Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" oder die "Gesellschaft", zusammen mit ihren Tochtergesellschaften die "Steinhoff-Gruppe") gibt bekannt, dass der englische High Court heute ein Urteil im SIHNV-Vergleichsverfahren ("SIHNV Scheme") erlassen hat, mit dem die Sanktionsverfügung in dem von der Gesellschaft beantragten Umfang erteilt wird.
Nach der Erfüllung der Bedingungen des SIHNV Scheme, die in Kürze erwartet werden, wird das SIHNV Scheme in Bezug auf die "SEAG Contingent Payment Undertaking" der Gesellschaft in Kraft treten und eine weitere erforderliche Zustimmung der Finanzgläubiger der Gesellschaft für die Durchführung des vorgeschlagenen Globalvergleichs liefern.
Update zu den Umsetzungsoptionen
Die Organe des SIHNV haben die dem SIHNV zur Verfügung stehenden Umsetzungsoptionen weiter geprüft und sind nach sorgfältiger Abwägung der Optionen zu dem Schluss gekommen, dass der SIHNV ein "Zahlungsaufschubverfahren" (surseance van betaling) in den Niederlanden beantragen wird, um die Umsetzung des Steinhoff-Globalvergleichs zu unterstützen. Dementsprechend wird SIHNV gegen den am Montag, den 8. Februar 2021, vor dem Landgericht Amsterdam zu verhandelnden Antrag auf Ernennung eines Restrukturierungsexperten im Rahmen des niederländischen Verfahrens "Wet Homologatie Onderhands Akkoord ter voorkoming van faillissement" vorgehen.
Weitere Aktualisierungen werden zu gegebener Zeit in Bezug auf die Beantragung eines "Zahlungsaussetzungs"-Verfahrens und in Bezug auf die Umsetzung des Globalvergleichs im Allgemeinen bereitgestellt.
Das "Suspensions of Payments"-Verfahren wird keine der anderen Gesellschaften der Steinhoff-Gruppe oder eines ihrer operativen Geschäfte direkt betreffen.
Die Gesellschaft ist an der Frankfurter Wertpapierbörse primär und an der JSE Limited sekundär notiert.
Stellenbosch, Südafrika
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