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5. SCHLUSSFOLGERUNG
5.1.1. Bei der Prüfung der Vorzüge des SIHNV-Vergleichsplans sollte man versuchen, die bestmögliche Antwort auf die Frage zu formulieren
die bestmögliche Antwort auf die folgende Frage zu finden: Sollte ein Gläubiger die Sicherheit des Angebots
des SIHNV-Vergleichsplans gegenüber der Ungewissheit vorziehen, was er im Einzelfall
was er auf individueller Basis zurückerhalten könnte, wenn der SIHNV-Vergleichsplan nicht in Kraft treten würde?
5.1.2. Die SoP-Verwalter sind der Ansicht, dass ein vernünftig handelnder SIHNV MPC-Antragsteller oder
SIHNV-Vertragsantragsteller nach Prüfung der verfügbaren Informationen die folgende Zahlung vorziehen würde
die im Rahmen des SIHNV-Zusammensetzungsplans angebotene Zahlung vorziehen würde. Die SoP-Verwalter weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass einer der Hauptgründe für den SIHNV-Vergleichsplan darin besteht
die Beilegung von (vermeintlichen) Ansprüchen, die im Zusammenhang mit den Ereignissen und Vorwürfen erhoben wurden, zu formalisieren. Ein typisches Merkmal von Vergleichen dieser Art von Ansprüchen ist das Element der
Endgültigkeit. Die Endgültigkeit kann für beide Seiten (d.h. Schuldner und Gläubiger) sehr wohl fast oder genauso
so wichtig sein wie die vereinbarte Wirtschaftlichkeit.
SIHNV und bestimmte Gläubiger haben sich das Recht vorbehalten, alle Forderungen in vollem Umfang zu bestreiten und
Ansprüche der SIHNV-Kläger aus den MPC und der SIHNV-Kläger aus den vertraglichen
Klägern, falls der SIHNV-Vergleichsplan nicht zustande kommt. In einem solchen Szenario
individuelle Ansprüche gegen SIHNV geltend gemacht werden und langwierige und kostspielige Rechtsstreitigkeiten
wahrscheinlich folgen. Auf individueller Basis könnten einige SIHNV MPC-Kläger oder SIHNV-Vertragskläger
Antragsteller erfolgreich sein, während andere gar nichts erhalten. Ein Vergleichsplan, der
nicht nur diese Ansprüche anerkennt, sondern auch ähnliche, transparent kommunizierte Bewertungsgrundsätze auf diese Forderungen anwendet, führt dies zu einer größeren Gleichbehandlung von Gläubigern
Gläubigern der gleichen Kategorie.
Darüber hinaus sehen die SoP-Verwalter auch einen Wert in der Vereinbarung, die SIHNV mit
den Deloitte-Firmen und den D&O-Versicherern. Dieser Wert wird relativ leicht zugänglich gemacht
Gläubigern zugänglich gemacht, die im Rahmen des SIHNV-Vergleichsplans Anspruch darauf haben. Für den Fall, dass der SIHNV
Vergleichsplan nicht in Kraft treten, würde die Freigabe dieses oder eines solchen Wertes auch
einen kostspieligen und langwierigen Rechtsstreit erfordern, möglicherweise auf individueller Basis.
5.1.3. Im Hinblick auf andere Gläubiger (SIHNV-Finanzgläubiger) bietet der SIHNV-Vergleichsplan
Sicherheit, da die Ansprüche der SIHNV MPC-Antragsteller oder SIHNV
Contractual Claimants geltend gemacht wurden, geklärt sind. Als Ergebnis des SIHNV-Vergleichsplans wird die
Steinhoff Gruppe zu einem finanziell stabileren Gegenstück zu den SIHNV Financial
Gläubigern.
5.1.4. Schließlich betonen die SoP-Verwalter, dass - und dies gilt für alle Kategorien von SIHNV-Gläubigern
Gläubiger - eine Liquidation zeitaufwendig ist und für alle Gläubiger zu Unsicherheiten führt oder
Gläubiger. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass ein Liquidationsszenario zu einem schlechteren Ergebnis für die
Gläubiger im Vergleich zu den Angeboten des SIHNV-Vergleichsplans führen könnte.
5.1.5. Alles in allem sind die SoP-Verwalter der Ansicht, dass der SIHNV-Vergleichsplan eine
allen betroffenen Gläubigern eine gerechte Gegenleistung und ein angemessenes Ergebnis.
5.1.6. Dieser Absatz 5 ist ein integraler Bestandteil dieses Berichts und kann als solcher nur im Kontext des gesamten Berichts verstanden und ausgelegt werden.
nur im Zusammenhang mit dem gesamten Bericht verstanden und ausgelegt werden und sollte daher nicht
isoliert gelesen oder ausgelegt werden.
Amsterdam, 30. August 2021,
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Gruß
Prof.Dr.Weissnix
Rechne immer mit dem Schlimmsten...
und Du kannst nur positiv überrascht werden :-)