Ein Verfahren, das auf 3 Tage angesetzt ist, dauert üblicherweise auch 3 Tage. Der Richter hat von beiden Seiten umfangreiche Schriftsätze erhalten, Zeugen wurden namhaft gemacht, Sachverständige vielleicht beantragt.
Das ist sicher kein Sachverhalt den der Richter am ersten Tag löst und wird das Urteil auch mit Sicherheit schriftlich ergehen und nicht mündlich verkündet, da es einfach zu komplex ist. Es wird von beiden Seiten argumentiert werden, warum die Klasseneinteilung richtig oder falsch ist. Letzten Endes sind aus meiner Sicht unbesicherte Gläubiger anders zu behandeln als besicherte - das ist erfolgt. Es muss aber auch einen Unterschied geben, ob man einen Anspruch auf Vertragsrückabwicklung hat oder einen reinen Schadenersatzanspruch. 3 Klassen sind also nachvollziehbar. Wie Steinhoff seine Klasseneinteilung rechtfertigt ist mangels Info nicht bekannt.
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.
Das ist sicher kein Sachverhalt den der Richter am ersten Tag löst und wird das Urteil auch mit Sicherheit schriftlich ergehen und nicht mündlich verkündet, da es einfach zu komplex ist. Es wird von beiden Seiten argumentiert werden, warum die Klasseneinteilung richtig oder falsch ist. Letzten Endes sind aus meiner Sicht unbesicherte Gläubiger anders zu behandeln als besicherte - das ist erfolgt. Es muss aber auch einen Unterschied geben, ob man einen Anspruch auf Vertragsrückabwicklung hat oder einen reinen Schadenersatzanspruch. 3 Klassen sind also nachvollziehbar. Wie Steinhoff seine Klasseneinteilung rechtfertigt ist mangels Info nicht bekannt.
Mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen.