Wenn ich die Agenda dieser Jahreshauptversammlung analysiere, fallen mir die Punkte 10.1 bis 10.5 besonders ins Auge.
10.1: Rückkauf von bis zu 420 Millionen Aktien für Managemententlohnung.
Warum so viele Aktien? Zur Entlohnung ist doch viel weniger geplant und warum hat man dann überhaupt die bereits eingezogenen Aktien entwertet?
Das Management verschweigt schon hier eine ganze Menge!
Wenn also Steinhoff 420 Mio. Aktien zurückkauft, gelten diese bei zukünftigen Hauptversammlungen als nicht stimmberechtigt, beeinflussen also den Anteil der Stimmrechte!
10.2: Rückkauf von nochmals bis zu 420 Millionen Aktien für andere Zwecke, wie z. Bsp. Aquisition.
Bei den Aktienkursen ist das unglaubwürdig! Ich könnte mir eher vorstellen, dass diese Aktien dann ebenfalls entwertet werden, um die Stimmrechtsmehrheit zu beeinflussen.
Hierin sehe ich die Vorbereitung von Step 4 des Steinhoffplans: die Schaffung einer komfortablen Aktienmehrheit für den Aktionär, der zur Zeit nur eine knappe Mehrheit hat. Beim Jooste/Wiese Regime konstruierte man die überragende Mehrheit bei Abstimmungen durch dreifach Stimmrecht. Diese mehrfach Stimmrechte wurden aber alle gecancelt, um diesem Personenkreis den Einfluss zu nehmen.
10.3: Ausgabe von max. 420 Mio. Aktien für Entlohnungszwecke. Dies ist der Plan B, wenn der Punkt 10.1 abgelehnt wird.
10.4: Ausgabe von nochmals max. 420 Mio. Aktien für andere Zwecke, wie z. Bsp. Akquisition. Bei dem Aktienkurs ebenfalls unglaubwürdig.
Da Unternehmen diese Ausgabe von Aktien gerne blockweise machen, sind diese Aktien wahrscheinlich für einen bestimmten Aktionär vorgesehen, um seine Mehrheit zu erhöhen. Dies umso eher, weil die Aktionäre zustimmen sollen, dass sie kein Mitspracherecht bei den Aktienzuteilungen und den Bezugsrechten haben. Ein absoluter Freifahrtschein also.
10.5: Ausgabe von max. 840 Mio. Aktien mit beschränktem Mitspracherecht bei Aktienzuteilung und Bezugsrechten. Dies ist also der Plan B für den Punkt 10.4.
Der Effekt ist der gleiche wie bei 10.4. Der bevorzugte Aktionär wird mindestens 420 Mio. Aktien preiswert erwerben können und seine Stimmrechtsmehrheit wie geplant erhöhen.
Zusammenfassung:
Steinhoff darf somit ständig bis zu 420 Mio. Aktien bevorraten (durch Aktienrückkäufe erworben) und wenn die unter Punkt 10.2 erworbenen Aktien entwertet werden, dürfen sie insgesamt 840 Mio. Aktien dem Markt entziehen.
Wenn der unbekannte Aktionär bereits 8% von 4,2 Milliarden Aktien besitzt, dann hat er 336 Mio. Aktien und 8% der Stimmrechte. Wenn Steinhoff jetzt 840 Mio. Aktien zurückkauft und 420 Mio. davon entwertet, dann hat der unbekannte Aktionär 336 Mio. Aktien von 3,36 Milliarden Aktien.
Was einem Stimmrecht von nun 10% entspricht!
Die Ausgabe von Aktien in den Punkten 10.3 und 10.4 sind immer ohne Berücksichtigung der kleinen Aktionäre. Das heißt, diese 420 Mio. bzw. 840 Mio. Aktien können problemlos preiswert (beim jetzigen Kurs) einem Wunschaktionär zugeteilt werden, um damit dessen Stimmrechtsanteil zu erhöhen.
Der Punkt 10.5 ist für den Fall der Ablehnung von 10.3 und/oder 10.4 gedacht. Deshalb will man hier auch die doppelte Anzahl von Aktien ausgeben, also 840 Mio. Aktien. Dafür gibt man dem kleinen Aktionär (reine Augenwischerei) beschränkte Zuteilungsrechte für Aktien und Bezugsrechte, stellt aber sicher, dass Steinhoff dem unbekannten Aktionär mindestens 420 Mio. Aktien zuteilen kann.
In Summe passiert folgendes:
Durch Rückkäufe reduziert sich die Aktienanzahl von 4,2 Milliarden auf 3,36 Milliarden Aktien.
Durch Ausgabe neuer Aktien erhöht sich die Aktienanzahl von 3,36 Milliarden auf 4,2 Milliarden Aktien mit dem Unterschied, dass der unbekannte Aktionär jetzt mindestens 420 Mio. Aktien und max. 840 Mio. Aktien mehr besitzt. Dadurch ändert sich das Stimmrecht von 8% auf mindestens 18% und max. auf 28%!
Jetzt ist nur noch die Frage: wer ist dieser unbekannte Aktionär?
Wenn es der Pensionsfond ist, dann wäre das für mich ok. Weil er die gleichen Interessen hat wie der Kleinaktionär.
Wenn es jedoch jemand anders ist, dann wird mir sehr unwohl und Steinhoff erschiene mir in einem zweifelhaften Licht.
Kurz und gut: wir sollen also abstimmen ohne zu wissen, ob wir uns damit das eigene Grab schaufeln. Das ist nicht vertrauenwürdig!