DGAP-Nachrichten: Steinhoff International Holdings N.V. / Stichwort(e): Sonstiges
04.11.2020 / 15:10
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UPDATE ZUR EINHOLUNG DER ZUSTIMMUNG DES KREDITGEBERS STEINHOFF
Im Anschluss an die Ankündigungen vom 27. Juli 2020 (die "Juli-Ankündigung") und 9. Oktober 2020 (die "Oktober-Ankündigung") von Steinhoff International Holdings N.V. ("SIHNV" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften "Steinhoff") in Bezug auf den Vorschlag zur Beilegung verschiedener Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche aus Altlasten gegen Steinhoff (der "Vergleichsvorschlag") und die Einleitung eines Zustimmungsersuchens, um die formelle Unterstützung der Finanzgläubiger von Steinhoff für die Bedingungen des Vergleichsvorschlags (das "Zustimmungsersuchen") zu erhalten, freut sich Steinhoff, bekannt geben zu können, dass sie in Bezug auf den Vergleichsvorschlag die überwältigende Unterstützung ihrer Finanzgläubiger erhalten hat.
Die Beteiligung an der Abstimmung über das Zustimmungsersuchen war sehr hoch, und alle Gläubiger, die an der Abstimmung teilnahmen, erteilten ihre Zustimmung, mit Ausnahme einer einzigen Institution.
Steinhoff stellt fest, dass die einzige abweichende Institution mit einem Unternehmen verbunden ist, das sich derzeit mit Steinhoff in einer Auseinandersetzung über die Bedingungen des Vergleichsvorschlags befindet.
Nach der Anwendung der "Snooze"-Mechanismen für nicht antwortende Kreditgeber erreichte Steinhoff die einstimmige Unterstützung der Kreditgeber der "Hemisphere"- und "SEAG"-Fazilitäten, mit Ausnahme der "SEAG-Fazilität A2 Gläubiger", bei der Steinhoff die Unterstützung von 93% des Wertes erhielt. Für die "SFH"-Fazilitäten erhielt Steinhoff eine Unterstützung von 94% bis 96% des Wertes.
Die Endabstimmungen über den Zustimmungsantrag sind wie folgt:
Kreditgeber-Gruppierungen
Genehmigungsebenen
Ablehnungsstufen
Genehmigungsstufen nach "Snooze"
SFH 21/22
88,21% Gesamtverpflichtungen
88,31% Fazilität A1
3,78% Gesamtverpflichtungen
3,70% Fazilität A1
95,89% Gesamtverpflichtungen
95,98% Fazilität A1
SFH 23
86,40% Gesamtverpflichtungen
86,36% Fazilität A2
5,16% Gesamtverpflichtungen
5,17% Fazilität A2
94,3% Gesamte Zusagen
94,35% Fazilität A2
SEAG Erstes Pfandrecht
88,79% Gesamtverpflichtungen
88,94% Fazilität A1
0% Gesamtverpflichtungen
0% Fazilität A1
100% Gesamtverpflichtungen
100% Fazilität A1
SEAG Zweites Pfandrecht
90,40% Gesamtverpflichtungen
88,57% Fazilität A2
5,50% Gesamtverpflichtungen
6,60% Fazilität A2
94% Gesamtverpflichtungen
93% Fazilität A2
Hemisphäre
96,79% Zusagen insgesamt
0% Gesamtverpflichtungen
100% Gesamtverpflichtungen
Aufgrund der überwältigenden Unterstützung seiner Finanzgläubiger hat Steinhoff die erforderliche Zustimmung seiner Gläubiger in Bezug auf alle relevanten Finanzinstrumente erhalten, mit Ausnahme der einzigen Ausnahme der "(SEAG) Contingent Payment Undertaking", die von SIHNV zugunsten von Lucid Trustee Services Limited und Lucid Agency Services Limited vom 12. August 2019 (die "SEAG CPU") geschaffen wurde und für die die Unterstützung von 100% der stimmberechtigten Gläubiger erforderlich war. Aufgrund der einzigen abweichenden Institution, die gegen den Zustimmungsantrag stimmte, war Steinhoff nicht in der Lage, 100% Unterstützung von den "SEAG Facility A2 Creditors" unter der SEAG CPU zu erhalten. Infolgedessen beabsichtigt SIHNV nun, einen Vergleich nach englischem Recht anzustreben, um die erforderliche Zustimmung seiner Gläubiger im Rahmen der SEAG-CPU zu erhalten.
Zustimmungsersuchen an die Finanzgläubiger
Wie in der Bekanntmachung vom Oktober angekündigt, hat SIHNV das Zustimmungsersuchen lanciert, um die formelle Unterstützung von Steinhoffs Finanzgläubigern für die Bedingungen des Vergleichsvorschlags zu erhalten und bestimmte Änderungen an den entsprechenden zugrundeliegenden Finanzabkommen vorzunehmen, um die Umsetzung des Vergleichsvorschlags zu erleichtern und anzuerkennen. Das Zustimmungsersuchen ersuchte auch um Zustimmung zu den Bedingungen, zu denen die Fälligkeit der Steinhoff-Finanzierungen in Verbindung mit einer erfolgreichen Umsetzung des Vergleichsvorschlags und unter bestimmten anderen Umständen verlängert werden kann.
Louis du Preez, Chief Executive Officer und Vorstandsmitglied von SIHNV, sagte:
"Obwohl der Zustimmungsantrag in allen Gläubigerklassen starke Unterstützung fand und eine Institution dagegen stimmte, gingen wir davon aus, dass die Schwelle von 100% Zustimmung für bestimmte Instrumente eine erhebliche Herausforderung darstellen könnte, um die erforderliche Unterstützung für diese Instrumente zu erhalten. Dies gilt insbesondere angesichts der großen und uneinheitlichen beteiligten Gläubigergruppen. Aus diesem Grund behielten wir uns zu Beginn des Verfahrens zur Einholung der Zustimmung die Möglichkeit vor, ein alternatives Arrangement nach englischem Recht zu verwenden, das eine niedrigere Zustimmungsschwelle hat, um die zur Verfolgung des Vergleichsvorschlags erforderlichen Änderungen umzusetzen. Wir werden nun diesen Weg für das SEAG-CPU einschlagen, bei dem wir die erforderlichen Zustimmungen nicht erhalten haben, sind uns aber bewusst, dass dieser Aspekt des Verfahrens länger dauern wird".
"Die Beilegung der rechtlichen Altansprüche gegen Steinhoff hat für uns weiterhin oberste Priorität, und es werden echte Fortschritte erzielt. Wir sind zuversichtlich, dass der Vergleichsvorschlag im besten Interesse aller Beteiligten ist, und konzentrieren uns weiterhin voll und ganz darauf, den Weg zu seiner Umsetzung zu sichern.
SEAG-CPU
Wie bereits erwähnt, war Steinhoff nicht in der Lage, die
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