Die Insolvenz, die sich aus dem Term Sheet herauslesen lässt, ist nur Mittel zum Zweck.
Das CVA war deswegen erfolgreich, da nach englischem Recht nur 75% der Gläubiger zustimmen müssen. Dann wird dies vom Gericht akzeptiert und zu spät kommende Gläubiger können keine Ansprüche mehr anmelden. Dies ist also eine super klare Ausgangsbasis für alle weiteren Schritte.
Einen vergleichbaren Mechanismus gibt es für Klagen m.W. nicht. Wenn nun also ein Global Settlement akzeptiert wird und alles durch ist, kann am Folgetag eine neue Klage eintrudeln, die nicht über das Global Settlement abgedeckt ist. Also stellt sich für Steinhoff die Frage, wie man dem einen Riegel vorschieben kann. Und aus der Implementation-Beschreibung wird eine Suspension of Payments nach Niederlanderecht und vergleichbares nach S.A.-Recht als Option beschrieben. Suspension of Payments schützt aber gegen Gläubiger, aber nicht so wirklich für Kläger. Also vermute ich, dass mit dem Suspension of payments verfolgt wird, die juristische Person SIHNV (in S.A. die SIHPL) in den Konkurs zu schicken und ohne Rechtsnachfolger zu löschen, so dass Kläger niemanden mehr zum Verklagen finden. So weit die Theorie und noch habe ich keine richtigen Argumente dagegen gehört.
Es spricht das eine oder andere dagegen, u.a. das dies nach Insolvenzverschleppung klingt. Aber unserem Anwalt LdP wird schon die Möglichkeit einfallen, abends schlafen zu gehen und am Nächsten morgen die Bücher zu öffnen und total überrascht die Zahlungsfähigkeit festzustellen. Dann kommt eine adhoc und (Thomas Cook lässt grüßen) sind Aktien ganz rasch wertlos (und 0,05€ ist nicht wertlos). Und dieses mit dem Aufwachen und in die Bücher schauen, wurde schon im Rahmen der Sonderabschreibung ca. eine Woche vor den AR2017 praktiziert, wo das ManagementTeam total überrascht war, dass nach langen Monaten der intensivsten Untersuchungen plötzlich eine Abschreibung in Höhe von über 1 Mrd.€ gemacht werden muss. Und damit gnadenlos das EK der Aktionäre ins Minus geprügelt wurde.