Hi Zusammen,
Steinhoff war eines meiner ersten Investments. Ich dachte mir, hier lernt man am meisten über die Abgründe des Wertpapierhandels. Kurz, ich bin noch weit von einem Durchblick, was hier geht/nicht geht entfernt...
Bei der hier getroffenen Aussage, der Kurs würde künstlich gedrückt, fiel mir ein Post von User "Stockente" im 4basebio-Thread ein. Er schreibt:
"Auf der Internetseite des BaFin ist zum Thema "Unternehmensübernahmen" auch etwas zu den Mindestpreisen erläutert. Dort heißt es:
" Mindestpreise
Bei freiwilligen Übernahmeangeboten, bei Pflichtangeboten und bei Delisting-Erwerbsangeboten hat ein Bieter den Aktionären einer Zielgesellschaft eine angemessene Gegenleistung nach § 31 Abs. 1 WpÜG anzubieten. Wie eine angemessene Gegenleistung zu berechnen ist, ergibt sich aus §§ 3 ff. der WpÜG-Angebotsverordnung.
Nach § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung muss die Gegenleistung bei freiwilligen Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der durch einen Bieter zu erwerbenden Aktien einer Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots bzw. der Veröffentlichung der Kontrollerlangung entsprechen. Bei Delisting-Erwerbsangeboten verlängert sich der relevante Zeitraum auf sechs Monate (vgl. § 39 Abs. 3 BörsG).
Kann ein solches Vorhaben hier auch der Grund, wenn denn künstlich gedrückt wird, sein?
Beste Grüße
C