dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 395

Neue Milliarden aus EU-Topf können nach Deutschland fließen

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Für Investitionen etwa in Elektromobilität oder Wandel können weitere Milliarden aus Brüssel nach Deutschland fließen. Die EU-Kommission gab grünes Licht für eine Zahlung in Höhe von 4,6 Milliarden Euro, wie sie mitteilte.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Hinweis
Die wehende Flagge der EU.
Quelle: - pixabay.com:

Das Geld kommt aus dem Corona-Aufbaufonds der EU. Der Topf wurde 2021 geschaffen, um die wirtschaftlichen Schäden durch die Corona-Pandemie zu bewältigen. Um die Hilfen zu erhalten, müssen Mitgliedsstaaten einen Plan mit konkreten Investitions- und Reformvorhaben vorlegen. Konkret geht es bei dieser Förderung beispielsweise um die energieeffiziente Sanierung von Gebäuden, Unterstützung beim Kauf von Elektrofahrzeugen sowie um den Ausbau von Ladesäulen und Wasserstoff-Forschungsprojekte.

Bevor das Geld ausgezahlt wird, muss der Wirtschafts- und Finanzausschuss des Rates noch sein Ok geben. Insgesamt stehen Deutschland rund 30 Milliarden Euro an nicht zurückzahlbaren Zuschüssen aus dem Fördertopf zu. Einschließlich der vorgesehenen Zahlung sind dann 24,4 Milliarden Euro davon ausgezahlt.

Die Gelder sind leistungsabhängig und sollen erst dann gezahlt werden, wenn zugesagte Etappenziele und Zielwerte bei der Umsetzung von geplanten Reformen und Investitionen erreicht wurden. Da die Förderung Ende des Jahres ausläuft, müssen die Mitgliedstaaten alle noch offenen Etappenziele bis zum 31. August umsetzen und ihre letzten Zahlungsanträge bis Ende September 2026 einreichen./rdz/DP/men


Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend