„Es wird schon wieder runtergetaxt blabla......“
www.wienerborse.at/wissen/...-formeln/market-phase-qualifier/
->>>Nachhandelsphase
Nach Abschluss der Haupthandelsphase können im Nachhandel Orders eingegeben sowie bestehende, eigene Orders geändert oder gelöscht werden. Neu eingegebene Orders, abhängig von eventuellen Ausführungs- und Gültigkeitsbeschränkungen, finden in der entsprechenden Handelsform am nachfolgenden Handelstag Berücksichtigung. Außerdem erfolgt in der Nachhandelsphase eine Bearbeitung der abgeschlossenen Geschäfte.
->> Marktausgleichsphase
Können in der Preisermittlungsphase nicht alle ausführbaren Orders ausgeführt werden, werden diese dem Markt für einen begrenzten Zeitraum, in der so genannten Marktausgleichsphase, angeboten. Zu der Marktausgleichsphase kommt es nur, falls ein Überhang vorhanden ist. Die Ausführung der Orders erfolgt zum vorher ermittelten Auktionspreis. Während des Marktausgleichs können im System befindliche Orders in dem entsprechenden Instrument weder geändert noch gelöscht werden.
Die Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, den angebotenen Überhang ganz oder teilweise auszugleichen.
Im Rahmen der Marktausgleichsphase sind zwei Stufen zu unterscheiden. In der ersten Stufe (Vor-Marktausgleichsphase) haben – während einer vorher definierten Frist – ausschließlich die Marktteilnehmer Zugriff auf den Überhang, die in diesem Wertpapier als Market Maker bzw. Specialist registriert sind.
Erst nach Ablauf dieser Frist steht der Überhang dem gesamten Markt zur Verfügung (Marktausgleichsphase).
Ps.: wenns den ganzen Tag nach oben geht, kann man das „runtertaxen“ um 0,1 CENT vom Tageshoch zu Handelsschluss verschmerzen, ohne gleich drauf los zu jammern zu müssen , denke ich....
www.wienerborse.at/wissen/...-formeln/market-phase-qualifier/
->>>Nachhandelsphase
Nach Abschluss der Haupthandelsphase können im Nachhandel Orders eingegeben sowie bestehende, eigene Orders geändert oder gelöscht werden. Neu eingegebene Orders, abhängig von eventuellen Ausführungs- und Gültigkeitsbeschränkungen, finden in der entsprechenden Handelsform am nachfolgenden Handelstag Berücksichtigung. Außerdem erfolgt in der Nachhandelsphase eine Bearbeitung der abgeschlossenen Geschäfte.
->> Marktausgleichsphase
Können in der Preisermittlungsphase nicht alle ausführbaren Orders ausgeführt werden, werden diese dem Markt für einen begrenzten Zeitraum, in der so genannten Marktausgleichsphase, angeboten. Zu der Marktausgleichsphase kommt es nur, falls ein Überhang vorhanden ist. Die Ausführung der Orders erfolgt zum vorher ermittelten Auktionspreis. Während des Marktausgleichs können im System befindliche Orders in dem entsprechenden Instrument weder geändert noch gelöscht werden.
Die Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, den angebotenen Überhang ganz oder teilweise auszugleichen.
Im Rahmen der Marktausgleichsphase sind zwei Stufen zu unterscheiden. In der ersten Stufe (Vor-Marktausgleichsphase) haben – während einer vorher definierten Frist – ausschließlich die Marktteilnehmer Zugriff auf den Überhang, die in diesem Wertpapier als Market Maker bzw. Specialist registriert sind.
Erst nach Ablauf dieser Frist steht der Überhang dem gesamten Markt zur Verfügung (Marktausgleichsphase).
Ps.: wenns den ganzen Tag nach oben geht, kann man das „runtertaxen“ um 0,1 CENT vom Tageshoch zu Handelsschluss verschmerzen, ohne gleich drauf los zu jammern zu müssen , denke ich....