Anzeige
Meldung des Tages: Gold bei 5.250 USD – Dieser 37-Mio.-€-Goldentwickler sitzt auf einem möglichen $2-Milliarden-Projekt!!
Neuester, zuletzt geles. Beitrag
Antworten | Hot-Stocks-Forum
Übersicht ZurückZurück WeiterWeiter
... 12152  12153  12155  12156  ...

Steinhoff International Holdings N.V.

Vontobel Werbung

Passende Knock-Outs auf Nokia Oyj

Strategie Hebel
Steigender Nokia Oyj-Kurs 4,64 6,61
Fallender Nokia Oyj-Kurs 4,28 7,58
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VJ43UT0 , DE000VJ54878 , DE000VJ70JM1 , DE000VJ6FBG4 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Thema
abonnieren
Beiträge: 361.311
Zugriffe: 108.042.995 / Heute: 18.762
Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Effancy:

@MBO60

 
08.04.21 07:57
mag sein, aber wie wir Steinhoff die letzten Monate erlebt haben werden die sich vorher einigen. Ich finds zwar richtig schade und man sieht hier wieder am besten das jeder seinen Hals nicht voll bekommen kann, aber lieber eine Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende ;)
Antworten

Werbung

Entdecke die beliebtesten ETFs von SPDR


MBo60:

Bin mir nicht sicher,

 
08.04.21 07:59
aber den Link hat glaube ich Bobby vor Ostern eingestellt.

Vielen Dank dafür.
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#303828

MBo60:

#maske06

 
08.04.21 08:07
Ich denke ein Vergleich wird kommen.
Aber die Frage ist, ob dann nicht Andere nachziehen und ebenfalls mehr wollen.

Aber Steinhoff hat so viele Hindernisse überwunden, da bestehen gute Chancen, das die letzten auch noch beseitigt werden.
Antworten
Josemir:

@ Mbo60

 
08.04.21 08:10
Hamilton kann die 75% in Niederlande nicht reißen.. es geht ganz alleine um die Klassen in SA..
Long..
Antworten
Coppi:

... ist wie beim

 
08.04.21 08:12
Höhenbergsteigen, 5 Cent waren Base Camp, 13 sind Advanced Base Camp, alles aber immer noch Base Camp und alles ohne zusätzlichen Sauerstoff, ach ja, wir wollen auf den Everest, geht aber noch nicht wegen des (!) Wetters ;-) Also viel Tee trinken und chillen...
Antworten
H731400:

Andere mehr wollen !

 
08.04.21 08:12
geht ja gar nicht, da 4 von 6 ja schon verbindlich zugestimmt haben, es geht "nur noch" um die Nr. 5 ; Nr. 6 wird dann eh überstimmt !  
Antworten
Squideye:

Seit es Steinhoff hier auf Ariva gibt,

3
08.04.21 08:20
ist die Kristallkugelbefragung auf verschiedenen Jahrmärkten rapide zurückgegangen...
Antworten
MBo60:

#Josemir

 
08.04.21 08:29
Einfach mal lesen....

Jeder unbesicherter Glaübiger kann gegen den den Vergleich Einspruch einlegen wenn die 75% erreicht werden.
Das würde zumindest alles verzögern.

Ich sage nicht,dass der Vergleich scheitert. Aber selbst mit einer Zustimmung von 75% ist die Sache nicht sicher durch.  
Antworten
StPauliTrade:

Moin

3
08.04.21 08:30
ich glaube es endet ganz schlimm für Steini, daher liebe Gargamels bitte nun aussteigen damit wir den Ballast endlich los sind... Herrlicher Tag heute in Hamburg, meine Perle....

Guten Start liebe Longies
Antworten
H731400:

Deloitte und Versicherungen verhandeln

 
08.04.21 08:30
steht doch alles in den updates ! Jeden Moment kann es geklärt sein......
Antworten
MBo60:

#Squideye

 
08.04.21 08:50
Also ich werfe jeden Tag die Knochen von einem Hamster und lese daraus die Chancen von Steinhoff ab......
Gibt aber meistens kein eindeutiges Ergebnis.
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#303838

MBo60:

#Zoron

 
08.04.21 09:00
poste doch mal bitte die ips, oder besser noch, melde uns mal.

Dafür hätte ich doch gerne mal Belege :-)

Antworten
WChunter:

Volumen

 
08.04.21 09:45
Wow, das ist ja mal unterirdisch....
Antworten
Shoppinguin:

Der Kurs wird heute noch garantiert explodieren...

2
08.04.21 09:51
Ich musste heute eine kleine Stückzahl verkaufen.
Und IMMER ( 110% ++) steigt der Kurs danach...
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#303842

ms_rocky:

@MB

 
08.04.21 10:02
Jeden Tag steigen die Rechtskosten für Hamilton bzw. für die klagenden Investoren die Hamilton beauftragt. Da 4 von 6 bereits zugestimmt haben steigt der Druck enorm und Steinhoff wird die beiden letzten gegeneinander ausspielen. Einer von den beiden wird sicher die Klage zurückziehen. Womöglich schon "b/o next week" da die 10 Tage Frist vorüber ist. Ein Scheitern vor Gericht ist sehr kostspielig.
Dass du oben geschrieben Hamilton wird das Verfahren in Holland blockieren zeigt dass du keine Ahnung von der ganzen Sache hier hast. Wenn die 75% erreicht, da wird keine dran was ändern können. Keiner kann das Ergebnis anfechten. Das ganze wird gerichtlich begleitet um zu sehen, dass alles sauber läuft. Mehr ist aber nicht.
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#303844

JamesEuroBo.:

Bei manchen hier reicht der Horizont

5
08.04.21 10:13
auch nur von hier bis Holland ...

"Holland ist ein Teil der Niederlande, der im Westen von der Nordsee, im Osten durch das IJsselmeer und die Provinzen Utrecht und Gelderland sowie im Süden von den Provinzen Noord-Brabant und Zeeland begrenzt wird"
Antworten
DerFriese:

Was schreibt Ihr denn hier?

9
08.04.21 10:16
In den Niederlanden liegt die Schwelle für die Annahme des Vergleichs bei 50%. Nur in Südafrika liegt die Schwelle für die Annahme bei 75%.
Wenn der Vergleich an beiden Standorten angenommen ist, kann kein Kläger mehr auf Schadensersatz wegen Bilanzmanipulation klagen. Das Kapitel ist dann abgeschlossen.
Antworten
MBo60:

Wäre sinnvoll

4
08.04.21 11:00
sich auch einmal wirklich mit den Fakten auseinander zu setzen.
Ich habe niemals geschrieben, dass Hamilton das SoP Verfahren blockieren wird. Nur, das die Möglichkeit zusammen mit anderen ungesicherten Gläubigern es zu versuchen.

Hier mal die ersten Seiten über das Sop Verfahren.

Den Rest könnt ihr gerne selber übersetzen. Wobei ich vermute das euch das zu viel Aufwand ist.

Global Restructuring & Insolvency GuideBaker & McKenzie |
305NiederlandeZahlungseinstellung
Ein (juristischer) Schuldner kann selbst (zusammen mit einem Rechtsanwalt) mittels eines Antrags an das Bezirksgericht, in dessen Bezirk er eingetragen ist, Zahlungseinstellung beantragen. Voraussetzung ist, dass der Schuldner absehbar nicht in der Lage sein wird, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen (Liquiditätsprüfung). Der Schuldner muss dem Gericht mehrere Belege vorlegen, u. a. eine Übersicht, die seine aktuellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zeigt. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt das Gericht sofort eine vorläufige Zahlungseinstellung ohne Prüfung der Begründetheit. Es werden ein oder mehrere Verwalter bestellt, die neben den Vertretungsberechtigten des Unternehmens (den Geschäftsführern) handeln. Ein Verwalter ist eine unabhängige dritte Person (in der Regel ein Rechtsanwalt), die in regelmäßigen Abständen über den Zustand des Unternehmens berichten wird. Sofern sich die Gläubiger, die einen bestimmten Schuldenbetrag vertreten, nicht gegen die endgültige Aussetzung aussprechen, und sofern das Gericht das Vorhandensein von Aussichten feststellt, die vermuten lassen, dass der Schuldner zu gegebener Zeit in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen nachzukommen, kann das Gericht eine endgültige Zahlungsaussetzung gewähren.

Folgen der Zahlungsaussetzung
Während der (vorläufigen und endgültigen Phase eines) Zahlungsaussetzungsverfahrens ist es den ungesicherten Gläubigern verwehrt, ihre Forderungen aus dem Vermögen des Schuldners beizutreiben, und bereits ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen werden von Rechts wegen ausgesetzt. Gegen das Unternehmen erhobene Pfändungen werden aufgehoben. Die Zahlungseinstellung bietet also nur einen gewissen Spielraum. Die Frage, ob und wie das Unternehmen überleben kann, ist während des Zahlungsaufschubs führend. Wenn das Überleben keine realistische Option ist, muss anschließend der Konkurs beantragt werden. Nach der Gewährung der Zahlungseinstellung haben die Geschäftsführer der Gesellschaft nicht mehr die Befugnis, die Gesellschaft allein zu vertreten. Auch der Verwalter hat diese Befugnis nicht mehr. Gesicherte Gläubiger und bestimmte bevorrechtigte Gläubiger (z. B. Steuer- und Sozialversicherungsbehörden) sind von der Zahlungseinstellung grundsätzlich ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass gesicherte Gläubiger, die ein Pfandrecht oder eine Hypothek an bestimmten Vermögenswerten haben, diese Rechte geltend machen können, um ihre Forderungen zu befriedigen. Das Gleiche gilt für bestimmte bevorrechtigte Gläubiger. Es gibt noch ein oder zwei weitere Ausnahmen: Wie im Konkurs kann eine Bedenkzeit angeordnet werden. Damit wird vorübergehend verhindert, dass auch gesicherte Gläubiger oder Dritte, deren Vermögen sich bei der insolventen Gesellschaft befindet, ihre Ansprüche geltend machen.
Vergleich
Während der Zahlungseinstellung kann der Schuldner seinen ungesicherten und nicht bevorrechtigten Gläubigern einen Vergleich anbieten. Das DBA schreibt den Inhalt eines Schemas of Arrangement nicht vor. In der Regel bietet der Schuldner an, einen Prozentsatz der Forderungen gegen Schlusszahlung zu begleichen. Der Schuldner kann aber auch eine andere Art von Schema anbieten. Zum Beispiel Ratenzahlung, Zahlung durch zukünftige Gewinne, Umwandlung von Schulden in Eigenkapital oder einfach eine Verlängerung der Zahlungsfristen. Wenn viele Gläubiger beteiligt sind, kann der Vergleich die vollständige Zahlung von Schulden unter einem bestimmten Betrag beinhalten, da es als zu aufwändig/kostenintensiv angesehen wird, alle diese (relativ) kleinen Gläubiger anzusprechen. Wenn ein Vergleich angeboten wird, beruft das Gericht eine Versammlung der ungesicherten, nicht bevorrechtigten Gläubiger ein, um sie über den Vergleichsentwurf abstimmen zu lassen. Wenn eine Mehrheit der Sollte der Vergleich von den Gläubigern abgelehnt werden, kann er auf Antrag dennoch vom Gericht genehmigt werden, wenn drei Viertel der erschienenen zugelassenen Gläubiger für den Vergleich gestimmt haben und die Ablehnung des Vergleichs darauf zurückzuführen ist, dass Gläubiger aus nicht nachvollziehbaren Gründen gegen den Vergleich gestimmt haben. Das Gericht wird die Genehmigung des Vergleichs verweigern, wenn:-die Aktiva (abzüglich der Passiva) der Masse den im Vergleich angebotenen Betrag erheblich übersteigen;-der Erfolg des Vergleichs nicht hinreichend gesichert ist;-der Vergleich Betrug etc. beinhaltet;-die Honorare und Auslagen des Verwalters und der Sachverständigen (die Leistungen für den Verwalter erbracht haben) nicht berücksichtigt werden; oder-ein Insolvenzverwalter ein Hauptverfahren außerhalb der Niederlande eröffnet hat, es sei denn, der Vergleich beeinträchtigt nicht die finanziellen Interessen der Gläubiger des Hauptverfahrens.Das Gericht kann seine Entscheidung, die Genehmigung zu verweigern, auch auf andere Gründe stützen. Die Entscheidung des Gerichts, den Vergleich zu genehmigen (oder zu verweigern), ist anfechtbar. Nach der Genehmigung sind alle von der Zahlungsaussetzung betroffenen Gläubiger an den Vergleich gebunden.
Ende der Zahlungsaussetzung
Wenn alle Gläubiger vollständig befriedigt wurden, endet die Zahlungsaussetzung. Wird ein Vergleich sowohl von den Gläubigern als auch vom Gericht angenommen, endet auch die Zahlungsaussetzung und der unbezahlte Teil der Gläubigerforderungen wird in der Regel erlassen. Auf Empfehlung des Konkursrichters (falls ernannt) oder auf Antrag eines ungesicherten Gläubigers oder des Verwalters - z. B. bei Betrug durch die Geschäftsführer oder deren mangelnder Bereitschaft, mit dem Verwalter zusammenzuarbeiten - kann das Gericht zu dem Schluss kommen, dass es nicht wünschenswert ist, die Zahlungsaussetzung fortzusetzen. Es kann dies auch tun, wenn es unwahrscheinlich erscheint, dass der Schuldner in der Lage sein wird, seine Gläubiger im Laufe der Zeit zu befriedigen. In der gleichen Entscheidung kann das Gericht das Unternehmen für insolvent erklären. Es gibt auch andere, weniger häufig vorkommende Gründe für den Widerruf des Zahlungsaufschubs.KonkursZiel
Der Konkurs dient der Liquidation und der Maximierung der Inanspruchnahme zugunsten der gemeinsamen Gläubiger. Der Test ist, ob der Schuldner die Zahlungen an seine Gläubiger bei Fälligkeit nicht leisten kann (d.h. ein Liquiditätstest).FormalitätenEin Konkursantrag kann sowohl vom Schuldner selbst als auch von (einem) seiner Gläubiger an das Gericht gerichtet werden. Letzteres wird im Allgemeinen als unfreiwilliges Konkursverfahren bezeichnet. Formal kann auch die Staatsanwaltschaft einen Konkursantrag stellen, obwohl dies selten vorkommt.  

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)
Antworten
MBo60:

Um das noch

 
08.04.21 11:15
einmal klar zu stellen. Wenn im Juni wirkich alle Ampeln auf Grün stehen freue ich mich wie jeder der  hierseit Jahren investiert ist.
Aber ich trage keine rosarote Brille und sehe immer noch Hindernisse die es zu überwinden gilt.


Antworten
iudexnoncalc.:

Druck erhöht sich!

 
08.04.21 11:16
www.finanztrends.de/...f-investment-aktie-druck-erhoeht-sich/
Antworten
Squideye:

Breaking News...

5
08.04.21 11:26
Steinhoff International Holdings N.V. 1245185
Antworten
Auf neue Beiträge prüfen
Es gibt keine neuen Beiträge.

Seite: Übersicht ... 12152  12153  12155  12156  ... ZurückZurück WeiterWeiter

Hot-Stocks-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
Vontobel Werbung

Passende Knock-Outs auf Nokia Oyj

Strategie Hebel
Steigender Nokia Oyj-Kurs 4,64 6,61
Fallender Nokia Oyj-Kurs 4,28 7,58
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VJ43UT0 , DE000VJ54878 , DE000VJ70JM1 , DE000VJ6FBG4 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

Neueste Beiträge aus dem Steinhoff International Holdings Forum

Wertung Antworten Thema Verfasser letzter Verfasser letzter Beitrag
7 2.313 Steinhoff Topco B.V. - CVR - die goldene Zukunft? NeXX222 KlauMich 12.03.26 21:37
126 89.348 Steinhoff Informationsforum DEOL Hagüwa 08.03.26 16:57
4 209 LdR-Forum Inlfu Berliner_ 07.01.26 16:52
318 361.308 Steinhoff International Holdings N.V. BackhandSmash BackhandSmash 31.07.25 18:50
7 33 Steinhoff: Konstruktiver Informationsthread trttl Berliner_ 29.07.25 18:15

--button_text--