Shareholder.

Und es gibt einen einzigen Weg, der tatsächlich, final und unwiderruflich zur Liquidation führt. Hier stehen die Tekkies und sonst vielleicht ein paar übertriebene LV.

Einige von diesen 99 Wegen wurden heute aufgezeigt.

Mehr sage ich dazu nicht mehr.


Antworten
Mer stonn zo .:

@ der Haendler

6
13.09.21 15:32
Hmmm, du musst hier aber auch nicht immer den Teufel an die Wand malen - auch das ist nervig!

Falls dich der Tekkie- Fall dermaßen beunruhigt und du es sogar als existenzbedrohend für Steinhoff einstufst, solltest du dich vielleicht von deinen shares trennen-
nur für den Fall, dass du momentan überhaupt investiert bist
Antworten
Success1204:

Die Vergleichsverhandlungen

8
13.09.21 15:32
sind ja schon unterschrieben. Da gibt es für die Gläubiger kein zurück mehr. Der Richter prüft nur noch einmal die Richtigkeit der Unterlagen.
Warum sollten die Gläubiger den wegen Tekki zurücktreten? Das würde direkt eine Insolvenz nach sich bringen. Dann bekommen die Gläubiger überhaupt kein Geld mehr! Das wird auf keinen Fall passieren.

Steinhoff hat noch kein Angebot an Mostert abgegeben, weil sie es nicht brauchen. Sollte die Gerichtstendenz eher zu Tekki gehen, wird und kann Steinhoff noch immer ein Angebot unterbreiten. So lange das nicht nötig ist, kann sich Steinhoff die 100 Millionen sparen.

Morgen wissen wir eventuell mehr!
LG
Antworten
Dirty Jack:

Liquidationsforderung der Tekkies

20
13.09.21 15:33
Nochmal ein paar Fakten:

1. SIHNV hat 2020 eine überschuldete Einzelbilanz, die 2021 liegt noch nicht vor.

2. Punkt 1 allein macht noch keinen Liquidationsfall, es muss auch eine Zahlungsunfähigkeit oder - ausfall vorliegen.

3. Punkt 2 kann im Falle der Finanzgläubiger nicht angewendet werden, da SIHNV nur sekundäre Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der NV CPU zu erfüllen hat, die nur dann eingefordert werden, wenn es zu Zahlungsausfällen der primären Schuldner unter den Lux Finco 1 und 2 Verschuldungen kommt oder Events of Default vorliegen.

4. Zahlungsausfälle gegenüber den CC und MPC sind durch bereits durch Rückstellungen abgesichert.
Hier käme auch ein White Knight ins Spiel.

5. Tekkie definiert sich nicht als Teilnehmer des SoP und legt seine Forderungen, die SIHNV mit
118 Mio € beziffert, direkt auf den Tisch und fordert eine volle Erstattung.

6. Da SIHNV diese Forderung nicht begleichen sondern vergleichen möchte, damit würde ein theoretisches Ausscheren anderer Gläubiger hervorrufbar, welches bis zur gerichtlichen Genehmigung möglich wäre, sieht Tekkie für seine Forderung einen möglichen Zahlungsausfall und möchte sich das dafür notwendige Vermögen aus der SIHNV durch ein Liquidationsverfahren sichern lassen.

Das sind für mich die Fakten aus meiner Sicht.

Nun wäre eine Einigung mit höherer Summe als die des angebotenen Vergleichs vielleicht die Lösung, aber dazu schweigt man, auch wegen der theoretischen Möglichkeit aus Punkt 6.

Alle juristischen Register werden jetzt gezogen, es ist ja auch ein Präzedenzfall über Südafrika hinaus.

Antworten
silverfreaky:

Die Privat Käufer reissen hier nichts.

 
13.09.21 15:33
Das geht nur über Institutionelle.Solange das nicht passiert wird hier keine Rakete stattfinden.
Da könnt ihr euch die Finger wund schreiben.
Antworten
Milez:

Weiß jemand

 
13.09.21 15:38
um wieviel Uhr es morgen losgeht?
Antworten
silverfreaky:

Nein, ich bin auch im Plus.

 
13.09.21 15:52
Aber wenn ich getradet hätte, wäre ich 3 mal soviel im Plus.Aber irgendwo hast du recht, man darf auch nicht zuviel erwarten.
Antworten
Stein_der_We.:

@Dirty

 
13.09.21 15:54
Beziffern kann Tekkie viel - allerdings sind sie mit exakt dieser Forderung bereits vor Gericht abgeblitzt. Warum sollte ein Gericht jetzt das Urteil des Obersten Gerichts negieren und Tekkie die Rückabwicklung oder Schadenersatz zugestehen. Das macht keinen Sinn.
Und ich glaube auch nicht, daß Steinhoff sich vergleichen möchte oder wird - da der Kauf bereits vom Gericht als "in Ordnung" bestätigt wurde, gibt es keinen Grund für ein Entgegenkommen (zumal Tekkie sich ja auch nicht unbedingt kooperativ oder entgegenkommend gezeigt hat).

Die Frage der Insolvenz sehe ich genauso - solange kein tatsächlicher Zahlungsausfall *und* die Rückendeckung durch Kreditoren gegeben ist, sind beide Voraussetzungen nicht gegeben.
Antworten
atempause1:

Dirty Jack:

 
13.09.21 15:56
siehst Du eine Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung.  
Antworten
Milez:

DGAP

8
13.09.21 16:01
www.dgap.de/dgap/News/corporate/...osponement/?newsID=1475317
Antworten
Höllie:

@ silverfreaky

3
13.09.21 16:02
wenn du getradet hättest, und dabei IMMER den optimalen Zeitpunkt erwischt hättest und weder Steuern noch Gebühren zahlen müsstest, NUR DANN hättest du 3 mal so viel Plus gemacht.

Im nachhinein weiß ich das auch, ebenso wie ich weiß, daß ich eben NICHT immer den optimalen Zeitpunkt erwische, dafür aber immer Steuern auf Gewinne zahlen muß.

Antworten
derkleinanleg.:

DGAP

 
13.09.21 16:03
Milez du bist schon verdammt schnell!
Hat sie schon jemand durch?
Antworten
Stein_der_We.:

Ich bin zwar nicht Dirty

4
13.09.21 16:04
sehe aber keinerlei Einigung am Horizont. Aus Prinzip wird Steinhoff nicht darauf eingehen.
Es sind *alle* Parteien von Steinhoff betrogen worden, mit (nahezu) allen konnte eine akzeptable Einigung getroffen werden, die im Endeffekt nur eine Goodwill-Zahlung als Kompensation beinhaltet; der Schaden bleibt aber letztendlich bei den Betroffenen hängen. Tekkie fordert hingegen kompromisslos 100% Kompensation - ain't gonna happen, das würde alle anderen sehr viel schlechter stellen.
(Ich kann den Ärger von Tekkie nachvollziehen, aber sie sind eben nur einer von vielen Betrogenen in diesem Fall.)
Antworten
Taylor1:

google übersetzer SH komuniziert

3
13.09.21 16:04
Nachricht vom 13.09.2021 |  16:00
Steinhoff International Holdings N.V. : Antrag auf Aufschiebung
DGAP-News: Steinhoff International Holdings N.V. / Schlagwort(e): Sonstiges
13.09.2021 / 16:00
Für den Inhalt dieser Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
LIQUIDATIONSANWENDUNG: AJVH HOLDINGS & ANDERE / SIHNV

Wie bereits angekündigt, wurden im Zusammenhang mit dem von AJVH Holdings und vier weiteren ("die Antragstellern") eingeleiteten Liquidationsantragsverfahren ("der Liquidationsantrag") gegen die Steinhoff International Holdings NV ("SIHNV") einige vorläufige Sachverhalte vorläufig festgelegt  Anhörung vor dem Cape Town High Court („das Gericht“) vom 1. bis 3. September 2021. Die vorläufigen Angelegenheiten umfassten:

1 ein Antrag der als SIHNV-Finanzgläubiger bezeichneten Parteien auf Intervention und Widerspruch gegen den Antrag;

2 ein Antrag der gemeinsamen Verwalter (vom niederländischen Gericht ernannt) der SIHNV auf:

2.1 aufgrund der Beschlüsse des Amsterdamer Bezirksgerichts vom 15. und 18. Februar 2021 als gerichtlich bestellte Verwalter der SIHNV anerkannt und aufgrund dieser Anerkennung eine solche Befugnis zur Einleitung und Verteidigung von Verfahren in der Republik Südafrika einschließlich des Antrags zu erhalten  ;

2.2 Zulassung als Streithelfer und Widerspruch gegen den Antrag;  und

3 ein Antrag, dass das Gericht für die Abwicklung der SIHNV nicht zuständig sei, weil SIHNV eine ausländische ausländische Gesellschaft sei ("die Zuständigkeitsfrage"),

(zusammen "die vorläufigen Anträge").

Am 6. September 2021 hat das Gericht einen Beschluss (ohne Begründung) erlassen, mit dem das Gericht die Voranträge abwies („Beschluss vom 6. September“).  Um Zweifel auszuschließen, hat das Gericht keine Feststellungen zur Begründetheit der Klage getroffen und keine diesbezügliche Anordnung erlassen.

Jeder der SIHNV-Finanzgläubiger, die gemeinsamen Verwalter und die SIHNV haben zusammen mit ihren jeweiligen Anträgen auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss vom 6. September einen Antrag auf Begründung des Beschlusses vom 6. September gestellt.  In diesem Zusammenhang haben die SIHNV-Finanzgläubiger Einspruch gegen die Abweisung ihres Interventionsantrags eingelegt, die gemeinsamen Verwalter haben sowohl gegen die Abweisung ihres Interventionsantrags als auch die Abweisung der Zuständigkeitsfrage Rechtsmittel eingelegt, und die SIHNV hat gegen die Abweisung von  die gerichtliche Herausforderung.

Am 8. September 2021 ordnete das Gericht an, dass (a) die SIHNV-Finanzgläubiger, die gemeinsamen Verwalter und die SIHNV formelle Anträge auf Verschiebung des für den 9., 14. und 15. September 2021 vorgesehenen Hauptliquidationsantrags stellen müssen, und (b)  die Aufschiebungsanträge würden am 9. September 2021 verhandelt. Die entsprechenden Aufschiebungsanträge wurden am 8. September 2021 gestellt. Die Antragstellerinnen haben sich gegen die Aufschiebungsanträge ausgesprochen.

Am 9. September 2021 entschied der Gerichtshof, dass das Urteil vorbehalten sei und voraussichtlich im Laufe des 10. September 2021 ergehen werde.

Am 10. September 2021 um 18:15 Uhr entschied das Gericht (a) in einem Gerichtsbeschluss („der Beschluss vom 10. September“), der erneut ohne Begründung erlassen wurde, dass der Beschluss vom 6.  1) des Gesetzes über die Obergerichte, Gesetz 10 von 2013, dass die Anordnung vom 6. September bis zum Ausgang des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen die Anordnung vom 6. September nicht ausgesetzt wird und (b) die Anträge jeder der SIHNV . abgewiesen wurden  Finanzgläubiger, die gemeinsamen Verwalter und die SIHNV auf Aufschub.

Jeder der SIHNV-Finanzgläubiger, die gemeinsamen Verwalter und die SIHNV haben nun:

1 beantragte die Gründe für die Anordnung vom 10. September;

2 stellten Anträge auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss vom 6. September beim Obersten Berufungsgericht;  und

3 zugestellte Anträge auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss vom 10. September.

Darüber hinaus haben sowohl die SIHNV als auch die Finanzgläubiger heute beim High Court einen Antrag auf Verschiebung der Verhandlung des Liquidationsantrags gestellt.

Die Gesellschaft verfügt über eine Erstnotiz an der Frankfurter Wertpapierbörse und eine Zweitnotierung an der JSE Limited.

Stellenbosch, Südafrika
13. September 2021
Antworten
Jaguar1:

Application for posponement

2
13.09.21 16:04
www.dgap.de/dgap/News/corporate/...osponement/?newsID=1475317

Jeder der Finanzgläubiger des SIHNV, die gemeinsamen Verwalter und der SIHNV haben nun:-

1 einen Antrag auf Begründung des Beschlusses vom 10. September gestellt;

2 Anträge auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss vom 6. September beim Supreme Court of Appeal eingereicht; und

3 Anträge auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss vom 10. September zugestellt.

Darüber hinaus haben sowohl SIHNV als auch die Finanzgläubiger heute beim High Court einen Antrag auf Vertagung der Verhandlung über den Liquidationsantrag gestellt.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Antworten
Lazoman:

DGAP !

2
13.09.21 16:05
Steinhoff International Holdings N.V. : Application for posponement
DGAP-News: Steinhoff International Holdings NV / Schlagwort(e): Sonstiges
13.09.2021 / 16:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
LIQUIDATION ANWENDUNG: AJVH HOLDINGS & ANDERE / SIHNV

Wie bereits angekündigt, wurden in Bezug auf das von der AJVH Holdings und vier weiteren (" die Antragstellerinnen ") eingeleitete Liquidationsantragsverfahren (" der Liquidationsantrag ") gegen die Steinhoff International Holdings NV (" SIHNV ") bestimmte vorläufige Sachverhalte vorläufig festgelegt Anhörung vor dem Cape Town High Court ( "the Court" ) vom 1. bis 3. September 2021. Die vorläufigen Angelegenheiten umfassten:-

1 ein Antrag der als SIHNV-Finanzgläubiger bezeichneten Parteien auf Intervention und Widerspruch gegen den Antrag;

2 ein Antrag der gemeinsamen Verwalter (vom niederländischen Gericht ernannt) der SIHNV auf:

2.1 aufgrund der Beschlüsse des Amsterdamer Bezirksgerichts vom 15. und 18. Februar 2021 als gerichtlich bestellte Verwalter der SIHNV anerkannt und aufgrund dieser Anerkennung eine solche Befugnis zur Einleitung und Verteidigung von Verfahren in der Republik Südafrika einschließlich des Antrags zu erhalten ;

2.2 Zulassung als Streithelfer und Widerspruch gegen den Antrag; und

3 ein Antrag, dass das Gericht für die Abwicklung der SIHNV nicht zuständig sei, weil SIHNV eine ausländische ausländische Gesellschaft sei ( "die Zuständigkeitsfrage" ),

(zusammen "die vorläufigen Anträge" ).

Am 6. September 2021 hat das Gericht einen Beschluss (ohne Begründung) erlassen, mit dem das Gericht die Voranträge abwies (im Folgenden „Beschluss vom 6. September“ ). Um Zweifel auszuschließen, hat das Gericht keine Feststellungen zur Begründetheit der Klage getroffen und keine diesbezügliche Anordnung erlassen.

Jeder der SIHNV-Finanzgläubiger, die gemeinsamen Verwalter und die SIHNV haben zusammen mit ihren jeweiligen Anträgen auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss vom 6. September einen Antrag auf Begründung des Beschlusses vom 6. September gestellt. In diesem Zusammenhang haben die SIHNV-Finanzgläubiger gegen die Abweisung ihres Interventionsantrags Berufung eingelegt, die gemeinsamen Verwalter haben sowohl gegen die Abweisung ihres Interventionsantrags als auch die Abweisung der Zuständigkeitsfrage Berufung eingelegt, und die SIHNV hat gegen die Abweisung von die gerichtliche Herausforderung.

Am 8. September 2021 ordnete das Gericht an, dass (a) die SIHNV-Finanzgläubiger, die gemeinsamen Verwalter und die SIHNV formelle Anträge auf Verschiebung des für den 9., 14. und 15. September 2021 vorgesehenen Hauptliquidationsantrags stellen müssen, und (b) die Aufschiebungsanträge würden am 9. September 2021 verhandelt. Die entsprechenden Aufschiebungsanträge wurden am 8. September 2021 gestellt. Die Antragstellerinnen haben sich gegen die Aufschiebungsanträge ausgesprochen.

Am 9. September 2021 entschied der Gerichtshof, dass das Urteil vorbehalten sei und voraussichtlich im Laufe des 10. September 2021 ergehen werde.

Am 10. September 2021 um 18:15 Uhr entschied das Gericht (a) in einem Gerichtsbeschluss ( „der Beschluss vom 10. September“ ), der erneut ohne Begründung erlassen wurde, dass der Beschluss vom 6. 1) des Superior Courts Act, Act 10 of 2013, in dem der Beschluss vom 6. September bis zum Ausgang des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss vom 6. September nicht ausgesetzt wird, und (b) die Anträge jeder der SIHNV . abgewiesen wurden Finanzgläubiger, die gemeinsamen Verwalter und die SIHNV auf Aufschub.

Jeder der SIHNV-Finanzgläubiger, die gemeinsamen Verwalter und die SIHNV haben nun:

1 beantragte die Gründe für die Anordnung vom 10. September;

2 stellten Anträge auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss vom 6. September beim Obersten Berufungsgericht; und

3 zugestellte Anträge auf Zulassung der Berufung gegen den Beschluss vom 10. September.

Darüber hinaus haben sowohl die SIHNV als auch die Finanzgläubiger heute beim High Court einen Antrag auf Verschiebung der Verhandlung des Liquidationsantrags gestellt.

Die Gesellschaft verfügt über eine Erstnotiz an der Frankfurter Wertpapierbörse und eine Zweitnotierung an der JSE Limited.

Stellenbosch, Südafrika
13. September 2021
Antworten
Stein_der_We.:

Good news

2
13.09.21 16:07
Bei High Court (der die Tekkies schon einmal auf den Boden der Tatsachen zurückgebracht hat) ist der Fall wesentlich besser aufgehoben. IMHO.
Antworten
Lazoman:

Sehr gute News

4
13.09.21 16:08
Endlich zeigen sie Kante !!  TOPp
Antworten
Shoppinguin:

Jetzt muss die Trulla (TM)

2
13.09.21 16:10
Überstunden machen. Steini will 2x die Begründung der Beschlüssen haben.
Das wird spannend.
Antworten
Mad World:

Steinhoff schlägt zurück!

2
13.09.21 16:10
Sehr gut ;)
Antworten
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