jure.nl/ecli:nl:rbams:2020:555
VEB Klage noch nicht zugelassen in NL ! EUGH muss Zuständigkeit klären.
Aussprache
ECLI: NL: RBAMS: 2020: 555
Bezirksgericht Amsterdam, C / 13/665580 / HA ZA 19-466
Datum des Urteils:5-2-2020
Veröffentlichungsdatum:31-1-2020
Zuständigkeit:
Bürgerrechte
Fallnummer:
C / 13/665580 / HA FÜR 19-466
Art des Verfahrens:Erste Instanz - mehrfach
Sitzplatz:Amsterdam
Behörde:Gericht von AmsterdamStandorte:
JOR 2020/135 mit Anmerkung von Hermans, RM
OR-Updates.nl 2020-0077
Inhaltsangabe:
Steinhoff NV ist ein an den Börsen in Frankfurt und Johannesburg notiertes Unternehmen. Beide Fälle betreffen die Haftung der Steinhoff NV und ihrer Direktoren gegenüber den Aktionären für die Bereitstellung falscher Finanzinformationen.
In Bezug auf Steinhoff NV verhandelt das Gericht weiterhin über den Fall, da in Deutschland bereits ein Verfahren zum gleichen Thema, dem sogenannten KapMug-Verfahren, eingeleitet wurde. Es ist daher noch nicht erforderlich zu entscheiden, ob das in Südafrika eingeleitete Sammelklageverfahren ein Grund sein könnte, das niederländische Verfahren fortzusetzen.
In Bezug auf die Haftung der Direktoren und Aufsichtsdirektoren kann das Gericht nur zuständig sein, wenn davon ausgegangen wird, dass die Folgen der gegen sie behaupteten rechtswidrigen Handlungen in den Niederlanden eingetreten sind. Es bleibt unklar, wo Anleger in Angelegenheiten wie diesem Schaden leiden. Der Oberste Gerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union im VEB-Fall gegen BP diesbezügliche Fragen gestellt. Das Gericht hat jetzt Verfahren gegen die Direktoren der Steinhoff NV anhängig, bis die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vorliegt.