Endlich ist es soweit und Steini startet Teile seiner Verluste zurückzuholen. Was ich bisher nicht gesehen habe, ist die Klage selbst, da ich davon ausgehe, dass neben dem Klagsbetrag Verzugszinsen geltend gemacht werden (diese müssten dem Schadenersatzrecht entsprechend) die 10% sein, die Steini seinen financial creditors bezahlt. Darüber hinaus wurden enorme Kosten aufgewendet, um auf diesen Betrug zu stoßen. In Ö werden solche Kosten nicht in der Hauptforderung geltend gemacht, stellen aber auch keine Nebenforderung dar, sondern werden ins Kostenverzeichnis aufgenommen. Damit kann sich die Gesamtforderung in diesem Verfahren natürlich enorm erhöhen.
Wenn jemand die Klagsschrift findet, würde es mich interessieren, wir dies im GB Recht aussieht.