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Steinhoff International Holdings N.V.


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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
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#261476


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BobbyTH:

Weiß Jemand zufällig

2
30.07.20 20:23
wie man Mod werden kann? Also ich bewerbe mich dafür und halte den Laden hier sauber.
Antworten
gewinnnichtve.:

Bobby

 
30.07.20 20:30
Mod ist doch ein einfacher Job. Alle Benutzer, bei welchen ralle im Benutzernamen vorkommt einfach sicherheitshalber sperren.  Da triffst Du zu 99 % den richtigen und die wirklichen 1 % der Benutzer mit dem eigentlich schönen Namen Ralf schauen durch die Finger, aber die 99 % würden dem interessierten Steinhoffjünger so viel Ruhe bringen.

Und der Bobby wird bezahlt, obwohl er die Hälfte vom Tag seine Füße auf dem Tisch liegen hat.
Antworten
BobbyTH:

@ gewinnnichtve

 
30.07.20 20:33
wär´s schwer würdsch des auch nicht machen. Ich werd aber auch ohne Mod zu sein ganztäglich bezahlt. ATZ machts möglich:))
Antworten
gewinnnichtve.:

@Bobby

 
30.07.20 20:36
verstehe nur Bahnhof, weil ich keine Ahnung habe, was ATZ ist. Bitte um Aufklärung.
Antworten
Andibausb:

Frage: wäre morgen ein Managmwmt buy out möglich

 
30.07.20 20:37
und wenn ja, ist der erst morgen möglich oder eigentlich immer? Hatte so etwas mal gelesen aber nicht ganz verstanden
Antworten
gewinnnichtve.:

Store Network

 
30.07.20 20:39
In den 6 Monaten sind schon wieder 175 Shops neu hinzugekommen (geschlossene Läden schon abgezogen).

Nein, so schaut keine Bude aus, die morgen zusperren muss.

10 Mrd. sind schon ein paar Schulden, aber das haben wir doch auch an Umsatz in einem Jahr auszuweisen. Da habe ich schon schlimmere Sachen gesehen.
Antworten
Juju18:

Bobby

 
30.07.20 20:40
da gehörst du ja schon zu den Glücklichen
Antworten
BobbyTH:

@ gewinnnichtve

 
30.07.20 20:42
ATZ ist Altersteilzeit
Antworten
Ventus:

@gewinnnichtverlust Ich vermute....

2
30.07.20 20:43
..Altersteilzeit. Zu beneiden, der gute Mann :)
Antworten
BobbyTH:

@ Andibausb

 
30.07.20 20:43
immer möglich außer an Sonntagen und an Feiertagen
Antworten
BobbyTH:

@ Juju18

2
30.07.20 20:44
Naja, danke aber so  recht Glücklich kann ich noch nicht sein solange ich in Deutschland fest hänge :((  
Antworten
gewinnnichtve.:

ATZ

 
30.07.20 20:51
Aha, da braucht man dann nur noch die Hälfte arbeiten und bekommt doch noch den vollen Lohn. Oder die Hälfte arbeiten und auch nur noch die Hälfte an Lohn.

Klingt auf alle Fälle nicht so schlecht. Mit weniger Arbeit immer noch gutes Geld zu verdienen.

Da bist Du ja wirklich zu beneiden, aber da bin ich vermutlich noch ein paar Jährchen zu jung, um mir darüber Gedanken machen zu können.

Ich bleibe dann wieder in meinem Hamsterrad und rede mir ein wie gut es mir darin geht.

Und am Ausgang des Hamsterrades liegen die vielen Steinis herum, die mich zumindest hoffen lassen, das Hamsterrad vielleicht doch ein wenig früher verlassen zu können.
Antworten
STElNHOFF:

Was ist mit Tilp?

 
30.07.20 20:53
Hat man von den schmocks schon was gehört?
Antworten
nikojay:

Wahre worte bobby

3
30.07.20 20:54
Wahre Worte. Hoffe und bete für uns alle jeden Tag das wir endlich aus Deutschland mit vollen Taschen ausreisen dürfen
Antworten
BobbyTH:

@ gewinnnichtve - Sorry - offtopic

 
30.07.20 20:55
Nä, es gibt verschiedene Möglichkeiten. Voll arbeiten, halbes Gehalt ( bei uns plus X als Aufstockung) und nur die hälfte der Laufzeit vor Ort sein. Oder halben Tag arbeiten, halbes Geld und die gesamte Laufzeit da sein. Oder, oder , oder.

Sorry - offtopic  
Antworten
Investor Global:

Boticelli1967 :

 
30.07.20 20:56
#261711
Sorry, hast natürlich vollkommen recht.
Hatte dort 31.07.2020 gelesen, war aber 31.0320.

Asche auf mein Haupt.
Antworten
STElNHOFF:

Schlechte Vorzeichen

3
30.07.20 20:57
Wenn in einem Aktienforum über Arbeit diskutiert wird.
Antworten
STElNHOFF:

Gehe jetzt wieder in den Stall

 
30.07.20 20:58
Ruft mich bitte, wenn Tilp sich gemeldet hat.
Antworten
Investor Global:

BobbyTH :

 
30.07.20 20:58
#261714
Danke, aber jetzt habe ich gerade blamiert.
Antworten
huey:

Zu den Steuern!

 
30.07.20 21:00
Ansprüche im Steuerrecht unterliegen der Verjährung. Nach Ablauf der Zahlungsverjährung ist der Anspruch erloschen; das gilt auch für Erstattungsansprüche. Die Zahlungsverjährung im Steuerrecht beträgt grundsätzlich fünf Jahre, siehe § 228 AO.

Das bezieht sich auf unser Steuerrecht!

Nehmen wir an, dass Steinhoff bereits in 2017 einen Antrag auf Prüfung aufgrund falscher Bilanzierung gestellt hat.

Gibt es dann eine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Zahlungsverjährung?

Wäre den Juristen hier für eine kurze Antwort sehr dankbar.

Huey
Antworten
Lord Tourette:

Gewinnnichtver.

 
30.07.20 21:07
Zahlen heute waren super! Alles gut bei Steinhoff und die 5% Verlust heute schuldet man wohl den schwachen Märkten.
Bei grünen Märkten wäre heute die Rocket gestartet aber vllt.im August? Jetzt heisst es durchhalten Jungs,die Aussichten könnten nicht besser sein!
Antworten
Cashew:

https://youtu.be/UdhAI1gBv0o

 
30.07.20 21:09
HILFE!!! ...Ralle bläst wieder zum Angriff...@Ralle, mal ganz im Ernst - dich kann man doch nicht für voll nehmen...erst recht nicht, wenn es um Aktien geht. Als Clown im Zirkus bist du doch viel besser aufgehoben.  ;)
Soll aber nicht persönlich sein ... ich kann immer wunderbar über dich lachen...also mach mal weiter!!!
Antworten
Juju18:

Bobby

 
30.07.20 21:11
Kommt Zeit kommt ......
werden auch schon in Thailand erwartet
Antworten
Halotri25:

@huey

5
30.07.20 21:13
Zu unterscheiden sind hier die Festsetzungsverjährung und die Zahlungsverjährung. Die Zahlungsverjährung kann erst beginnen, wenn eine Festsetzung erfolgt ist. solange also noch Änderungsveranlagungen oder erstmalige Festsetzungen möglich sind, kann eine Zahlungsverjährungsfrist noch nicht begonnen haben.
Aber dieses Feld der steuerlichen Möglichkeiten von Verlustverrechnung (rückwirkend oder künftig) dürfte in den Ländern, in denen die Steinhoff-Gruppe Stammsitze hat und somit dort Steuern zahlt, sehr unterschiedlich sein. Um dies seriös beurteilen zu können, müsste man wissen wo Steinhoff welche Steuern zahlt, wie die Veranlagungen in der Vergangenheit waren und welche Verrechnungsmöglichkeiten tatsächlich jeweils bestehen.
Sollten - wie verlautet - tatsächlich Steuererstattungsansprüche in Höhe von 4 Mrd EUR bestehen, wäre dies natürlich mehr als eine Hausnummer...
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