Claimants are entitled to keep the SIHNV shares they currently own.
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Läge die Zustimmung der Klageparteien zum Proposal der SIHNV/SIHPL vor, würde man erst dann die Garantiegläubiger (CPU Gläubiger) um Zustimmung bitten?
Oder erst die Garantiegläubiger und dann an die Klageparteien herantreten und ihre Entscheidung zum Proposal einfordern?
Lt. HY 2020 der SIHL vom 03.09.2020 steht auf S.33 folgendes:
"Zustimmung der Finanzgläubiger der Steinhoff N.V. Gruppe zu den Bedingungen der restrukturierten Fremdfinanzierungen der Steinhoff N.V. Gruppe.
Ein Antrag auf Zustimmung der Finanzgläubiger der Gruppe Steinhoff N.V. wird in Kürze gestellt werden."
"in Kürze" nach steinhoffscher Art also ein sehr exakter Zeitbegriff ;-)
"...Bei manchen Standpunkten bin ich aber ziemlich sprachlos. Zum Beispiel vertritt Wulf Bley die Meinung, dass die Steinhoff Ag selbst der Geschädigte ist und nur die handelnden Personen zur Rechenschaft gezogen werden können. Komisch, dass dann Ags wie VW 30 Milliarden € zahlen.
GmbHs und AGs sind selbständige juristische Personen und angewiesen darauf, das stellvertretend für sie gehandelt wird (von der Geschäftsführung). Es geht eben technisch nicht anders..."
Blöder Weise ist die Aussage nicht auf Wulf Bley's Mist gewachsen,sondern steht in etwa so in Richter Unterhalters Urteil vom Juni dieses Jahres zur de Bruyin Sammelklage gegen Steinhoff drin.
Vllt. macht es Sinn auch mal zu erwägen, dass hier unterschiedliche Jurisdiktionen relevant sind.
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